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   BFH, 05.09.2001 - I R 88/00   

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https://dejure.org/2001,5036
BFH, 05.09.2001 - I R 88/00 (https://dejure.org/2001,5036)
BFH, Entscheidung vom 05.09.2001 - I R 88/00 (https://dejure.org/2001,5036)
BFH, Entscheidung vom 05. September 2001 - I R 88/00 (https://dejure.org/2001,5036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Freistellungsbescheinigung - Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht - Grenzgängerbesteuerung - Doppelbesteuerungsabkommen - Ersatzkrankenkasse

  • Judicialis

    EStG § 1a; ; EStG § ... 39d; ; EStG § 1 Abs. 2; ; EStG § 39c Abs. 3; ; EStG § 39b Abs. 6; ; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 39c Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 39d Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 39d Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 38b Satz 2 Nr. 3 Buchst. a; ; EStG § 38b Satz 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte eines Grenzgängers nach DBAFra; öffentliche Kassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bezüge aus öffentlichen Kassen trotz Grenzgängerregelung steuerpflichtig?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA-Frankreich Art 13 Abs 5, DBA-Frankreich Art 14, EStG § 38 b
    Grenzgänger; Lohnsteuer; Öffentliche Kasse; Steuerklasse; Unbeschränkte Steuerpflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.10.1985 - I R 271/81
    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - I R 88/00
    Unabhängig davon, ob sie die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt, verhält es sich bei der Klägerin nach Lage der Dinge so jedoch nicht: Sie hatte in Frankreich ihren Wohnsitz und war deshalb nach dem insoweit maßgeblichen französischen Steuerrecht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 I R 271/81, BFHE 145, 44).

    Dadurch wurde sie aber nicht in Frankreich in einem der beschränkten Steuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer herangezogen (vgl. auch Senatsurteile in BFHE 145, 44, und vom 25. Januar 1989 I R 205/82, BFHE 158, 210, BStBl II 1990, 687).

  • BFH, 25.01.1989 - I R 205/82

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Inland - Grenzgänger - Aufenthalt während der

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - I R 88/00
    Dadurch wurde sie aber nicht in Frankreich in einem der beschränkten Steuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer herangezogen (vgl. auch Senatsurteile in BFHE 145, 44, und vom 25. Januar 1989 I R 205/82, BFHE 158, 210, BStBl II 1990, 687).
  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 189/99

    Zur Lohnsteuerpflicht einer im französischen

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - I R 88/00
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1328 abgedruckt.
  • BFH, 17.12.1997 - I R 60/97

    DBA-Besteuerung: Keine Anwendung des Kassenstaatsprinzips für bei

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - I R 88/00
    Parallelen zu jenen Sachverhalten, in denen die Tätigkeit im Zuge der Privatisierung bislang öffentlich-rechtlicher Hoheitsbetriebe tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbracht werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 I R 60-61/97, BFHE 185, 376, BStBl II 1999, 13), sind nicht ersichtlich.
  • FG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 6 K 337/16

    Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Besteuerung der inländischen Einkünfte

    Dadurch wurde er aber nicht in Frankreich in einem der beschränkten Steuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer herangezogen (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 373 m.w.N.).

    Obwohl der Kläger alle diese Voraussetzungen des sog. Grenzpendlers erfüllt, ist im Streitfall die sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-FRA aber nicht anwendbar, weil sie durch die speziellere Sonderregelung des Art. 14 Abs. 1 DBA-FRA (dem sog. Kassenstaatsprinzip) ausgeschlossen wird (so BFH-Urteile vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 zu einer Angestellten bei einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts (Ersatzkasse); vom 23. September 2008 I R 57/07, BFH/NV 2009, 390 zu einer Angestellten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); und vom 17. Juli 2012 I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966 zu einer in einem evangelischen Kindergarten angestellten Erzieherin).

    Außerdem ist davon auszugehen, dass ihr die mit der unbeschränkten gegenüber der nur beschränkten Steuerpflicht verbundenen Steuervorteile im Rahmen einer Zusammenveranlagung mit ihrem Ehemann gewährt wurden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623).

  • BFH, 22.02.2023 - I R 45/19

    Verfassungsgemäße Besteuerung eines Grenzgängers nach dem sog.

    Denn die Anwendung der sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen der Tatbestand des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 erfüllt ist, ausgeschlossen (Senatsurteile vom 05.09.2001 - I R 88/00, BFH/NV 2002, 623; vom 23.09.2008 - I R 57/07, BFH/NV 2009, 390; vom 11.07.2012 - I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966).

    Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 knüpft ausschließlich an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn an und will alle Aufwendungen für Arbeitnehmer oder Personen mit arbeitnehmerähnlicher Einbindung in die Verwaltung --verstanden als Tätigkeit innerhalb eines der öffentlichen Hand (im weiteren Sinne) zuordenbaren Verwaltungsbereichs bzw. im Zusammenhang mit übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben-- erfassen (Senatsurteile in BFH/NV 2009, 390, und in BFH/NV 2012, 1966 unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 07.04.2004 - I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; s.a. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 623; Martini in Wassermeyer, Frankreich Art. 14 Rz 11; Rupp in Gosch/Kroppen/Grotherr/Kraft, DBA, Art. 14 DBA-Frankreich Rz 6; a.A. Clausnitzer, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2020, 357; derselbe, Internationale Wirtschaftsbriefe --IWB-- 2020, 543).

    c) An der Rechtsprechung, dass Art. 14 DBA-Frankreich 1959/2001 der Regelung des Art. 13 DBA-Frankreich 1959/2001 prinzipiell vorgeht (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2002, 623; in BFH/NV 2009, 390, und in BFH/NV 2012, 1966), ist festzuhalten.

  • BFH, 19.09.2013 - V R 9/12

    Kindergeld von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen

    Dieser erweiterten, unbeschränkten Steuerpflicht bedarf es jedoch dann nicht, wenn die Person bereits im Ausland nicht nur höchstens "zu einem der beschränkten Steuerpflicht ähnlichen Umfang herangezogen" wird, sondern nach den Regeln des ausländischen Steuerrechts unbeschränkt steuerpflichtig ist und dadurch im Ausland die Berücksichtigung der persönlichen Merkmale gesichert ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623).

    Der Bezug steuerfreier Einkünfte schließt eine unbeschränkte Steuerpflicht in der DO nicht aus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 623; Heinicke in Schmidt, EStG, § 1 Rz 37).

  • BFH, 11.07.2012 - I R 76/11

    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als

    Die sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich ist aber durch die Sonderregelung des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623; in BFH/NV 2009, 390; s.a. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 DBA-Frankreich).

    Dies spricht dafür, dass Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn anknüpft und alle Aufwendungen für Arbeitnehmer oder Personen mit arbeitnehmerähnlicher Einbindung in die Verwaltung --verstanden als Tätigkeit innerhalb eines der öffentlichen Hand (im weiteren Sinne) zuordenbaren Verwaltungsbereichs bzw. im Zusammenhang mit übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben-- erfassen will (Senatsbeschluss vom 7. April 2004 I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; s.a. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 623; FG Münster, Urteil vom 12. November 2004  11 K 2330/03 E, EFG 2005, 252; Kramer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Frankreich Art. 14 Rz 11; Rupp in Gosch/Kroppen/ Grotherr, a.a.O., Art. 14 DBA-Frankreich Rz 6; Kessler/Sinz/ Achilles-Pujol, DBA-Kommentar Deutschland/Frankreich, 2007, Art. 14 Anm. A.).

  • BFH, 23.09.2008 - I R 57/07

    Geltung des Kassenstaatsprinzips für Gehälter der Versorgungsanstalt des Bundes

    Die sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich ist aber durch die Sonderregelung des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich ausgeschlossen (vgl. Senatsurteil vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623).
  • FG Baden-Württemberg, 02.10.2003 - 10 K 309/98

    Besteuerung der Tätigkeit einer in Frankreich wohnenden, für eine deutsche

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  • BFH, 18.12.2013 - III R 20/12

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat

    Demnach bedarf es dieser erweiterten unbeschränkten Einkommensteuerpflicht dann nicht, wenn die Person nach den Regeln des maßgeblichen ausländischen Steuerrechts unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und dadurch im Ausland die Berücksichtigung der persönlichen Merkmale gesichert ist (BFH-Urteil vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623, unter II.1.a; Schmidt/Heinicke, EStG, 32. Aufl., § 1 Rz 35 f.).
  • FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03

    Französisch-deutscher Grenzgänger mit Einkünften von einem

    So ist nach der Rechtsprechung des BFH z.B. eine Angestellte einer Ersatzkrankenkasse "in der Verwaltung" i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich tätig, denn sie verrichtet ihre Dienste im Rahmen des der Ersatzkasse obliegenden Aufgabenbereichs innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und damit eines der öffentlichen Hand zugeordneten Verwaltungsbereichs (Urteil vom 05.09.2001 - I R 88/00, BFH/NV 2002, 623).

    Die Zuweisung des Besteuerungsrechts aufgrund eines DBA vermag somit nicht dazu zu führen, dass der Steuerpflichtige in seinem Wohnsitzstaat lediglich in einem der beschränkten Steuerpflicht ähnlichem Umfang zur Einkommensteuer herangezogen wird (vgl. BFH, Urteil vom 05.09.2001 - I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 m.w.N.).

  • FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG für im Ausland

    Entscheidend ist, dass er jedenfalls nach chinesischem Einkommensteuerrecht dort nicht beschränkt steuerpflichtig i. S. des § 49 EStG war (vgl. BFH-Urteile vom 05. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 und vom 09. Oktober 1985 I R 271/81, BFHE 145, 44, HFR 1986, 287).
  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 380/09

    Zum Kindergeldanspruch eines für wenige Monate des Jahres in die Bundesrepublik

    Ob im Ergebnis tatsächlich eine Besteuerung erfolgt oder nicht stattfindet, weil z.B. die erzielten Einkünfte nach dem maßgeblichen ausländischen Recht oder der Anwendung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens im Ausland steuerbefreit sind (so im Streitfall allenfalls für die in Deutschland erzielten Einkünfte des Klägers als nichtselbständig tätiger Taxifahrer gem. Art. 15, 23 Abs. 2 DBA/Venezuela) oder weil die Einkünfte nicht erklärt wurden oder das Ausland seinem Besteuerungsrecht nicht nachkommt (vgl. BFH Urteil vom 22.02.2006 a.a.O. Tz. 16; BFH Urteil vom 05.09.2001 I R 88/00, NV 2002, 623 Tz. 12; Heinicke in: Schmidt EStG 28. Aufl. § 1 Rn. 36), kann für die Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 EStG ebenso wenig von Bedeutung sein wie die Tatsache, dass (vorbehaltlich einer etwaigen Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau) eine Veranlagung wegen im Streitfall auf der Grundlage des Vortrags des Klägers möglicherweise unterschrittener normierter Einkunftsgrenzen (dazu nach venezolanischem Recht Dörrfuß a.a.O. Rn. 26 zu der Rechtslage 2002 und vor der Währungsumstellung in Venezuela per 01.01.2008: Steuerfreiheit, wenn Bruttoeinkommen 1.500 Steuereinheiten - á 14.800 VEB - nicht überschreitet) nicht stattfindet (s. Streck FR 1975, 261, 264; insoweit wohl abw. Lehner/Waldhoff in: Kirchhof/Söhn § 1 EStG Lfg. Sept. 2000 Rn. C 62; vgl. Frotscher § 1 EStG Lfg. 3/2009 Rn. 35 und Herfort in: Korn EStG § 1 Lfg. September 2001 Rn. 83: erweiternde Auslegung und Anwendung, wenn im Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat überhaupt keine Steuerpflicht besteht).
  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2007 - 1 K 421/04

    Anfechtungsklage gegen Widerruf einer Freistellungsbescheinigung;

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2018 - 1 K 1252/15

    Erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht der Ehefrau eines Diplomaten -

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - 13 K 1863/11

    Vorrang des Kassenstaatsprinzips vor Grenzgängerregelung - Einschränkung des

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