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BFH, 28.05.1986 - I S 17/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.12.1978 - I R 2/77
Hundesportverein - Körperertüchtigung von Hundeführern - Leistungssteigerung von …
Auszug aus BFH, 28.05.1986 - I S 17/85
NV: Im Prozeßkostenhilfeverfahren: Ein Verein, der nach seiner Satzung den Zweck verfolgt, seinen Mitgliedern die wettkampfmäßige Ausübung des Tischfußballspiels "Tipp-Kick" im Vereinsrahmen und auf überregionaler Ebene zu ermöglichen, fördert nicht den Sport i.S. des § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 und ist deshalb nicht von der Körperschaftsteuer befreit (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1978 I R 2/77 zum Erfordernis einer körperlichen, über das ansonsten übliche Maß hinausgehenden Aktivität für die Annahme einer sportlichen Betätigung i.S. des § 17 Abs. 3 Nr. 1 StAnpG; Ausführungen zum körperlichen Einsatz beim Sportschießen und Bogenschießen).
- BFH, 27.09.2018 - V R 48/16
Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens
bb) Das IPSC-Schießen erfüllt beide Alternativen der körperlichen Ertüchtigung: Es erfordert im Hinblick auf das schnelle Durchlaufen des Parcours äußerlich zu beobachtende körperliche Anstrengungen und in Bezug auf die dem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung (präzise Schussabgabe) auch Geschick im Umgang mit der Waffe, Konzentrationsfähigkeit und Körperbeherrschung (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 705, Rz 16, sowie BFH-Beschluss vom 28. Mai 1986 I S 17/85, unter Rz 18 zur Körperbeherrschung beim Sportschießen;… ebenso Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl., Rz 3.120 a.E.). - FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 418/15
Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung eines …
Der BFH sieht in der Konsequenz sämtliche Formen des Motorsports und auch das Sportschießen als Sport im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO an (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 29.10.1997 I R 13/97, BStBl. II 1998, 9, zum Sportschießen vgl. auch BFH-Beschluss vom 28.05.1986 I S 17/85, juris). - FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 501/09
Förderung des Drehstangen-Tischfußballs ist gemeinnützig
Die bisherige, eine Förderung des Sports ablehnende Rechtssprechung der Finanzgerichte betraf lediglich diese beiden Varianten des Tischfußballs (zu Subbuteo FG Köln vom 17.10.1994, juris; zu Tipp-Kick BFH-Beschluss vom 28.05.1986 I S 17/85, juris und BFH-Urteil vom 12.11.1986 I R 204/85, BFH/NV 1987, 705 sowie das der BFH-Entscheidung vorhergehende erstinstanzliche Urteil des FG Berlin vom 09.09.1985, EFG 1986, 419).