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   BGH, 24.01.2013 - I ZA 11/12   

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https://dejure.org/2013,1335
BGH, 24.01.2013 - I ZA 11/12 (https://dejure.org/2013,1335)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - I ZA 11/12 (https://dejure.org/2013,1335)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - I ZA 11/12 (https://dejure.org/2013,1335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Bezugnahme auf weitere Angaben zur Bemessung des Streitwerts zwecks Überschreitung der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO bei einem bereits festgelegten Streitwert in der Vorinstanz; Notwendige Beschwer für die Zulassung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Zulässigkeit des Bezugnahme auf weitere Angaben zur Bemessung des Streitwerts zwecks Überschreitung der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO bei einem bereits festgelegten Streitwert in der Vorinstanz; Notwendige Beschwer für die Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11

    Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände gegen die

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZA 11/12
    In einem solchen Fall ist es dem Beklagten verwehrt, sich auf weitere Angaben zur Bemessung des Streitwerts zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 160/14

    Verpflichtung eines Stromversorgers zur Einbeziehung bestimmter AGB auf

    Denn auch einem Beklagten, der - wie hier - die Streitwertfestsetzungen in den Vorinstanzen weder beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass bereits in der Vorinstanz für die Festlegung des Streitwerts vorgebrachte Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es in aller Regel versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 10; vom 24. Januar 2013 - I ZA 11/12, juris Rn. 2; vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris Rn. 1; vom 27. November 1991 - IV ZR 205/91, juris Rn. 7).
  • BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 147/17

    Bemessung des Streitwerts in Verfahren nach dem Unterlassungsklagegesetz ( UKlaG

    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde entsprechende Klauselgestaltungen weiterer Versorger vorträgt, um erstmalig einen höheren, die Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert geltend zu machen, kann sie mit diesem neuen Tatsachenvortrag im jetzigen Verfahrensstadium jedoch nicht mehr gehört werden (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2013 - I ZA 11/12, juris Rn. 2; vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 10; vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 18.08.2014 - I ZR 107/10

    Streitwert bei Verletzung einer Wortmarke durch den Vertrieb eines Bräparates mit

    Sie können deshalb nach Abschluss des für sie erfolgreichen Revisionsverfahrens regelmäßig nicht mehr mit Einwänden gegen die zunächst unbeanstandet gebliebene Wertfestsetzung gehört werden (vgl. zum Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris-Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris-Rn. 4; Beschluss vom 24. Januar 2013 - I ZA 11/12, juris-Rn. 2; Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 31/13, juris-Rn. 7).
  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 117/11

    Erforderlichkeit einer Beschwer in Höhe von 20.000,- Euro für die

    In einem solchen Fall ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, sich auf neue Angaben zur Bemessung des Streitwerts zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Januar 2013 - I ZA 11/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris Rn. 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 31/13

    Vorherige Beanstandung als Voraussetzung für die Berücksichtigung von Einwänden

    Sie kann deshalb auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestsetzung gehört werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris-Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris-Rn. 4; Beschluss vom 24. Januar 2013 - I ZA 11/12, juris-Rn. 2).
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