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   BGH, 30.11.1995 - I ZB 32/93   

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BGH, 30.11.1995 - I ZB 32/93 (https://dejure.org/1995,1976)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - I ZB 32/93 (https://dejure.org/1995,1976)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - I ZB 32/93 (https://dejure.org/1995,1976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gattungsbezeichnung - Kollektivmarke - Herkunftsangabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 97 Abs. 1
    Unterscheidungskraft einer als Kollektivmarke angemeldeten geographischen Herkunftsangabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 553
  • MDR 1996, 600
  • GRUR 1996, 270
  • BB 1996, 1032
  • DB 1996, 879
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Diese Unterscheidungskraft ist jedoch bei Kollektivmarken nicht auf die Individualisierungs- und Herkunftsfunktion der mit ihr gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem einzelnen Unternehmen bezogen, sondern nach § 97 Abs. 1 MarkenG auf die Individualisierung und Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften im Verhältnis zu den Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - I ZB 32/93, GRUR 1996, 270, 271 = WRP 1996, 300 - MADEIRA; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 97 Rn. 8; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 99 Rn. 1 bis 3; Kober-Dehm in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 103 Rn. 2; im Ergebnis wohl ebenso Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 97 Rn. 5).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Ein solches - unberechtigtes - Drängen begründet grundsätzlich keine Schutzpflichten des Bedrängten (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - I ZR 139/92, GRUR 1995, 167, 169 [juris Rn. 28] = WRP 1996, 300 - Kosten bei unbegründeter Abmahnung, mwN).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18

    Hohenloher Landschwein/Hohenloher Weiderind - Schutz einer Kollektivmarke mit

    Bezugspunkt der Unterscheidungskraft bei Kollektivmarken ist allerdings nicht die Individualisierungs- und Herkunftsfunktion für die mit ihr gekennzeichneten Waren aus einem individuellen Unternehmen, sondern die Individualisierung und Unterscheidung der Waren der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften von denjenigen anderer Unternehmen (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - I ZB 32/93, juris Rn. 13; BPatG, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 27 W (pat) 205/95, juris Rn. 45).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 254/18

    Ansprüche wegen Verletzung der Marken "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher

    Bezugspunkt der Unterscheidungskraft bei Kollektivmarken ist allerdings nicht die Individualisierungs- und Herkunftsfunktion für die mit ihr gekennzeichneten Waren aus einem individuellen Unternehmen, sondern die Individualisierung und Unterscheidung der Waren der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften von denjenigen anderer Unternehmen (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - I ZB 32/93, juris Rn. 13; BPatG, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 27 W (pat) 205/95, juris Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-766/18

    Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/

    Siehe auch Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs vom 30. November 1995, MADEIRA (I ZB 32/93, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 1996, S. 270).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 109/18

    Kollektivmarke: Schutz von einer geografische Herkunftsangabe enthaltenden Marke

    Bezugspunkt der Unterscheidungskraft bei Kollektivmarken ist allerdings nicht die Individualisierungs- und Herkunftsfunktion für die mit ihr gekennzeichneten Waren aus einem individuellen Unternehmen, sondern die Individualisierung und Unterscheidung der Waren der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften von denjenigen anderer Unternehmen (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - I ZB 32/93, juris Rn. 13; BPatG, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 27 W (pat) 205/95, juris Rn. 45).
  • BPatG, 24.07.2002 - 32 W (pat) 130/00
    Wie der BGH in seiner Grundsatzentscheidung Madeira (vgl BGH GRUR 1996, 270) ausgeführt habe, sei die Unterscheidungskraft bei Kollektivmarken nicht auf die Individualisierungs- und Herkunftsfunktion die mit ihr gekennzeichneten Waren aus einem individuellen Unternehmen bezogen, sondern auf die Individualisierung und Unterscheidung der Waren der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft ihrer Qualität, ihrer Art oder ihren sonstigen Eigenschaften von denjenigen anderer Unternehmen.

    Die Unterscheidungskraft bei Kollektivmarken ist nicht auf die die Individualisierungs- und Herkunftsfunktion der mit ihr gekennzeichneten Waren aus einem individuellen Unternehmen bezogen, sondern, wie § 97 Abs. 1 MarkenG zu entnehmen ist, auf die Individualisierung und Unterscheidung der Waren der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke nach ihrer betrieblichen oder geografischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften von denjenigen anderer Unternehmen (BGH, GRUR 1996, 270 - MADEIRA).

  • BPatG, 24.07.2002 - 32 W (pat) 116/00
    Wie der BGH in seiner Grundsatzentscheidung Madeira (vgl BGH GRUR 1996, 270) ausgeführt habe, sei die Unterscheidungskraft bei Kollektivmarken nicht auf die Individualisierungs- und Herkunftsfunktion die mit ihr gekennzeichneten Waren aus einem individuellen Unternehmen bezogen, sondern auf die Individualisierung und Unterscheidung der Waren der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft ihrer Qualität, ihrer Art oder ihren sonstigen Eigenschaften von denjenigen anderer Unternehmen.

    Die Unterscheidungskraft bei Kollektivmarken ist nicht auf die die Individualisierungs- und Herkunftsfunktion der mit ihr gekennzeichneten Waren aus einem individuellen Unternehmen bezogen, sondern, wie § 97 Abs. 1 MarkenG zu entnehmen ist, auf die Individualisierung und Unterscheidung der Waren der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke nach ihrer betrieblichen oder geografischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften von denjenigen anderer Unternehmen (BGH, GRUR 1996, 270, - MADEIRA).

  • EuG, 02.10.2015 - T-626/13

    The Tea Board / OHMI - Delta Lingerie (DARJEELING collection de lingerie)

    L'argument que la requérante tire d'un arrêt du Bundesgerichtshof (Cour fédérale de justice allemande), rendu le 30 novembre 1995 [affaire I ZB 32/93, publiée en 1996, GRUR 270, 271 (MADEIRA)], qui aurait jugé qu'une marque collective garantit que les produits proviennent d'une entreprise qui est située dans la zone de provenance géographique et qui est habilitée à utiliser la marque collective, doit être écarté.
  • EuG, 02.10.2015 - T-625/13

    The Tea Board / OHMI - Delta Lingerie (Darjeeling collection de lingerie)

    L'argument que la requérante tire d'un arrêt du Bundesgerichtshof (Cour fédérale de justice allemande), rendu le 30 novembre 1995 [affaire I ZB 32/93, publiée en 1996, GRUR 270, 271 (MADEIRA)], qui aurait jugé qu'une marque collective garantit que les produits proviennent d'une entreprise qui est située dans la zone de provenance géographique et qui est habilitée à utiliser la marque collective, doit être écarté.
  • BPatG, 20.04.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "De-Mail" - ursprünglich als

  • AG Berlin-Tiergarten, 13.01.2011 - 8 C 66/10

    Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung

  • BPatG, 02.06.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Umwandlung einer angemeldeten Gemeinschaftsindividualmarke in nationale

  • BPatG, 22.07.2010 - 30 W (pat) 34/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Castillo Morales" - Kollektivmarke - kein

  • BPatG, 26.10.2010 - 24 W (pat) 33/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wasser bewegt uns" - Kollektivmarke - keine

  • BPatG, 22.06.2005 - 32 W (pat) 219/04
  • BPatG, 22.06.2005 - 32 W (pat) 147/03
  • BPatG, 22.06.2005 - 32 W (pat) 148/03
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