Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09   

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https://dejure.org/2011,2660
BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2011,2660)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2011,2660)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2011,2660)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87c Abs 2 HGB, § 887 ZPO
    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen Buchauszug; Bezugnahme auf Aktenordner

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erreichen einer klaren, geordneten und übersichtlichen Form der Darstellung sämtlicher relevanter Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug durch Beifügung von Ausdrucken von Auftrags- und Rechnungsunterlagen; Eingliederung des Inhalts eines Aktenordners in einen Buchauszug ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Mindestanforderungen an einen Buchauszug gemäß § 87 c HGB

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an Klarheit, Ordnung und Übersichtlichkeit eines Buchauszugs

  • rewis.io

    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen Buchauszug; Bezugnahme auf Aktenordner

  • ra.de
  • rewis.io

    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen Buchauszug; Bezugnahme auf Aktenordner

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 87 c Abs. 2; ZPO § 887
    Der im Buchauszug in Bezug genommene Inhalt eines Aktenordners muss den Erfordernissen der Klarheit und geordneten Übersichtlichkeit genügen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87c Abs. 2; ZPO § 887
    Erreichen einer klaren, geordneten und übersichtlichen Form der Darstellung sämtlicher relevanter Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug durch Beifügung von Ausdrucken von Auftrags- und Rechnungsunterlagen; Eingliederung des Inhalts eines Aktenordners in einen Buchauszug ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Buchauszug im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Buchabzug über provisionspflichtige Geschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Buchauszug für den Handelsvertreter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an Klarheit, Ordnung und Übersichtlichkeit eines Buchauszugs

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug, Vollstreckung, Ersatzvornahme, Erfüllung, Form des Buchauszuges, Dispositionsfreiheit des U, Anforderungen, Klarheit, Ordnung, Übersichtlichkeit, Verweis auf Aktenordner, Verweisung

Besprechungen u.ä.

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrieb: Anforderung an Buchauszug für Handelsvertreter gem. § 87 c HGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 470
  • MDR 2011, 433
  • VersR 2011, 880
  • WM 2011, 1380
  • BB 2011, 642
  • DB 2011, 705
  • NZG 2011, 554
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB grundsätzlich nach § 887 ZPO zu vollstrecken ist, wenn der Buchauszug - wie hier - aufgrund vorhandener Unterlagen nicht nur vom Schuldner, sondern auch von einem Dritten erstellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - I ZB 82/06, NJW-RR 2007, 1475 Rn. 15; Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 43/08, NJW-RR 2010, 279 Rn. 21).

    bb) Für die Entscheidung, ob der titulierte Anspruch erfüllt ist, ist der Vollstreckungstitel maßgeblich (BGH, NJW-RR 2007, 1475 Rn. 17).

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 205/05

    Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen eine Auswahl zu treffen, etwa die kostengünstigere oder weniger lästige Darstellungsform zu wählen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Rn. 17; Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 205/05, NJW-RR 2009, 821 Rn. 14).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    Erforderlich ist, dass der Buchauszug aus sich heraus verständlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1981 - I ZR 171/79, MDR 1982, 378 f.).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    b) Das Beschwerdegericht hat ferner mit Recht angenommen, dass im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO der Einwand des Schuldners zu prüfen ist, er habe den titulierten Anspruch bereits erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 68 ff.; Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 4/05, GuT 2005, 256, 257; Beschluss vom 17. September 2009 - I ZB 67/09, JurBüro 2009, 662 Rn. 7).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen eine Auswahl zu treffen, etwa die kostengünstigere oder weniger lästige Darstellungsform zu wählen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Rn. 17; Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 205/05, NJW-RR 2009, 821 Rn. 14).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen eine Auswahl zu treffen, etwa die kostengünstigere oder weniger lästige Darstellungsform zu wählen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Rn. 17; Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 205/05, NJW-RR 2009, 821 Rn. 14).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 4/05

    Beachtlichkeit des Einwands der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    b) Das Beschwerdegericht hat ferner mit Recht angenommen, dass im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO der Einwand des Schuldners zu prüfen ist, er habe den titulierten Anspruch bereits erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 68 ff.; Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 4/05, GuT 2005, 256, 257; Beschluss vom 17. September 2009 - I ZB 67/09, JurBüro 2009, 662 Rn. 7).
  • BGH, 13.08.2009 - I ZB 43/08

    Zuständigkeit deutscher Gerichte i.R.e. Beschränkung der Zwangsvollstreckung im

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB grundsätzlich nach § 887 ZPO zu vollstrecken ist, wenn der Buchauszug - wie hier - aufgrund vorhandener Unterlagen nicht nur vom Schuldner, sondern auch von einem Dritten erstellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - I ZB 82/06, NJW-RR 2007, 1475 Rn. 15; Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 43/08, NJW-RR 2010, 279 Rn. 21).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09

    Vollstreckung der Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
    b) Das Beschwerdegericht hat ferner mit Recht angenommen, dass im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO der Einwand des Schuldners zu prüfen ist, er habe den titulierten Anspruch bereits erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 68 ff.; Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 4/05, GuT 2005, 256, 257; Beschluss vom 17. September 2009 - I ZB 67/09, JurBüro 2009, 662 Rn. 7).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schuldner nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 71 ff.; Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 4/05, juris Rn. 7; Beschluss vom 17. September 2009 - I ZB 67/09, JurBüro 2009, 662 Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZB 67/09, NJW-RR 2011, 470 Rn. 11).
  • BGH, 19.09.2017 - VII ZB 64/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der isolierten Pfändung des Anspruchs

    Die Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges nach § 87c Abs. 2 HGB wird nach § 887 ZPO vollstreckt, wenn der Buchauszug - wie hier - aufgrund vorhandener Unterlagen nicht nur vom Schuldner, sondern auch von einem Dritten erstellt werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZB 67/09, WM 2011, 1380 Rn. 10).
  • OLG München, 11.04.2011 - 7 W 2030/10

    - Allianz 15 -, Anspruch auf Buchauszug, Differenzierung nach

    Bei der Frage, ob Erfüllung eingetreten ist, ist nach nicht auf die materiell-rechtliche Rechtslage, sondern auf den (tenorierten) Inhalt des Vollstreckungstitels abzustellen (unter Bezugnahme auf BGH, NJW-RR 07, 1475; 20.01.2011 - I ZB 67/09 -).

    Ist ein Buchauszug, der hinsichtlich der erfassten Geschäfte formal vollständig ist, erteilt worden, kann der Gläubiger die Ergänzung des Buchauszuges verlangen (unter Bezugnahme auf BGH, NJW-RR 07, 1475; 20.01.2011 - I ZB 67/09 -).

    Der U ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen eine Auswahl zu treffen (unter Bezugnahme auf BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09 - LS 8 ).

    Erforderlich ist, dass der Buchauszug aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar ist (unter Bezugnahme auf BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09 -) .

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19

    Umfang des Anspruchs eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Des Weiteren ist zu beachten, dass mit Blick auf das Vollstreckungsverfahren eine Konkretisierung der verlangten Angaben erforderlich ist, weil die Frage, ob der geforderte Buchauszug erfüllt ist, sich nach den im Urteilstenor genannten Angaben richtet (BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - I ZB 67/09, Rz. 13).
  • LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 6/14

    Zur im Wege der Auslegung zu ermittelnden Bestimmtheit eines Titels auf Erteilung

    Für die Erteilung eines Buchauszugs gelten darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 21.03.2001 - VIII ZR 149/99; 20.01.2011 - I ZB 67/09) ergänzend noch folgende Grundsätze: der Buchauszug gemäß 87c Abs. 2 HGB muss die im Zeitpunkt seiner Aufstellung für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provisionen relevanten Geschäftsverhältnisse vollständig widerspiegeln, soweit sie sich aus den Büchern des Unternehmens entnehmen lassen.

    Das gilt bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die sofortige Beschwerde (BGH Beschluss v. 5.11.2004, IXa ZB 32/04; BGH 20.01.2011 - I ZB 67/09; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 888 Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2014 - 9 W 37/14

    Vollstreckung des Handelsvertreters aus einem Urteil auf Buchauszug:

    Ein Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs wird vollstreckt, indem ein Wirtschaftsprüfer auf Kosten der Schuldnerin ermächtigt wird, den Buchauszug zu erstellen (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 470).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2015 - 5 U 18/14

    Handelsvertretervertrag über Tätigkeit im außereuropäischen Raum: Abbedingung von

    Neben dem Stückpreis der gelieferten Produkte hat der Buchauszug auch Angaben zur Menge der gelieferten Sitze und Ersatzteile zu enthalten (BGH, NZG 2011, 554, 555).
  • OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18

    Zwangsvollstreckung: Internationale Zuständigkeit bei Vollstreckung eines

    Ein Buchauszug muss die in den Büchern enthaltenen Angaben vollständig erfassen und klar, geordnet und übersichtlich darstellen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 470, zitiert nach juris, Tz. 13).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 135/17

    Provisionsansprüche des Handelsvertreters

    Eine klare, geordnete und übersichtliche Form der Darstellung sämtlicher relevanten Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug i. S. von § 87 c Abs. 1 HGB kann dadurch erreicht werden, dass einer Aufstellung Abdrucke von Auftrags- und Rechnungsunterlagen beigefügt werden, die ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (BGH, Beschl. v. 20.1. 2011 - I ZB 67/09 (OLG Karlsruhe) NJW-RR 2011, 470).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 7/19

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Des Weiteren ist zu beachten, dass mit Blick auf das Vollstreckungsverfahren eine Konkretisierung der verlangten Angaben erforderlich ist, weil die Frage, ob der geforderte Buchauszug erfüllt ist, sich nach den im Urteilstenor genannten Angaben richtet (BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - I ZB 67/09, Rz. 13).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 5 W 23/19

    Recht auf Nennung des Aufbewahrungsorts zur Bucheinsicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2020 - 2 Sa 101/20

    Vollstreckungsklage - Abrechnungsanspruch - Buchauszug - Erfüllungseinwand

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 19 W 10/16

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs

  • OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2011 - 7 W 49/10

    Rechtskraftwirkungen der Zurückweisung eines Antrags nach § 887 ZPO wegen

  • OLG Hamburg, 07.01.2013 - 11 W 54/12

    - FVD 5 -, Buchauszug, Datenträger, Datenform, Zwangsvollstreckung Buchauszug,

  • LG Hannover, 07.05.2012 - 8 O 373/07

    - AWD 79 -, Buchauszug, Buchauszugsinhalt, mehrstufiges

  • OLG Hamburg, 19.03.2014 - 11 W 72/13

    - FVD 4 -, Buchauszug, Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme,

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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7173
BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2009,7173)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2009,7173)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2009,7173)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Buchauszugs über sämtliche Verkaufsgeschäfte an den Gläubiger durch den Schuldner; Aussetzung der Vollziehung einer durch das Beschwerdegericht bestätigten erstinstanzlichen Entscheidung

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Vollstreckung des Buchauszuges, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine auf der Grundlage des § 87c Abs. 2 HGB ergangene Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs nach § 887 ZPO zu vollstrecken ist, wenn der Buchauszug - wie hier - aufgrund vorhandener Unterlagen nicht nur vom Schuldner, sondern auch von einem Dritten erstellt werden kann (BGH, Beschl. v. 26.4.2007 - I ZB 82/06, NJW-RR 2007, 1475 Tz. 15 m.w.N.).

    Es hat ferner mit Recht angenommen, dass im Verfahren zur Vollstreckung einer Verurteilung, einen Buchauszug zu erteilen, der Einwand des Schuldners zu prüfen ist, er habe den titulierten Anspruch bereits erfüllt (BGH NJW-RR 2007, 1475 Tz. 16 m.w.N.).

    Für die Entscheidung, ob der titulierte Anspruch erfüllt ist, ist der Vollstreckungstitel maßgeblich, nicht die materiellrechtliche Rechtslage (BGH NJW-RR 2007, 1475 Tz. 17 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Die Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die (weitere) Vollziehung größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Fall der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518 Tz. 9).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen die für ihn kostengünstigere zu wählen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urt. v. 20.9.2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Tz. 17; Urt. v. 29.10.2008 - VIII ZR 205/05, WRP 2009, 64 Tz. 14).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Eine Bezugnahme auf Anlagen genügt den Anforderungen, die an die Erteilung eines Buchauszugs zu stellen sind, jedenfalls dann nicht, wenn diese Anlagen keine geordnete und übersichtliche Darstellung der Geschäftsvorfälle enthalten, die der Unternehmer dem Handelsvertreter mitzuteilen hat (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1981 - I ZR 171/79, MDR 1982, 378 f.).
  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 205/05

    Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen die für ihn kostengünstigere zu wählen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urt. v. 20.9.2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Tz. 17; Urt. v. 29.10.2008 - VIII ZR 205/05, WRP 2009, 64 Tz. 14).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen die für ihn kostengünstigere zu wählen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urt. v. 20.9.2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Tz. 17; Urt. v. 29.10.2008 - VIII ZR 205/05, WRP 2009, 64 Tz. 14).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schuldner nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 71 ff.; Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 4/05, juris Rn. 7; Beschluss vom 17. September 2009 - I ZB 67/09, JurBüro 2009, 662 Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZB 67/09, NJW-RR 2011, 470 Rn. 11).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09

    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen

    b) Das Beschwerdegericht hat ferner mit Recht angenommen, dass im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO der Einwand des Schuldners zu prüfen ist, er habe den titulierten Anspruch bereits erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 68 ff.; Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 4/05, GuT 2005, 256, 257; Beschluss vom 17. September 2009 - I ZB 67/09, JurBüro 2009, 662 Rn. 7).
  • OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Entscheidung, ob ein titulierte Anspruch erfüllt ist, der Vollstreckungstitel maßgeblich, nicht die materiell-rechtliche Rechtslage (BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZB 67/09 -, zitiert nach Juris, Rz. 8; Urteil vom 26.04.2007 - I ZB 82/06 - zitiert nach Juris, Rz. 17).

    Der titulierte Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs ist danach jedenfalls dann erfüllt, wenn der Buchauszug formal den Anforderungen des Urteilsausspruchs entspricht, insbesondere wenn er sämtliche in den Büchern verzeichnete Geschäfte, die unter den Urteilsausspruch fallen, mit den in den Büchern enthaltenen Angaben erfasst (BGH, Urteil vom 17.09.2009, aaO, Rz. 9).

  • OLG Hamburg, 07.01.2013 - 11 W 54/12

    - FVD 5 -, Buchauszug, Datenträger, Datenform, Zwangsvollstreckung Buchauszug,

    Bei der Erteilung eines Buchauszuges handelt es sich grundsätzlich um eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 Abs. 1 ZPO (im Anschluss an BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09 - NJW-RR 11, 470).

    Der dem HV gemäß § 87 c Abs. 2 HGB zu erteilende Buchauszug ist seiner Form nach in einer geordneten Zusammenstellung zu erteilen und erfordert wegen seines Zweckes, dem HV die eigenständige Berechnung der ihm zustehenden Provisionen zu ermöglichen, eine vollständige, klare und übersichtliche Darstellung (im Anschluss an BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79 - WM 82, 152.; 17.09.2009 - I ZB 67/09 - JurBüro 09, 662).

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