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   BFH, 22.06.2010 - I R 78/09   

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https://dejure.org/2010,3197
BFH, 22.06.2010 - I R 78/09 (https://dejure.org/2010,3197)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2010 - I R 78/09 (https://dejure.org/2010,3197)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - I R 78/09 (https://dejure.org/2010,3197)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei partiarischem Darlehen - Erstattung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Verpflichtung zum Steuerabzug

  • openjur.de

    Partiarisches Darlehen; Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei partiarischem Darlehen; Erstattung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Verpflichtung zum Steuerabzug

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 4, EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a, EStG § 44b Abs 4, EStG § 44 Abs 1, EStG § 45a Abs 1
    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei partiarischem Darlehen - Erstattung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Verpflichtung zum Steuerabzug

  • Bundesfinanzhof

    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei partiarischem Darlehen - Erstattung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Verpflichtung zum Steuerabzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 4 EStG 1990 vom 09.11.1992, § ... 43 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 1990 vom 09.11.1992, § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG 1990 vom 09.11.1992, § 44b Abs 4 EStG 1990 vom 09.11.1992, § 44 Abs 1 EStG 1990 vom 09.11.1992
    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei partiarischem Darlehen - Erstattung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Verpflichtung zum Steuerabzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 4 EStG 1990 vom 09.11.1992, § ... 43 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 1990 vom 09.11.1992, § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG 1990 vom 09.11.1992, § 44b Abs 4 EStG 1990 vom 09.11.1992, § 44 Abs 1 EStG 1990 vom 09.11.1992
    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei partiarischem Darlehen - Erstattung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Verpflichtung zum Steuerabzug

  • rewis.io

    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei partiarischem Darlehen - Erstattung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Verpflichtung zum Steuerabzug

  • ra.de
  • rewis.io

    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei partiarischem Darlehen - Erstattung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Verpflichtung zum Steuerabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zinsen einer Gläubigergesellschaft mit Sitz im Ausland aus partiarischen Darlehen als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte bei inländischem Schuldner; Vorliegen eines partiarischen Darlehens bei nur auf ein bestimmtes Geschäft beschränkter Erfolgsbeteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Partiarisches Charakter eines Darlehens; Einnahmen aus einer Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter an einem Handelsgewerbe unterliegen der Kapitalertragsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Partiarisches Darlehen nicht nur bei Gewinn oder Umsatzbeteiligung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 78/09
    aa) Kennzeichnend für Begriff und Wesen eines partiarischen Rechtsverhältnisses ist, dass die Vergütung nicht --oder nicht nur-- in einem festen periodischen Betrag besteht, sondern in einem Anteil an dem vom Darlehensempfänger erwirtschafteten Erfolg (Senatsurteil vom 13. September 2000 I R 61/99, BFHE 193, 286, BStBl II 2001, 67; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1997 XII ZR 142/95, Der Betrieb 1998, 875; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 20 EStG Rz 191; Erman/Saenger, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl., § 488 Rz 50).

    Aus dem von der Klägerin für ihre Sichtweise in Bezug genommenen Senatsurteil in BFHE 193, 286, BStBl II 2001, 67 ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 83/06

    Stille Beteiligung - Familienpersonengesellschaft - Vertragsanpassung -

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 78/09
    Denn die Vereinbarung einer Verlustbeteiligung schließt wegen der Beteiligung an dem unternehmerischen Risiko ein partiarisches Rechtsverhältnis aus (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2009 IV R 83/06, BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798; von Beckerath in Kirchhof, a.a.O., § 20 Rz 95; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 20 EStG Rz 157).

    Jedoch wäre dann von einer stillen Beteiligung der S-Ltd. am Handelsgeschäft der Klägerin auszugehen (vgl. BFH- Urteil in BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 20 EStG Rz 155), die --mangels Mitunternehmerinitiative der S-Ltd.-- als typische stille Beteiligung anzusehen wäre.

  • FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 4972/05

    Partiarisches Darlehen bei Teilnahme an der Verteilung des durch den Verkauf des

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 78/09
    Sein Urteil vom 2. Juli 2009 10 K 4972/05 Kap ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1937 abgedruckt.
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 78/09
    aa) Kennzeichnend für Begriff und Wesen eines partiarischen Rechtsverhältnisses ist, dass die Vergütung nicht --oder nicht nur-- in einem festen periodischen Betrag besteht, sondern in einem Anteil an dem vom Darlehensempfänger erwirtschafteten Erfolg (Senatsurteil vom 13. September 2000 I R 61/99, BFHE 193, 286, BStBl II 2001, 67; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1997 XII ZR 142/95, Der Betrieb 1998, 875; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 20 EStG Rz 191; Erman/Saenger, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl., § 488 Rz 50).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 100/03

    Erstattungsberechtigung bei Entrichtung der Kapitalertragsteuer für Rechnung

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 78/09
    Das gilt auch, wenn die Kapitalertragsteuer nicht auf dessen Rechnung, sondern auf Rechnung des Vergütungsgläubigers abgeführt worden ist (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 I R 100/03, BFHE 207, 159, BStBl II 2005, 31).
  • BFH, 07.02.2018 - X R 10/16

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    aa) Ein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Kapitalüberlassung gegen eine erfolgsabhängige Vergütung vorsieht, kann nur dann als partiarisches Darlehen beurteilt werden, wenn dem Darlehensgeber ein Anspruch auf Rückzahlung des hingegebenen Geldes zusteht (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 2015 IV R 25/12, BFHE 249, 528, BStBl II 2015, 772, unter II.2.a, m.w.N.) und keine Verlustbeteiligung vereinbart worden ist (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 83/06, BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798, unter II.2.a, und vom 22. Juni 2010 I R 78/09, BFH/NV 2011, 12, Rz 24).
  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    aa) Kennzeichnend für Begriff und Wesen eines partiarischen Rechtsverhältnisses ist, dass die Vergütung nicht --oder nicht nur-- in einem festen periodischen Betrag besteht, sondern in einem Anteil an dem vom Darlehensempfänger erwirtschafteten Erfolg (BFH-Urteil vom 22.06.2010 - I R 78/09, Rz 17, m.w.N.).

    Dabei muss sich die für das partiarische Darlehen charakteristische Erfolgsbeteiligung nicht unbedingt auf den Gewinn oder Umsatz des gesamten Unternehmens des Darlehensnehmers beziehen, sondern diese kann sich auch auf ein bestimmtes Geschäft --insbesondere jenes, zu dessen Finanzierung das Darlehen gewährt wurde-- beschränken (BFH-Urteil vom 22.06.2010 - I R 78/09, Rz 19).

  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2022 - 12 K 1692/20

    Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers - Abgrenzung von Einkünften

    Zwar ist für Begriff und Wesen eines partiarischen Darlehensverhältnisses kennzeichnend, dass die Vergütung -wie im Streitfall- nicht oder nicht nur in einem festen periodischen Betrag besteht, sondern in einem Anteil an dem vom Darlehensempfänger erwirtschafteten Erfolg (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2010 - I R 78/09, BFH/NV 2011, 12).
  • FG Düsseldorf, 20.08.2013 - 6 K 4183/11

    Steuerbefreiung gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG für Einnahmen aus Redeemable

    Er hat dies damit begründet, dass diese zeitlich nicht begrenzte Stundung faktisch dazu führe, dass der Zahlungsempfänger erst und nur dann einen durchsetzbaren Anspruch auf den Darlehnszins erlangte, wenn die zahlende Gesellschaft ein entsprechendes positives Betriebsergebnis erzielte (BFH-Urteil vom 22.6.2010 I R 78/09, HFR 2011, 300).
  • FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11

    Überversorgungsprüfung bei Pensionsrückstellung

    Eine Pensionszusage, die nicht bereits nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz - KStG - den Gewinn nicht mindern darf, erhält der Gesellschafter/Geschäftsführer nicht aufgrund seiner Gesellschaftereigenschaft sondern als angestellter Geschäftsführer (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 I R 78/09).
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