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   BGH, 18.12.2008 - I ZB 62/08   

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https://dejure.org/2008,4276
BGH, 18.12.2008 - I ZB 62/08 (https://dejure.org/2008,4276)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - I ZB 62/08 (https://dejure.org/2008,4276)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - I ZB 62/08 (https://dejure.org/2008,4276)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtbeschwerde zulassungsfrei möglich, wenn man (zu) lange nicht weiß, weswegen man verloren hat

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der form- und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht; Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen des Bundespatentgerichts

  • Judicialis

    MarkenG § 79 Abs. 2; ; MarkenG § 83 Abs. 3; ; ZPO § 548

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen der Patentgerichte im Verfahren nach dem MarkenG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Frist zur Urteilsbegründung - Nach fünf Monaten kommt das Gericht mit seiner Begründung zu spät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06

    WEST

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 62/08
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Markeninhaberin einen im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel - hier: die fehlende Begründung des Beschlusses - rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 5 = WRP 2007, 643 - WEST).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 62/08
    Ein Beschluss ist auch dann nicht mit Gründen im Sinne des § 83 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG versehen, wenn die Gründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftstelle übergeben worden sind (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92, NJW 1993, 2603 ff.; BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 118/99 - zu § 551 Nr. 7 ZPO a.F. [§ 547 Nr. 6 ZPO]; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 83 Rdn. 37 i.V.m. § 79 Rdn. 3; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 83 Rdn. 52 i.V.m. § 79 Rdn. 15).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 118/99

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 62/08
    Ein Beschluss ist auch dann nicht mit Gründen im Sinne des § 83 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG versehen, wenn die Gründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftstelle übergeben worden sind (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92, NJW 1993, 2603 ff.; BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 118/99 - zu § 551 Nr. 7 ZPO a.F. [§ 547 Nr. 6 ZPO]; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 83 Rdn. 37 i.V.m. § 79 Rdn. 3; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 83 Rdn. 52 i.V.m. § 79 Rdn. 15).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 62/08
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Markeninhaberin einen im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel - hier: die fehlende Begründung des Beschlusses - rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 5 = WRP 2007, 643 - WEST).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Der eine Höchstfrist von fünf Monaten bejahende Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 (GmS-OGB 1/92, BVerwGE 92, 367) betrifft allein § 117 Abs. 4 VwGO ("alsbald") und Verfahrensordnungen mit vergleichbaren Regelungen, die demgemäß auszulegen sind (vgl. zu § 79 Abs. 2 MarkenG BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 62/08, GRUR-RR 2009, 191).
  • BPatG, 12.05.2016 - 35 W (pat) 410/14

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gitter an

    Die Antragstellerin meint sinngemäß, dass der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2008, Az.: I ZB 62/08 - In-Travel-Entertainment/TRAVELTAINMENT, der zu den Vorschriften in § 83 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG über die Rechtsbeschwerde in markenrechtlichen Verfahren ergangen ist, analog auch auf die verkündeten abschließenden Beschlüsse der Gebrauchsmusterabteilung im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren anzuwenden sei.

    Vor diesem Hintergrund hält es der Senat für geboten, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur richterlichen Begründungspflicht bei verkündeten Urteilen (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27.04.1993, GmS-OGB 1/92, NHW 1993, 2603 ff.; BGH, Urteil vom 15.07.1999 - I ZR 118/99 - zu § 551 Nr. 7 ZPO a. F. [§ 547 Nr. 6 ZPO]; für das erstinstanzliche Verfahren im Zivilprozess: BGH, Urteil vom 09.07.2009, IX ZR 197/08), wie sie u. a. bestätigt und weiter fortgesetzt worden ist mit dem von der Antragstellerin in das Beschwerdeverfahren eingeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008 zu § 83 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG (Az.: I ZB 62/08, Rz. 8 bis 10 - In-Travel-Entertainment/TRAVELTAINMENT), sinngemäß auf die Begründungspflicht der Gebrauchsmusterabteilung bei verkündeten Beschlüssen nach § 17 Abs. 3 Satz 2 und 3 GebrMG anzuwenden.

  • BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 43/09

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Pumpe mit integrierter Leistungsregelung"

    Dementsprechend hat er auch in einer patentgerichtlichen Entscheidung zu §§ 83 Abs. 3 Nr. 6, 79 Abs. 2 MarkenG entschieden, dass ein Beschluss nicht mit Gründen versehen sei, wenn die Gründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sei (BGH GRUR-RR 2009, 191 - TRAVELTAINMENT), obwohl nach § 79 Abs. 2 MarkenG die Entscheidungen des Patentgerichts zu begründen sind, ohne dass wie in § 315 Abs. 2 ZPO das Wort "alsbald" hinzugesetzt ist.
  • BPatG, 13.10.2010 - 26 W (pat) 139/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "In-Travel-Entertainment" -

    Die Antragsgegnerin, die der Antragstellerin und Markeninhaberin zunächst in einem vor dem Bundespatentgericht (Anzeichen 29 W (pat) 61/06) geführten und später im Wege der Rechtsbeschwerde (Az. BGH I ZB 62/08) fortgesetzten Kollisionsverfahren gegenüberstand, hat im vorliegenden Verfahren die Löschung der Marke mit der Begründung beantragt, das angegriffene Zeichen bestehe ausschließlich aus englischsprachigen Ausdrücken, die einzeln lexikalisch nachweisbar seien und vom inländischen Verkehr in ihrer Kombination als "Unterhaltung während der Reise" verstanden würden.
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