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   BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16   

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BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16 (https://dejure.org/2017,21587)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - I ZB 4/16 (https://dejure.org/2017,21587)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - I ZB 4/16 (https://dejure.org/2017,21587)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV, § 823 Abs. 2 BGB, § 4 Nr. 11 UWG, § 3a UWG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 45 Abs. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung der abgelehnten Richter in Fällen eindeutig unzulässiger Ablehnungsgesuche; Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung der abgelehnten Richter in Fällen eindeutig unzulässiger Ablehnungsgesuche; Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 108 Abs. 3 S. 3; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Beteiligung der abgelehnten Richter in Fällen eindeutig unzulässiger Ablehnungsgesuche; Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    Die Zugrundelegung einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung oder Fehler in der Rechtsanwendung rechtfertigen als solche nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7 mwN).

    Eine Besorgnis der Befangenheit kommt erst in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite dieser Verfassungsgarantie in grundlegender Weise verkennt (BGH, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 08.01.2015 - V ZB 184/14

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    Davon abweichend entscheidet bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14, juris Rn. 2 mwN; Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15, FamRZ 2015, 1698 Rn. 2).

    Dies genügt nicht zur Glaubhaftmachung eines Befangenheitsgrundes (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14, juris Rn. 4 mwN; BGH, FamRZ 2015, 1698 Rn. 4).

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZA 34/15

    Richterablehnung im Betreuungsverfahren: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers;

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    Davon abweichend entscheidet bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14, juris Rn. 2 mwN; Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15, FamRZ 2015, 1698 Rn. 2).

    Dies genügt nicht zur Glaubhaftmachung eines Befangenheitsgrundes (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14, juris Rn. 4 mwN; BGH, FamRZ 2015, 1698 Rn. 4).

  • BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14

    Entscheid eines abgelehnten Richters über ein "gänzlich untaugliches oder

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    In solchen Fällen eindeutig unzulässiger Ablehnungsgesuche gerät die Beteiligung der abgelehnten Richter nicht mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Konflikt, weil die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache erfolgt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 24. August 2015 - NotZ (Brfg) 6/14, juris Rn. 2).

    Ist dagegen eine über die bloß formale Prüfung hinausgehende inhaltliche Bewertung erforderlich, würde sich der abgelehnte Richter zum "Richter in eigener Sache machen"; eine unter Beteiligung des abgelehnten Richters erfolgende Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig kommt dann nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 24. August 2015 - NotZ (Brfg) 6/14, juris Rn. 2).

  • BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00

    Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    Gericht im Sinne dieser Regelung ist der durch seine geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 15; Beschluss vom 5. März 2011 - I ZR 58/00, BGH- Report 2001, 432, 433).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    Gericht im Sinne dieser Regelung ist der durch seine geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 15; Beschluss vom 5. März 2011 - I ZR 58/00, BGH- Report 2001, 432, 433).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, weil das beihilferechtliche Durchführungsverbot zugunsten der Wettbewerber des Beihilfeempfängers Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB und Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG aF (§ 3a UWG) ist (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09, BGHZ 188, 326 - Flughafen Frankfurt-Hahn).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    In solchen Fällen eindeutig unzulässiger Ablehnungsgesuche gerät die Beteiligung der abgelehnten Richter nicht mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Konflikt, weil die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache erfolgt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 24. August 2015 - NotZ (Brfg) 6/14, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16
    Soweit das Berufungsgericht seine Beurteilung, das Ablehnungsgesuch der Klägerin stelle sich als unzulässige Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts dar, daneben auf zahlreiche Einzelheiten des Verfahrensablaufs seit dem 11. August 2014 unter vielfachen Bezugnahmen auf den Akteninhalt gestützt hat, geht dies zwar über eine den abgelehnten Richtern erlaubte bloße formale Prüfung hinaus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 17, 22).
  • BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17

    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters

    Eine derartige völlige Ungeeignetheit des Befangenheitsgesuchs ist gegeben, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist, wenn also das Ablehnungsgesuch für sich allein - ohne jede weitere Aktenkenntnis - offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289 [juris Rn. 21] und Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18, juris Rn. 16; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B, juris Rn. 12).

    Die pauschale Ablehnung des gesamten Spruchkörpers war offensichtlich rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 13; BSG, Beschluss vom 9. Februar 2016 - B 3 KR 46/15 B, juris Rn. 20).

    Selbst wenn das Ablehnungsgesuch vom 12. September 2016 - soweit auf die angeblich abschlägige Bescheidung des Fristverlängerungsgesuchs bezogen - bei wohlwollendem Verständnis als hinreichend konkret gegen den Vorsitzenden des Dienstgerichts gerichtet hätte ausgelegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017, aaO, Rn. 14; BSG, Beschluss vom 9. Februar 2016, aaO) und es unter anderen Umständen Zweifel an der Verfahrensweise hätte wecken können, ein Ablehnungsgesuch gegen einen der erkennenden Richter unter Zuhilfenahme der Akte und mittels einer Bewertung des Akteninhalts zu bescheiden, war die Verfahrensweise des Dienstgerichts hier weder verfahrensfehlerhaft noch gar willkürlich.

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 127/17

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Stützen

    Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsanwendung ist jedoch - von im Streitfall noch nicht einmal ansatzweise erkennbaren Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit abgesehen - nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 15; vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, aaO Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 20. November 2017 - 6 B 47/17, juris Rn. 8; jeweils mwN).
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZN 530/19

    Befangenheit - Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger

    Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsanwendung ist - von Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit abgesehen - nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BGH 10. April 2018 - VIII ZR 127/17 - Rn. 6 mwN; sowie bereits BGH 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - Rn. 7 mwN; 1. Juni 2017 - I ZB 4/16 - Rn. 15 mwN; 20. November 2017 - IX ZR 80/15 - Rn. 5 mwN; BVerwG 20. November 2017 - 6 B 47.17 - Rn. 8 mwN) .
  • OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20

    Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?

    Allerdings ist - was auch das Landgericht bereits hervorgehoben hat - die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle, damit sind grundsätzlich weder Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung noch fehlerhafte Entscheidungen ein tauglicher Ablehnungsgrund (BGH, Beschlüsse vom 12.10.2011 - V ZR 8/10 Rn. 7; vom 01.06.2017 - I ZB 4/16 Rn. 15 und vom 20.11.2017 - IX ZR 80/15 Rn. 5, jeweils nach juris).
  • OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
    Allerdings ist die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle, damit sind grundsätzlich weder Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung noch fehlerhafte Entscheidungen ein tauglicher Ablehnungsgrund (BGH, Beschlüsse vom 12.10.2011 - V ZR 8/10 Rn. 7; vom 01.06.2017 - I ZB 4/16 Rn. 15 und vom 20.11.2017 - IX ZR 80/15 Rn. 5, jeweils nach juris).
  • BPatG, 24.04.2018 - 7 W (pat) 7/17
    Dies genügt - auch unter Berücksichtigung des Gebots, ein Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen - nicht zur Glaubhaftmachung eines Befangenheitsgrundes; denn ein solcher muss vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung geeignet sein, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines konkreten Prüfers zu wecken (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, Rn. 14; BGH, Beschl. v. 2. Februar 2017 - III ZR 444/16, Rn. 3; BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 V ZB 184/14, Rn. 4; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15, Rn. 4, jeweils veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 23.04.2018 - 7 W (pat) 7/17
    Dies genügt - auch unter Berücksichtigung des Gebots, ein Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen - nicht zur Glaubhaftmachung eines Befangenheitsgrundes; denn ein solcher muss vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung geeignet sein, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines konkreten Prüfers zu wecken (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, Rn. 14; BGH, Beschl. v. 2. Februar 2017 - III ZR 444/16, Rn. 3; BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 V ZB 184/14, Rn. 4; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15, Rn. 4, jeweils veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 20.04.2018 - 7 W (pat) 8/17
    Dies genügt - auch unter Berücksichtigung des Gebots, ein Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen - nicht zur Glaubhaftmachung eines Befangenheitsgrundes; denn ein solcher muss vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung geeignet sein, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines konkreten Prüfers zu wecken (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, Rn. 14; BGH, Beschl. v. 2. Februar 2017 - III ZR 444/16, Rn. 3; BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 - V ZB 184/14, Rn. 4; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15, Rn. 4, jeweils veröffentlicht in juris).
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