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   BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95   

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https://dejure.org/1996,89
BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95 (https://dejure.org/1996,89)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - I ZB 31/95 (https://dejure.org/1996,89)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - I ZB 31/95 (https://dejure.org/1996,89)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Markenrecht - Beschreibende Angaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2
    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1258
  • MDR 1996, 1028
  • GRUR 1996, 770
  • DB 1997, 164
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95
    Da der Schutzversagungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Entscheidung des Bundespatentgerichts trägt, erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit den weiteren Rügen der Rechtsbeschwerde, das Bundespatentgericht habe in rechtsfehlerhafter Weise die hilfsweise angeführten Schutzversagungsgründe aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 3 MarkenG für gegeben erachtet (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95
    Die Rechtsbeschwerde verkennt nicht, daß der Versagungsgrund gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG Marken betrifft, die aus Angaben bestehen, welche zur Bezeichnung der Beschaffenheit der Waren "dienen können" (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91

    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95
    Da der Schutzversagungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Entscheidung des Bundespatentgerichts trägt, erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit den weiteren Rügen der Rechtsbeschwerde, das Bundespatentgericht habe in rechtsfehlerhafter Weise die hilfsweise angeführten Schutzversagungsgründe aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 3 MarkenG für gegeben erachtet (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95
    Soweit die Rechtsbeschwerde demgegenüber auf die Entscheidung des Senats "SMARTWARE" (Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517) verweist, verkennt sie, daß es in jener Entscheidung um den zeichenrechtlichen Schutz eines Begriffs ging, der bislang lediglich in einem speziellen Bereich der Technik verwendet worden war.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind solche Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr (u.a.) zur Bezeichnung der Beschaffenheit oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren (oder Dienstleistungen) dienen können (vgl. BGH, Beschl. v. 20.6.1996 - I ZB 31/95, GRUR 1996, 770 = WRP 1996, 1042 - MEGA; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394, 396 = WRP 1998, 185 - Active Line).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Steht der Sinngehalt des beanspruchten Zeichens im Eintragungszeitpunkt fest, bedarf es zur Begründung des Eintragungshindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keiner Feststellung, daß und in welchem Umfang diese Bezeichnung in Alleinstellung verwendet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1970 - I ZR 52/68, GRUR 1970, 416, 418 - Turpo; Beschl. v. 20.6.1996 - I ZB 31/95, GRUR 1996, 770 = WRP 1996, 1042 - MEGA; Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 = WRP 1995, 617 - TURBO I).

    Dies ist für die Annahme eines Freihaltebedürfnisses ausreichend (vgl. auch BGH GRUR 1996, 770, 771 - MEGA).

  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Vielmehr bedarf es im Einzelfall der Feststellung eines konkreten Bedürfnisses zur Freihaltung gerade der in einem angemeldeten oder eingetragenen Zeichen enthaltenen Eigenschaftsbezeichnung für die Waren des Warenverzeichnisses (vgl. BGH a.a.O. - quattro II; Beschl. v. 20.6.1996 - I ZB 31/95, GRUR 1996, 770 = WRP 1996, 1042 - MEGA).
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