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   BFH, 26.05.1976 - I R 80/74   

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https://dejure.org/1976,135
BFH, 26.05.1976 - I R 80/74 (https://dejure.org/1976,135)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1976 - I R 80/74 (https://dejure.org/1976,135)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - I R 80/74 (https://dejure.org/1976,135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermieter von Wohnungen - Bildung von Rückstellungen für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen - Prüfung durch Senat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Rückstellungen für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 261
  • NJW 1976, 2368
  • DB 1976, 1749
  • BStBl II 1976, 622
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.02.1971 - I R 121/69

    Rückstellung - Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen - Eigentümer von

    Auszug aus BFH, 26.05.1976 - I R 80/74
    Das FG hat unter Bezug auf das Urteil des BFH vom 17. Februar 1971 I R 121/69 (BFHE 101, 513, BStBl II 1971, 391) ausgeführt, die Voraussetzungen einer Rückstellung seien in dem Streitfall nicht erfüllt.

    Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision der Klägerin, die sich gegen die Rechtsauffassung des BFH-Urteils I R 121/69 wendet.

    Der Senat hat in dem Urteil I R 121/69 die Zulässigkeit der Rückstellung für künftige Instandhaltungskosten des Vermieters hauptsächlich deshalb verneint, weil die Verpflichtung zur Erhaltung der vermieteten Sache nach § 536 BGB Ausfluß eines regelmäßig in Leistung und Gegenleistung ausgeglichenen Vertragsverhältnisses ist, das grundsätzlich nicht bilanziert wird.

    Aus den gleichen Gründen dürfen auch, wie der Senat bereits in dem Urteil I R 121/69 betont hat, keine Rückstellungen für die Instandhaltungsverpflichtungen gebildet werden, die nach den Ausführungen der Klägerin gegenüber den Hypothekengläubigern bestehen.

  • BFH, 17.07.1974 - I R 195/72

    Teilzahlungsbank - Passive Abgrenzung - Vereinnahmte Kreditgebühr -

    Auszug aus BFH, 26.05.1976 - I R 80/74
    Die Rechnungsabgrenzungsposten bestimmen sich dem Grunde und der Höhe nach nicht nach der Kostenrechnung, sondern nach dem schuldrechtlichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (BFH-Urteile vom 7. März 1973 I R 48/69, BFHE 109, 172, BStBl II 1973, 565 und vom 17. Juli 1974 I R 195/72, BFHE 113, 115, BStBl II 1974, 684).

    Den sogenannten Grundsatz der einheitlichen Behandlung des schwebenden Geschäfts, nach dem Einnahmen im Wege der Passivierung in das Jahr zu verlagern sind, in dem die Ausgaben anfallen, die aus diesen Einnahmen zu decken sind, hat der Senat aufgegeben (BFH-Urteil I R 195/72).

  • BFH, 07.03.1973 - I R 48/69

    Keine bauspartechnische Rückstellung oder sogenannte bauspartechnische Angrenzung

    Auszug aus BFH, 26.05.1976 - I R 80/74
    Die Rechnungsabgrenzungsposten bestimmen sich dem Grunde und der Höhe nach nicht nach der Kostenrechnung, sondern nach dem schuldrechtlichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (BFH-Urteile vom 7. März 1973 I R 48/69, BFHE 109, 172, BStBl II 1973, 565 und vom 17. Juli 1974 I R 195/72, BFHE 113, 115, BStBl II 1974, 684).
  • BFH, 02.11.1965 - I 51/61 S

    Aktvierung von Pachtgeständen und AfA bei einer Verpflichtung des Pächters

    Auszug aus BFH, 26.05.1976 - I R 80/74
    Die hier streitige Rückstellung für künftige Instandhaltung ist nicht vergleichbar mit der Rückstellung des Pächters eines Unternehmens für die Verpflichtung zum Ersatz unbrauchbar gewordener Gegenstände (BFH-Urteil vom 2. November 1965 I 51/61 S, BFHE 84, 171, BStBl III 1966, 61).
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