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   BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95   

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https://dejure.org/1998,118
BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95 (https://dejure.org/1998,118)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1998 - I ZB 25/95 (https://dejure.org/1998,118)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - I ZB 25/95 (https://dejure.org/1998,118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2
    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1053
  • GRUR 1998, 1013
  • GRUR 1998, 813
 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95
    Da eine Eintragung mit dem Zeitrang des Anmeldetages indessen, wie sich aus § 156 Abs. 1 MarkenG ergibt, nur in Betracht kommen kann, wenn der Eintragung nicht nach den bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes geltenden Vorschriften von Amts wegen zu berücksichtigende Gründe entgegengestanden haben, hat sich die Prüfung auch, sofern das angemeldete Zeichen nach neuem Recht nicht von der Eintragung ausgeschlossen ist, auf den früheren Rechtszustand zu erstrecken (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

    2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

    Dabei müssen auch die Gründe, die die Entwicklung als fraglich erscheinen lassen könnten, sorgfältig geprüft werden (BGH GRUR 1995, 408, 410 - PROTECH, m.w.N.).

    Es hat in anderem Zusammenhang - allerdings ohne über die Frage der Unterscheidungskraft zu entscheiden - ausgeführt, daß in der Werbung üblichen Angaben zur beschreibenden Anpreisung von Waren, insbesondere fremdsprachlicher Art wie das vorliegend zu beurteilende Wort "CHANGE", bei markenmäßigem Gebrauch nicht stets jede Unterscheidungskraft abgesprochen werden könne (vgl. auch BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95
    Zutreffend ist das Bundespatentgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß das in Frage stehende Eintragungshindernis - ebenso wie die früher geltende Bestimmung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 2 WZG - sich nicht lediglich auf die dort ausdrücklich aufgeführten Angaben über Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, geographische Herkunft oder Zeit der Herstellung sowie auf sonstige Merkmale der Ware selbst bezieht, sondern daß unter das Eintragungsverbot auch solche Angaben fallen, die andere - als die aufgeführten - für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben (BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95 - BONUS, m.w.N.).

    Der Begriffsinhalt des Wortes "CHANGE" ist vielmehr dem Begriff "BONUS" vergleichbar, der nicht Umstände mit Bezug auf die Ware selbst, sondern Verkaufs- oder Vertriebsmodalitäten für die Ware beschreibt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95 - BONUS).

    Im übrigen ist das Markenregistrierungsverfahren, wie der Bundesgerichtshof bereits zum Eintragungsverfahren nach dem Warenzeichengesetz ausgeführt hat, weder dazu geeignet noch dazu vorgesehen, allen nur irgendwie denkbaren Behinderungsmöglichkeiten bereits im Eintragungsverfahren vorzubeugen; denn der Versuch einer derart umfassenden Beurteilung könnte zur Folge haben, daß - entgegen der Zielsetzung des Markengesetzes - Anmeldungen in größerer Zahl die Eintragung versagt werden müßte, als dies sachlich gerechtfertigt wäre, und daß die Gleichmäßigkeit und Berechenbarkeit der Rechtsanwendung sowie allgemein eine den Bedürfnissen entsprechende Entscheidungspraxis in Frage gestellt wäre (BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95 - BONUS, Umdr. S. 11 m.w.N.).

  • BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91

    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95
    Anders als das Wort "Premiere" (vgl. BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746), das die erstmalige Präsentation einer Ware, mithin deren Neuheit und damit einen Umstand mit Bezug auf diese selbst bezeichnet, liegt in der werblichen Aufforderung zum Überwechseln von einer zu einer anderen Zigarettenmarke kein solcher Umstand mit Bezug auf die Ware selbst.
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95
    Soweit die Rechtsbeschwerde die Sachentscheidungsbefugnis des Bundespatentgerichts in Frage stellt, weil die Prüfungsstelle des Deutschen Patentamts durch ein Hilfsmitglied und nicht durch ein auf Lebenszeit berufenes Mitglied (§ 26 Abs. 1 Satz 2 PatG) entschieden hat und deshalb im Beschwerdeverfahren allein eine Zurückverweisung der Sache an das Deutsche Patentamt in Betracht gekommen wäre, kann dem nicht beigetreten werden (BGH, Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 7/95, WRP 1998, 185, 186 - Active Line).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Zwar ist bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse auch ein aktuell noch nicht bestehendes, jedoch aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit prognostizierbares zukünftiges Freihaltebedürfnis zu beachten (BGH, Beschl. v. 7.6.1996 - I ZB 10/94, GRUR 1996, 771, 772 = WRP 1996, 1160 - THE HOME DEPOT; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE).

    Unter der Geltung des Markengesetzes kann dies - neben der sachgerechten Handhabung des Erfordernisses der Verwechslungsgefahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) - insbesondere durch die Bestimmung des § 23 Nr. 2 MarkenG erfolgen, die es dem Markeninhaber verwehrt, mit Hilfe des Markenschutzes gegen beschreibende Angaben einzuschreiten (BGH GRUR 1997, 634, 636 - Turbo II; GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; Urt. v. 18.6.1998 - I ZR 25/96, GRUR 1999, 238, 240 = WRP 1999, 189 - Tour de culture; vgl. zu Art. 6 Abs. 1 lit. c MarkenRL EuGH, Urt. v. 23.2.1999 - C-63/97, GRUR Int. 1999, 438, 442 Tz. 59 ff. = WRP 1999, 407 - BMW).

    Das Bundespatentgericht wird nunmehr die bislang offengebliebene Frage der Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) zu beantworten sowie der Frage nachzugehen haben, ob nach den Bestimmungen des Warenzeichengesetzes der Eintragung mit dem Zeitrang des vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes liegenden Anmeldetages von Amts wegen zu berücksichtigende Gründe entgegenstanden (§ 156 MarkenG i.V. mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG; vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; GRUR 1998, 813 f. - CHANGE).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Denn auch in einem derartigen Fall ist die Voraussetzung gegeben, daß die in der Marke liegenden Angaben als Sachangaben "dienen können", wie es in § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE).

    Zutreffend ist zwar, daß die Nachteile, die davon ausgehen, daß eine Sachangabe als Marke eingetragen ist, durch die Regelung des § 23 Nr. 2 MarkenG in Grenzen gehalten werden; deshalb braucht auch im Eintragungsverfahren nicht jeder denkbaren Behinderungsmöglichkeit Rechnung getragen zu werden (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Beschreibt eine Angabe Umstände, die nicht hinreichend eng mit der Ware oder Dienstleistung selbst in Bezug stehen, so darf deren Anmeldung als Marke nicht wegen eines Freihaltebedürfnisses i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zurückgewiesen werden (BGH GRUR 1998, 465, 467 - BONUS; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE).
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