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   BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92   

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https://dejure.org/1994,1481
BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92 (https://dejure.org/1994,1481)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1994 - I ZB 7/92 (https://dejure.org/1994,1481)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - I ZB 7/92 (https://dejure.org/1994,1481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pharmazeutisches Erzeugnis - Interferonpräparat - Warenzeichen - Löschung - Verwechslungsgefahr - Freihalteinteresse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt., § 10 Abs. 2 Nr. 2
    "Alphaferon"; Löschung eines Warenzeichens für Interferonpräparate

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1531
  • MDR 1994, 1197
  • GRUR 1994, 805
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    a) Das Bundespatentgericht ist ohne Rechtsfehler von den in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (beginnend mit BGHZ 91, 262 - Indorektal I) entwickelten Grundsätzen für die Eintragbarkeit sogenannter angelehnter Zeichen ausgegangen, obwohl der Eintragungszeitpunkt, um den es vorliegend geht, vor dem Erlaß des genannten Beschlusses (aaO. - Indorektal I) liegt.

    b) Das Bundespatentgericht hat daher zu Recht geprüft, ob es sich bei dem eingetragenen Zeichen "Alphaferon" - das nach den insoweit unangegriffenen Feststellungen des Bundespatentgerichts selbst kein eigenständiger Fachbegriff bzw. keine unmittelbar warenbeschreibende Angabe ist - um eine als solche ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlung eines Fachbegriffs (vgl. BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) handelt, der seinerseits entweder als solcher allgemein bekannt ist, an dessen Erkennbarkeit als Fachwort aus besonderen Gründen - etwa wegen internationaler Vereinbarungen - geringere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 91, 262, 271 - Indorektal I) oder der ein sogenannter "International nonproprietary name", abgekürzt "INN", ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/78, GRUR 1980, 106 f. - Prazepamin; BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 6/92 - Trilopirox, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Als eng angelehnte Abwandlung eines Fachworts im Sinne dieser Rechtsprechung ist ein Zeichenwort anzusehen, in dem der Verkehr, soweit ihm das Fachwort bekannt ist, ohne weiteres Nachdenken die Sachbezeichnung als solche erkennt und bei dem zu erwarten ist, daß in ihm auch der Teil des Verkehrs, dem das Fachwort noch nicht bekannt ist, die Sachbezeichnung selbst - nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen wird, wenn er das Fachwort selbst kennengelernt haben wird (vgl. BGHZ 91, 262, 271 - Indorektal I; BGH aaO. - ROAL).

  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    All dies schließt zwar - was auch das Bundespatentgericht nicht verkannt hat - nicht aus, daß der Verkehr, soweit ihm der Fachbegriff "Alpha-Interferon" bekannt ist oder begegnet, in der Bezeichnung "Alphaferon" eine Bezugnahme auf das ähnliche Fachwort erkennt; jedoch reicht eine solche Bezugnahme allein für die Begründung eines Eintragungsverbots nicht aus, sofern der insoweit erkannten Abwandlung eine hinreichende Eigenständigkeit zuzubilligen ist, die ihrer Gleichsetzung mit dem glatt beschreibenden Fachbegriff entgegensteht (vgl. BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; BGH aaO. - Trilopirox).
  • BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78

    Grundsätze der Polyestra-Entscheidung - Eintragungsfähigkeit von Abwandlungen von

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    b) Das Bundespatentgericht hat daher zu Recht geprüft, ob es sich bei dem eingetragenen Zeichen "Alphaferon" - das nach den insoweit unangegriffenen Feststellungen des Bundespatentgerichts selbst kein eigenständiger Fachbegriff bzw. keine unmittelbar warenbeschreibende Angabe ist - um eine als solche ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlung eines Fachbegriffs (vgl. BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) handelt, der seinerseits entweder als solcher allgemein bekannt ist, an dessen Erkennbarkeit als Fachwort aus besonderen Gründen - etwa wegen internationaler Vereinbarungen - geringere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 91, 262, 271 - Indorektal I) oder der ein sogenannter "International nonproprietary name", abgekürzt "INN", ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/78, GRUR 1980, 106 f. - Prazepamin; BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 6/92 - Trilopirox, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    b) Das Bundespatentgericht hat daher zu Recht geprüft, ob es sich bei dem eingetragenen Zeichen "Alphaferon" - das nach den insoweit unangegriffenen Feststellungen des Bundespatentgerichts selbst kein eigenständiger Fachbegriff bzw. keine unmittelbar warenbeschreibende Angabe ist - um eine als solche ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlung eines Fachbegriffs (vgl. BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) handelt, der seinerseits entweder als solcher allgemein bekannt ist, an dessen Erkennbarkeit als Fachwort aus besonderen Gründen - etwa wegen internationaler Vereinbarungen - geringere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 91, 262, 271 - Indorektal I) oder der ein sogenannter "International nonproprietary name", abgekürzt "INN", ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/78, GRUR 1980, 106 f. - Prazepamin; BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 6/92 - Trilopirox, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    hat, gerade im Blick auf einen solchen ihm aus zahlreichen Wortbildungen bekannten besonderen Sinn von "Inter" nicht annehmen wird, ein unter Weglassung gerade dieses (bedeutsamen) Wortteils gebildeter Begriff könne eine mit dem Gesamtbegriff sinngleiche Abkürzung desselben - und nicht eine eigenständige Begriffsprägung - sein, und daß Fachkreise wiederum, denen diese Kenntnis nicht fehlt, einen reinen Abkürzungscharakter deshalb nicht ernstlich in Erwägung ziehen werden, weil ihnen bekannt ist, daß "Interferon" üblicherweise mit "IFN" abgekürzt wird, und weil die schon deshalb fernliegende Bildung einer weiteren Abkürzung durch "Feron" allein außerdem auch zu gewissen Zweideutigkeiten im Blick auf mögliche Bezeichnungen von Eisenverbindungen bzw. -ableitungen (von lateinisch "ferrum") führen könnte (vgl. zur Bedeutung solcher Mehrdeutigkeiten für die Verkehrsgepflogenheiten BGH, Beschl. v. 16.6.1993 - I ZB 14/91, GRUR 1993, 969, 971 f. - Indorektal II).
  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    Eine Anwendung der vom Bundesgerichtshof (Beschl. v. 7.2.1975 - I ZB 1/74, GRUR 1975, 368, 369 - Elzym) ausgesprochenen Beschränkung der Rückwirkung einer vorher durch die Rechtsprechung vorgenommenen Veränderung (dort: Verschärfung) der Eintragungsvoraussetzungen hat das Bundespatentgericht für den vorliegenden Fall ohne Rechtsverstoß mit der Begründung verneint, daß es sich bei der durch die Indorektal I-Entscheidung (aaO.) eingeleiteten Entwicklung lediglich um eine Konkretisierung und klarstellende Erläuterung der früheren Rechtsprechung (vgl. zu dieser näher Teplitzky in Festschrift für v. Gamm 1990, S. 303, 306 ff.), nicht aber - wie erklärtermaßen in der Elzym-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (aaO.) - um eine Änderung des Rechts durch Erweiterung von Eintragungshindernissen in analoger Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 2 WZG - gehandelt habe.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    Soweit - zu einem allenfalls geringen Teil - die Antworten aber dahin zu verstehen sein könnten, daß ungeachtet einer richtigen Einschätzung rechtlicher Konsequenzen ein Freihaltebedürfnis dennoch bejaht werde, kann dem keine hinreichende rechtliche Bedeutung beigemessen werden; denn bei - wie dann - geteilter Verkehrsauffassung hinsichtlich eines Freihaltebedürfnisses kommt es - neben dem hier ebenfalls gegen die Auffassung der Rechtsbeschwerdeführerin sprechenden Verhältnis der Verkehrsteile zueinander - auch darauf an, in welchem Maße ein Interesse der Allgemeinheit daran besteht, die in Frage stehenden Bezeichnungen für die Benutzung freizuhalten (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - - I ZB 1/90, GRUR 1992, 514 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    b) Das Bundespatentgericht hat daher zu Recht geprüft, ob es sich bei dem eingetragenen Zeichen "Alphaferon" - das nach den insoweit unangegriffenen Feststellungen des Bundespatentgerichts selbst kein eigenständiger Fachbegriff bzw. keine unmittelbar warenbeschreibende Angabe ist - um eine als solche ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlung eines Fachbegriffs (vgl. BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) handelt, der seinerseits entweder als solcher allgemein bekannt ist, an dessen Erkennbarkeit als Fachwort aus besonderen Gründen - etwa wegen internationaler Vereinbarungen - geringere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 91, 262, 271 - Indorektal I) oder der ein sogenannter "International nonproprietary name", abgekürzt "INN", ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/78, GRUR 1980, 106 f. - Prazepamin; BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 6/92 - Trilopirox, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    Der Bundesgerichtshof hat - wovon das Bundespatentgericht zutreffend ausgegangen ist - wiederholt entschieden, daß bei Zeichen, die in Anlehnung an eine freihaltebedürftige Angabe gebildet sind, der Schutzumfang eng zu bemessen ist, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltende Angabe - die Eintragungsfähigkeit verleiht (vgl. BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ m.w.N.; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92
    Da die Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen "Alphaferon" trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltenden Angaben die Eintragungsfähigkeit verleiht, auf seine Bildung unter Fortfall des wesentlichen Begriffsteils "Inter" zurückgeht, sind Behinderungen des Verkehrs beim Gebrauch der diesen Begriffsteil enthaltenden Fachausdrücke nicht zu befürchten, weil ein solcher Gebrauch bei Anlegung der in den genannten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs gestellten strengen Anforderungen regelmäßig keine warenzeichenmäßige Verwendung sein, mindestens aber keine Verwechslungsgefahr begründen wird (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 f. - REHAB; Teplitzky, Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 309 ff.).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, GRUR 1994, 805, 806 - Alphaferon; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc).

    Behinderungen der Mitbewerber bei der Benutzung des freihaltebedürftigen Fachbegriffs Omeprazol sind ebenfalls nicht zu befürchten, weil der Schutzumfang von Zeichen, die an freihaltebedürftige Angaben angelehnt sind, eng zu bemessen ist (vgl. BGH GRUR 1994, 805, 807 - Alphaferon; BGH GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc; zum begrenzten Schutzumfang vgl. auch BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 57/98, GRUR 2001, 1154, 1156 = WRP 2001, 1198, 1201 - Farbmarke violettfarben).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, GRUR 1994, 805, 806 - Alphaferon; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc; Beschl. v. 11.10.2001 - I ZB 5/99, GRUR 2002, 540, 541 = WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK).

    Behinderungen der Mitbewerber bei der Benutzung des freihaltungsbedürftigen Fachbegriffs "Roxithromycin" sind nicht zu befürchten, weil der Schutzumfang von Zeichen, die an freihaltungsbedürftige Angaben angelehnt sind, eng zu bemessen ist (vgl. BGH GRUR 1994, 805, 807 - Alphaferon; GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc; GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK).

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    a) Dem steht zunächst nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Zeichen, die - wie vorliegend Indorektal - zwar keine erkennbare Anlehnung an einen Fachbegriff darstellen, jedoch eine Bezugnahme auf diesen erkennen lassen (vgl. dazu BGHZ 91, 262, 271 - Indorektal I; st. Rspr., zuletzt BGH, Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, Beschlußabdr. S. 11 - Alphaferon), der Schutzumfang eng zu bemessen ist (vgl. BGH aaO. - Alphaferon, Beschlußabdr. S. 13 f. und Teplitzky, Festschrift für v. Gamm 1990, S. 303, 309 ff. m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1994 - I ZB 10/92

    "Metroproloc"; Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt, wie der Senat in seinen nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses ergangenen und zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen "Trilopirox" (Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, Umdr. S. 6) und "Alphaferon" (Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, Umdr. S. 9) ausgeführt hat, auch in bezug auf den sogenannten "International Nonproprietary Name" (INN).

    Liegt eine geteilte Verkehrsauffassung vor, erfordert die Verneinung der kennzeichnungsrechtlichen Unterscheidungskraft die Feststellung, daß beachtliche Teile des in Betracht zu ziehenden Verkehrs dem in Frage stehenden Zeichen diese absprechen oder aber ein besonderes allgemeines Interesse an der Freihaltung des Zeichens besteht (BGH, Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92 - Trilopirox, Umdr. S. 10; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92 - Alphaferon, Umdr. S. 12 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß bei Zeichen, die in Anlehnung an eine freihaltebedürftige Angabe gebildet sind, der Schutzumfang eng zu bemessen ist, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltende Angabe - die Eintragungsfähigkeit verleihen (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92 - Alphaferon, Umdr. S. 13 m.w.N.).

  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 4/99

    Markenrecht - Zum Vorliegen eines Schutzhindernisses

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, GRUR 1994, 805, 806 - Alphaferon; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc).

    Behinderungen der Mitbewerber bei der Benutzung des freihaltebedürftigen Fachbegriffs Omeprazol sind ebenfalls nicht zu befürchten, weil der Schutzumfang von Zeichen, die an freihaltebedürftige Angaben angelehnt sind, eng zu bemessen ist (vgl. BGH GRUR 1994, 805, 807 - Alphaferon; BGH GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc; zum begrenzten Schutzumfang vgl. auch BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 57/98, GRUR 2001, 1154, 1156 = WRP 2001, 1198 - Farbmarke violettfarben).

  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

    a) Bezüglich der möglichen Löschungsgründe "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ) und "Freihaltebedürfnis" (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ) wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ), "Alphaferon" (GRUR 1994, 805 ) und "Metoproloc" (GRUR 1995, 48 ) Bezug genommen.

    Dem Gesichtspunkt der Täuschungsgefahr bei Arzneimitteln ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Alphaferon" (GRUR 1994, 805 ) nur mit der Bemerkung nachgegangen, Rechtsfehler seien insoweit nicht erkennbar.

  • BPatG, 16.10.2007 - 30 W (pat) 40/05
    Es handelt sich jedoch nicht um eine solche Abwandlung eines warenbeschreibenden Fachausdruck, in der der Verkehr bei Kenntnis des Fachwortes ohne weiteres Nachdenken den Fachbegriff als solchen erkennt und ihn quasi mit diesem gleichsetzt (vgl. BGH GRUR 1994, 803 - TRILOPIROX; GRUR 1994, 805 - Alphaferon; GRUR 1995, 48 - Metoproloc; a. a. O. - Roximycin).
  • BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr entweder den Unterschied in der Schreibweise zwischen dem angemeldeten Zeichen und der Sachangabe regelmäßig oder zumindest sehr häufig nicht bemerkt (vgl BGH MarkenR 2003, 393, 395 "Lichtenstein", wonach in solchen Fällen sogar die Annahme einer freihaltebedürftigen Angabe iSd § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt ist) oder er in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt (vgl BGH GRUR 1994, 805, 806 "Alphaferon"; GRUR 1995, 48, 49 "Metoproloc"; GRUR 2002, 540, 541 "OMEPRAZOK").
  • BPatG, 10.12.2001 - 30 W (pat) 82/01
    Hinsichtlich der geltend gemachten Löschungsgründe der fehlenden Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und des Freihaltebedürfnisses im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Markenbezeichnungen für Arzneimittel, die an INN angelehnt sind, Bezug genommen (vgl BGH GRUR 1994, 803 ­ TRILOPIROX; GRUR 1994, 805 ­ Alphaferon; GRUR 1995, 48 ­ Metoproloc).
  • BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 140/00
    Hinsichtlich der vorgetragenen Löschungsgründe der fehlenden Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und des Freihaltebedürfnisses im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Markenbezeichnungen für Arzneimittel, die an INN angelehnt sind Bezug genommen (vgl BGH GRUR 1994, 803 - TRILOPIROX; GRUR 1994, 805 - Alphaferon; GRUR 1995, 48 - Metroproloc).
  • BPatG, 06.09.2004 - 30 W (pat) 61/03
  • BPatG, 07.11.2001 - 32 W (pat) 41/01
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