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   BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10   

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https://dejure.org/2011,6663
BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10 (https://dejure.org/2011,6663)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZB 70/10 (https://dejure.org/2011,6663)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZB 70/10 (https://dejure.org/2011,6663)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2

  • markenmagazin:recht

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V. - Freihaltebedürfnis für Institutsbezeichnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Namensrecht an einer Bezeichnung führt nicht automatisch zu einer markenrechtlichen Schutzfähigkeit

  • openjur.de

    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Schutzhindernisses bei Verfügung eines Anmelders bereits über ein Namensrecht oder Kennzeichenrecht; Freihaltebedürftigkeit der Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V."

  • rewis.io

    Markenanmeldung: Antragsablehnung wegen Vorliegens des Schutzhindernisses eines bestehenden Freihaltebedürfnisses bei einer Wortfolge - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenanmeldung: Antragsablehnung wegen Vorliegens des Schutzhindernisses eines bestehenden Freihaltebedürfnisses bei einer Wortfolge - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; MarkenRL Art. 3 Abs. 1c
    Vorliegen des Schutzhindernisses bei Verfügung eines Anmelders bereits über ein Namensrecht oder Kennzeichenrecht; Freihaltebedürftigkeit der Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V."

  • rechtsportal.de

    MarkenRL Art. 3 Abs. 1c
    Vorliegen des Schutzhindernisses bei Verfügung eines Anmelders bereits über ein Namensrecht oder Kennzeichenrecht; Freihaltebedürftigkeit der Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V."

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wortfolge "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist freihaltebedürftig und kann nicht als Marke eingetragen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenrechtliches Freihaltebedürfnis und das Namensrecht

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Unterscheidungskraft von "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V."

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 276
 
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Wird zitiert von ... (347)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen sind zwar, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - C39 und 43/08, Slg. 2009, I20 = GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).

    Da das Bundespatentgericht die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zutreffend bejaht hat, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 59/09, GRUR 2011, 230 Rn. 12 = WRP 2011, 347 - SUPERgirl; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 61/09, WRP 2011, 349 Rn. 12 = MarkenR 2011, 66 - FREIZEIT Rätsel Woche).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Die aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. c MarkenRL übernommene Regelung gebietet die Versagung der Eintragung auch dann, wenn die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, Slg. 2004, I1619 = GRUR 2004, 674 Rn. 95 bis 97 - Postkantoor; BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 53/05, GRUR 2008, 900 Rn. 12 = WRP 2008, 1338 - SPA II; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 14 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden).

    Eine beschreibende Benutzung der Sachangabe für die Waren und Dienstleistungen setzt nicht voraus, dass die Bezeichnung über feste begriffliche Konturen verfügt (vgl. BGH, GRUR 2008, 900 Rn. 15 - SPA II).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Die aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. c MarkenRL übernommene Regelung gebietet die Versagung der Eintragung auch dann, wenn die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, Slg. 2004, I1619 = GRUR 2004, 674 Rn. 95 bis 97 - Postkantoor; BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 53/05, GRUR 2008, 900 Rn. 12 = WRP 2008, 1338 - SPA II; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 14 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Von einer beschreibenden Angabe ist auch bei einer sehr allgemein gehaltenen Aussage auszugehen, die ein umfangreiches Themengebiet der Druckereierzeugnisse und der Gegenstände, auf die sich die Dienstleistungen beziehen, beschreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2000 - I ZB 33/97, GRUR 2000, 882, 883 = WRP 2000, 1140 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Da das Bundespatentgericht die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zutreffend bejaht hat, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 59/09, GRUR 2011, 230 Rn. 12 = WRP 2011, 347 - SUPERgirl; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 61/09, WRP 2011, 349 Rn. 12 = MarkenR 2011, 66 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 36/08

    Verbraucherzentrale

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Bei Verbandsnamen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Anforderungen für die Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, weil der Verkehr daran gewöhnt ist, dass diese Bezeichnungen aus einem Sachbegriff gebildet sind, der an den jeweiligen Tätigkeitsbereich angelehnt ist und der häufig mit einer geographischen Angabe kombiniert wird (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Rn. 33 f. = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 17 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Bei Verbandsnamen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Anforderungen für die Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, weil der Verkehr daran gewöhnt ist, dass diese Bezeichnungen aus einem Sachbegriff gebildet sind, der an den jeweiligen Tätigkeitsbereich angelehnt ist und der häufig mit einer geographischen Angabe kombiniert wird (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Rn. 33 f. = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 17 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Da das Bundespatentgericht die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zutreffend bejaht hat, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 59/09, GRUR 2011, 230 Rn. 12 = WRP 2011, 347 - SUPERgirl; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 61/09, WRP 2011, 349 Rn. 12 = MarkenR 2011, 66 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Die Voraussetzungen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind losgelöst von der Person des Anmelders zu prüfen, weil dieser mit der Eintragung des angemeldeten Zeichens ein (weiteres) Recht erwirbt, das vom Fortbestehen seines Namens oder Kennzeichenrechts unabhängig ist und das er auf einen Dritten übertragen kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. November 2005 - I ZB 14/05, GRUR 2006, 503 Rn. 10 = WRP 2006, 475 - Casino Bremen).
  • BPatG, 21.07.2010 - 29 W (pat) 102/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." -

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10
    Die gegen die Entscheidung des Deutschen Patent und Markenamts gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 29 W (pat) 102/10, juris).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08

    Vierlinden

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    So ist in der Rechtsprechung für Verbandsnamen anerkannt, dass an die Anforderungen für die Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, weil der Verkehr daran gewöhnt ist, dass diese Bezeichnungen aus einem Sachbegriff gebildet sind, der an den jeweiligen Tätigkeitsbereich angelehnt ist und der häufig mit einer geographischen Angabe kombiniert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10, GRUR 2012, 276 Rn. 13 f. = WRP 2012, 472 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

    Die Frage des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG richtet sich ausschließlich nach markenrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Maßstäben, die etwa an die originäre Kennzeichnungskraft von Vereinsnamen zu stellen sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 276 Rn. 16 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Ein Freihaltebedürfnis liegt deshalb auch vor, wenn die Benutzung der angemeldeten Marke als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 53/05, GRUR 2008, 900 Rn. 12 = WRP 2008, 1338 - SPA II; Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10, GRUR 2012, 276 Rn. 8 = WRP 2012, 472 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZB 21/20

    Black Friday

    Ein Freihaltebedürfnis liegt deshalb auch vor, wenn die Benutzung der angemeldeten Marke als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C-191/01, Slg. 2003, I-12447 = GRUR 2004, 146 Rn. 32 - HABM/Wrigley [Doublemint]; Urteil vom 12. Februar 2004 - C-265/00, GRUR 2004, 680 Rn. 38 - Campina Melkunie [BIOMILD]; BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 53/05, GRUR 2008, 900 Rn. 12 = WRP 2008, 1338 - SPA II; Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10, GRUR 2012, 276 Rn. 8 = WRP 2012, 472 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; BGH, GRUR 2017, 186 Rn. 42 - Stadtwerke Bremen).
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