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   BFH, 14.03.1989 - I R 75/85   

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https://dejure.org/1989,5796
BFH, 14.03.1989 - I R 75/85 (https://dejure.org/1989,5796)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1989 - I R 75/85 (https://dejure.org/1989,5796)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1989 - I R 75/85 (https://dejure.org/1989,5796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begehrte Steuerermäßigung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von Zigarettenautomaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.10.1984 - I R 119/81

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung im ganzen und einer

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - I R 75/85
    Die veräußerten Wirtschaftsgüter müssen eine Untereinheit nach Art eines selbständigen Zweigbetriebs in dem Sinne bilden, daß sie als eigenes Unternehmen fortgeführt werden könnten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245, m. w. N.).

    Entgegen der Auffassung der Kläger hat der erkennende Senat den Begriff des Teilbetriebs im Urteil vom 3. Oktober 1984 I R 119/81 (BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245) nicht ausschließlich tätigkeitsbezogen ausgelegt.

  • BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76

    Keine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückbehaltung eines

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - I R 75/85
    Ohne Rechtsirrtum hat das FG entscheidendes Gewicht auf die personelle Verbindung der verschiedenen Verkaufsbereiche des klägerischen Unternehmens gelegt (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76

    Maßgebend für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung oder - aufgabe ist die

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - I R 75/85
    Maßgebend ist vielmehr die Funktion der veräußerten Wirtschaftsgüter im Rahmen des veräußernden Unternehmens (BFH-Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 26/76, BFHE 125, 538, BStBl II 1978, 672).
  • BFH, 24.11.1982 - I R 123/78

    Bei Verlagerung eines unselbständigen Betriebsteils in das Ausland wird kein

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - I R 75/85
    Ohne Rechtsirrtum hat das FG entscheidendes Gewicht auf die personelle Verbindung der verschiedenen Verkaufsbereiche des klägerischen Unternehmens gelegt (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).
  • BFH, 12.04.1989 - I R 105/85

    1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (Teilbetriebs) i. S. von § 7

    Ein Teilbetrieb ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (BFH-Urteile vom 24. April 1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397; vom 14. März 1989 I R 75/85, nicht veröffentlicht - n. v. -).

    Die übertragenen Wirtschaftsgüter müssen dabei eine Untereinheit nach Art eines selbständigen Zweigbetriebs in dem Sinne bleiben, daß sie als eigenes Unternehmen fortgeführt werden können (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245; vom 14. März 1989 I R 75/85, n. v.).

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 35/00

    Einkommensteuer - Gewerblicher Gewinn - Gewinn - Spielautomat - Spielhalle -

    Die Funktion der Geldspielgeräte sei in der Spielhalle und in den Gaststätten die gleiche (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 I R 75/85, BFH/NV 1991, 291).

    Diese Beurteilung widerspricht nicht dem BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 291.

  • BFH, 12.02.1992 - XI R 21/90

    Gewerbesteuerfreiheit für einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Filialen -

    Unter einem Teilbetrieb ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Urteile vom 2. August 1978 I R 78/76, BFHE 126, 24, BStBl II 1979, 15; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690; vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245; vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, und von 14. März 1989 I R 75/85, BFH/NV 1991, 291).
  • FG München, 17.12.1996 - 2 K 792/89
    Sie liegt dort, wo es sich um Verhältnisse handelt, die ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermittelt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1980 I R 75/85,BStBl II 1991, 492).
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 2 K 94/96

    Ermäßigter Steuersatz wegen Teilbetriebseigenschaft bei Verkauf eines

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  • FG Köln, 23.07.1997 - 12 K 4807/90

    Teilbetriebsveräußerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Fahrgeschäfte als

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