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   BFH, 11.04.1990 - I R 80/89   

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https://dejure.org/1990,2726
BFH, 11.04.1990 - I R 80/89 (https://dejure.org/1990,2726)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1990 - I R 80/89 (https://dejure.org/1990,2726)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1990 - I R 80/89 (https://dejure.org/1990,2726)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 80/89
    Ein Urteil ist zwar auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen hat (BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492).

    Der Senat kann offenlassen, ob das FG ein selbständiges Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, denn das übergangene Verteidigungsmittel wäre zum Angriff ungeeignet gewesen (Urteil in BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492).

  • BFH, 21.05.1986 - I R 362/83
    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 80/89
    Der erkennende Senat hob im ersten Rechtsgang das Urteil des FG auf und wies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 1986 I R 362/83, BFHE 147, 37).
  • BFH, 05.12.1979 - II R 56/76

    Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung -

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 80/89
    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs ist nämlich dann unschädlich, wenn es eine einzelne Tatsachenfeststellung betrifft, auf die es materiell-rechtlich unter revisionsrechtlicher Betrachtung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).
  • BGH, 03.11.1975 - II ZR 67/73

    Bilanzierung von Beteiligungserträgen

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 80/89
    Der Senat hat im ersten Rechtszug für das FG bindend (vgl. § 126 Abs. 5 FGO) entschieden, daß eine Aktivierung von Gewinnansprüchen auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. November 1975 II ZR 67/73 (BGHZ 65, 230 [BGH 03.11.1975 - II ZR 67/73]) bei der Muttergesellschaft zu dem mit dem Bilanzstichtag der Tochtergesellschaft übereinstimmenden Bilanzstichtag nur dann in Betracht kommt, wenn eine Mehrheitsbeteiligung während des gesamten Geschäftsjahres bestand, dessen Ergebnis ausgeschüttet wird.
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 80/89
    Der Senat kann offenlassen, ob eine Versagung des rechtlichen Gehörs schon deswegen nicht vorliegt, weil das FG in seinem Urteil nicht jedes Parteivorbringen einzeln zu würdigen und auch nicht auf jede einzelne von einem Beteiligten vertretene, jedoch von der eigenen Meinung abweichende Rechtsauffassung einzugehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 20.02.2012 - III B 107/11

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Übergehen nicht

    Bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs kommt es auf das Vorliegen dieses Verfahrensverstoßes nicht an, wenn das vom FG übergangene Vorbringen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt entscheidungserheblich ist (BFH-Urteile vom 11. April 1990 I R 80/89, BFH/NV 1991, 440, und vom 19. Januar 1994 XI R 72/90, BFH/NV 1994, 591; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 232; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 11).
  • FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6277/03

    Voraussetzungen der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Soweit sich das FA auf die BFH-Entscheidungen in BStBl II 1986, 794 und in BFH/NV 1991, 440 stütze, habe sich der BFH dort "unglücklich geäußert".
  • FG Münster, 10.03.1995 - 9 K 3507/92
    Der BFH hält eine Aktivierung von Gewinnansprüchen auf der Grundlage des BGH-Urteils vom 03.11.1975 (aaO.) bei der Muttergesellschaft zu dem mit dem Bilanzstichtag der Tochtergesellschaft übereinstimmenden Bilanzstichtag jedoch nur dann für zulässig, wenn die Mehrheitsbeteiligung während des gesamten Geschäftsjahres bestand, dessen Ergebnis ausgeschüttet wird (vgl. Urteile vom 21.05.1986 1 R 190/81, BStBl. II 1986, 815; vom 21.05.1986 I R 199/84, BStBl. II 1986, 794; vom 21.05.1986 I R 362/83, Finanzrundschau - FR - 1986, 466; vom 11.04.1990 I R 80/89, BFH/NV 1991, 440).
  • BFH, 17.06.1994 - III R 108/93

    Unrechte Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es auf den festgestellten Verfahrensverstoß unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (Urteile des BFH vom 8. November 1989 I R 14/88, BFHE 159, 112, BStBl II 1990, 386, und vom 11. April 1990 I R 80/89, BFH/NV 1991, 440).
  • BFH, 16.07.1993 - III R 1/93

    Versagung des rechtlichen Gehörs als Revisionsgrund

    Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es auf das Vorbringen des Revisionsklägers unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1989 I R 14/88, BFHE 159, 112, BStBl II 1990, 386; vom 11. April 1990 I R 80/89, BFH/NV 1991, 440).
  • FG Düsseldorf, 24.03.1998 - 6 K 3576/95

    Herstellung der Ausschüttungsbelastung; Prinzip der phasengleichen Bilanzierung;

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  • BFH, 06.02.1992 - V R 57/87

    Zulassung einer Revision wegen Versagens des rechtlichen Gehörs

    Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es auf das Vorbringen des Revisionsklägers unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (BFH-Urteile vom 8. November 1989 I R 14/88, BFHE 159, 112, BStBl II 1990, 386; vom 11. April 1990 I R 80/89, BFH/NV 1991, 440).
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