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   BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17   

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https://dejure.org/2018,41587
BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17 (https://dejure.org/2018,41587)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2018 - I ZB 108/17 (https://dejure.org/2018,41587)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2018 - I ZB 108/17 (https://dejure.org/2018,41587)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hinsichtlich Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Schadensersatzzahlung für die beim Abladen entstandene Beschädigung einer Sortiermaschine aus einem Transportvertrag

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Versand der Berufungsbegründung ohne Unterschrift an Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hinsichtlich Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Schadensersatzzahlung für die beim Abladen entstandene Beschädigung einer Sortiermaschine aus einem Transportvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Berufungsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    (1) Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 16 mwN).

    Diese Fristenkontrolle dient nicht alleine dazu zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen im Fristenkalender noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben, sondern auch dazu, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (vgl. BGH, NJW 2015, 253 Rn. 10; NJW-RR 2017, 1532 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    (1) Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 16 mwN).

    Diese Fristenkontrolle dient nicht alleine dazu zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen im Fristenkalender noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben, sondern auch dazu, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (vgl. BGH, NJW 2015, 253 Rn. 10; NJW-RR 2017, 1532 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihrer Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und der Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 1004 [juris Rn. 17] mwN; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZB 19/16, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 7 mwN).

    Eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der einzelnen Schriftstücke ist im Rahmen der Ausgangskontrolle nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 14); eine solche wäre bei per Post versendeten Schriftstücken, insbesondere mit Blick auf das Vorhandensein der erforderlichen Unterschrift, auch nur begrenzt möglich.

  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihrer Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und der Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 1004 [juris Rn. 17] mwN; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZB 19/16, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.11.2012 - IV ZB 20/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Notwendige Ausgangskontrolle

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    aa) Die Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax stellt eine einfache Bürotätigkeit dar, mit der geschultes und zuverlässiges Kanzleipersonal beauftragt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2012 - IV ZB 20/12, NJW-RR 2013, 305 Rn. 7; Beschluss vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, NJW-RR 2013, 1467 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 10.09.2013 - VI ZB 61/12

    Wiedereinsetzung: Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der Faxnummer bei

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    aa) Die Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax stellt eine einfache Bürotätigkeit dar, mit der geschultes und zuverlässiges Kanzleipersonal beauftragt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2012 - IV ZB 20/12, NJW-RR 2013, 305 Rn. 7; Beschluss vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, NJW-RR 2013, 1467 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    Wird eine nicht unterzeichnete Rechtsmittel-(Begründungs-)Schrift fristgerecht bei Gericht eingereicht, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961 Rn. 9; Beschluss vom 18. Februar 2016 - IX ZB 30/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15

    Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    Soweit im Büro des Prozessbevollmächtigten der Beklagten eine solche, über das gebotene Maß hinausgehende Ausgangskontrolle aufgrund einer Anordnung stattfindet, kann dies nicht zu einer Verschärfung der den Rechtsanwalt treffenden Sorgfaltspflichten führen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, NJW-RR 2016, 126 Rn. 13).
  • BGH, 18.02.2016 - IX ZB 30/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Anwaltsunterschrift auf dem

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    Wird eine nicht unterzeichnete Rechtsmittel-(Begründungs-)Schrift fristgerecht bei Gericht eingereicht, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961 Rn. 9; Beschluss vom 18. Februar 2016 - IX ZB 30/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
    Die Partei muss im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen vortragen und glaubhaft machen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5).
  • BAG, 07.08.2019 - 5 AZB 16/19

    Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA

    Die Partei muss im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen vortragen und glaubhaft machen (BGH 8. November 2018 - I ZB 108/17 - Rn. 8) .

    (a) Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - Rn. 22; BGH 8. November 2018 - I ZB 108/17 - Rn. 13; 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15 - Rn. 8) .

    Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind (BGH 8. November 2018 - I ZB 108/17 - Rn. 13; 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15 - Rn. 8) .

  • OLG Saarbrücken, 04.10.2019 - 2 U 117/19

    Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze auf elektronischem Wege,

    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (h.M., statt aller BGH, Beschluss vom 8. November 2018 -I ZB 108/17, NJW-RR 2019, 175, mwN).

    Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind (BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - I ZB 108/17, aaO; Beschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873; Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253, jew.mwN).

  • BFH, 21.05.2019 - IX R 43/17

    Wiedereinsetzung - Ausgangskontrolle - Einzelweisung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich der beschließende Senat anschließt, gehört zu einer effektiven Ausgangskontrolle die Anordnung, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (ständige Rechtsprechung; BGH-Beschluss vom 8. November 2018 - I ZB 108/17, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 2019, 175, m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2022 - XI ZB 18/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltlichen Sorgfaltspflichten im

    c) Zu Recht weist die Rechtsbeschwerde zwar darauf hin, dass eine nachträgliche inhaltliche Durchsicht der übermittelten Schriftsätze im Rahmen der Ausgangskontrolle von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Versendung per Telefax oder per Post nicht verlangt wird (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - II ZB 19/16, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 14 und vom 8. November 2018 - I ZB 108/17, NJW-RR 2019, 175 Rn. 13).
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