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   BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83   

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https://dejure.org/1984,252
BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83 (https://dejure.org/1984,252)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1984 - I ZB 6/83 (https://dejure.org/1984,252)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - I ZB 6/83 (https://dejure.org/1984,252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Unterscheidungskraft eines Wortzeichens - Voraussetzungen für die Löschung eines Wortzeichens - Anforderungen an ein Eintragungshindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 10 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2
    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 91, 262
  • NJW 1985, 2760
  • MDR 1984, 1000
  • GRUR 1984, 815
  • GRUR 1984, 818
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83
    Zur Reichweite des Eintragungsverbots für Zeichen, die mit freizuhaltenden Angaben verwechselbar sind (Ergänzung zu BGHZ 50, 219 - Polyestra).

    Das angegriffene Zeichen "Indorektal" sei dem medizinischen Fachausdruck "endorektal" sehr ähnlich, so daß eine Anwendung der Grundsätze der Polyestra-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 50, 219) in Betracht komme.

    Das unter dem Stichwort "Polyestra" in Rechtsprechung und Literatur behandelte Problem besteht darin, wie durch eine sachgerechte Auslegung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 (2. Alternative) WZG verhindert werden kann, daß als Warenzeichen solche Worte eingetragen werden können, die von einem nicht allgemein bekannten Fachwort bzw. einer beschreibenden Angabe abgewandelt worden sind, und mit denen der Zeicheninhaber im Hinblick auf die Grundsätze der Polymar-Entscheidung (BGH GRUR 1963, 630) im Falle der Eintragung kraft seiner Ausschließlichkeitsrechte den freien Gebrauch dieser Angaben behindern könnte (vgl. BGHZ 50, 219 - Polyestra).

    Dort sind die Elemente der drohenden Konfliktslage das Fachwort, dessen abgewandelte Form eingetragen werden soll, die unmittelbare, hochgradige Verwechslungsgefahr (BGHZ 50, 219, 225 - Polyestra: ohne weiteres verwechselbar) und die Behinderungsmöglichkeit - im Zeitpunkt der Entschließung über den Eintragungsantrag in der Regel bereits hinreichend feststellbar und erkennbar.

    Dabei ist zwar eine gegenüber dem Begriff der Wesensgleichheit weitere Auslegung angebracht, andererseits aber, insbesondere soweit es sich um die im Streitfall in Rede stehenden Arzneimittel-Zeichen handelt, der Begriff der Abwandlung nicht auf die Fälle der Eigenständigkeit zu erstrecken, in denen der Verkehr zwar eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff erkennt, das Zeichen aber nicht als dessen Wiedergabe auffaßt bzw. auffassen wird, sobald ihm das Fachwort geläufig sein wird (vgl. BGH GRUR 1968, 694, 695 li.Sp. - Polyestra (insoweit in BGHZ nicht abgedruckt)).

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83
    Das unter dem Stichwort "Polyestra" in Rechtsprechung und Literatur behandelte Problem besteht darin, wie durch eine sachgerechte Auslegung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 (2. Alternative) WZG verhindert werden kann, daß als Warenzeichen solche Worte eingetragen werden können, die von einem nicht allgemein bekannten Fachwort bzw. einer beschreibenden Angabe abgewandelt worden sind, und mit denen der Zeicheninhaber im Hinblick auf die Grundsätze der Polymar-Entscheidung (BGH GRUR 1963, 630) im Falle der Eintragung kraft seiner Ausschließlichkeitsrechte den freien Gebrauch dieser Angaben behindern könnte (vgl. BGHZ 50, 219 - Polyestra).

    Denn es wird einleitend (a.a.O. S. 221) die frühere Praxis des Deutschen Patentamtes und des Bundespatentgerichts erörtert, die Abwandlungen von Fachausdrücken unter dem Kriterium der Wesensgleichheit von der Eintragung ausgeschlossen hatte, und es werden für solche Fälle der Anlehnung an warenbeschreibende Angaben die Folgen behandelt, die sich für den Schutz von Abwandlungen, sobald sie eingetragen worden sind, aus den Grundsätzen der Polymar- und der Shortening-Entscheidung ergeben (vgl. BGH GRUR 1963, 630; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64]).

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83
    Denn es wird einleitend (a.a.O. S. 221) die frühere Praxis des Deutschen Patentamtes und des Bundespatentgerichts erörtert, die Abwandlungen von Fachausdrücken unter dem Kriterium der Wesensgleichheit von der Eintragung ausgeschlossen hatte, und es werden für solche Fälle der Anlehnung an warenbeschreibende Angaben die Folgen behandelt, die sich für den Schutz von Abwandlungen, sobald sie eingetragen worden sind, aus den Grundsätzen der Polymar- und der Shortening-Entscheidung ergeben (vgl. BGH GRUR 1963, 630; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64]).
  • BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78

    Grundsätze der Polyestra-Entscheidung - Eintragungsfähigkeit von Abwandlungen von

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83
    Dem werden Fälle gleichzustellen sein, in denen aus besonderen Gründen, z.B. wegen internationaler Vereinbarungen, an die Erkennbarkeit des Fachworts geringere Anforderungen gestellt werden müssen (vgl. BGH GRUR 1980, 106 - Prazepamin) oder in denen ein Begriff noch nicht zum Fachwort geworden ist, aber sichere Anhaltspunkte dafür bestehen, daß es als solches künftig benötigt werden wird und daher bereits bei Anmeldung einer offensichtlichen Abwandlung das Freihaltebedürfnis abzusehen ist.
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83
    ergeben können, kann danach nicht bei der Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse, sondern erst in späteren Verfahrensabschnitten - unter grundsätzlicher Beachtung der erwähnten Polymar- und Shortening-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Rechnung getragen werden, so durch strenge Anforderungen an den Begriff des warenzeichenmäßigen Gebrauchs im Sinne des § 16 WZG (BGH GRUR 1968, 365 - praline; 1969, 683 - Isolierte Hand) und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83
    ergeben können, kann danach nicht bei der Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse, sondern erst in späteren Verfahrensabschnitten - unter grundsätzlicher Beachtung der erwähnten Polymar- und Shortening-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Rechnung getragen werden, so durch strenge Anforderungen an den Begriff des warenzeichenmäßigen Gebrauchs im Sinne des § 16 WZG (BGH GRUR 1968, 365 - praline; 1969, 683 - Isolierte Hand) und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Das Abstellen auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung des Zeichens statt auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens wird vor allem damit begründet, dass es sich bei dem Eintragungsverfahren um ein auf schnelle Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen gerichtetes Registrierungsverfahren handelt, in dessen Rahmen für eingehende, langwierige Ermittlungen kein Raum ist (BGH, GRUR 1993, 744, 745 - MICRO CHANNEL; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 1984 - I ZB 6/83, BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Dies gilt sowohl für Wortbildungen als auch für Abbildungen der Natur (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 8.2.1974 - I ZB 5/71, GRUR 1974, 467, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Die Abwandlung eines warenbeschreibenden Fachausdrucks ist zwar hinreichend unterscheidungskräftig i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn ihr nicht jegliche individualisierende Eigenart fehlt (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 11.10.2001 - I ZB 5/99, GRUR 2002, 540, 541 = WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK; Beschl. v. 13.10.2004 - I ZB 10/02, GRUR 2005, 258, 259 = WRP 2005, 99 - Roximycin).
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