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   BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78   

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https://dejure.org/1980,1202
BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78 (https://dejure.org/1980,1202)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1980 - I ZR 10/78 (https://dejure.org/1980,1202)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78 (https://dejure.org/1980,1202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbswidrigen Preiswerbung durch Preisgegenüberstellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Werbung für Preissenkungen bei Gegenüberstellung früherer Preise mit neuen Preisen - Irreführung des Publikums - Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung bzgl. Preissenkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen unzulässiger Preiswerbung durch Beyerlein Rechtsanwälte

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Preiswerbung durch Preisgegenüberstellung

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2085
  • MDR 1980, 469
  • GRUR 1980, 306
  • DB 1980, 823
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78
    Auch im Urteil "Preisgegenüberstellung I" (GRUR 1975, 78) hatte der Senat zur Frage der Zulässigkeit einer "statt"-Preis-Werbung nicht abschließend Stellung genommen, weil in jener Sache davon auszugehen war, daß der Werbende den als früher gültig herausgestellten Preis nicht oder nicht ernsthaft gefordert hatte und ein Verstoß gegen § 3 UWG schon deshalb zu bejahen war.

    Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß es dem Werbenden nicht untersagt ist, mit Preissenkungen zu werben, indem die eigenen bisher gültigen Preise den neuen gegenübergestellt werden (BGH GRUR 1975, 78, 79 - Preisgegenüberstellung I).

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 24/64
    Auszug aus BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78
    In den Urteilen "Richtpreiswerbung I" (BGHZ 45, 115 = GRUR 1966, 327) und "Richtpreiswerbung II" (GRUR 1966, 333) war es darauf angekommen, ob und inwieweit der Werbende eigene Preise mit vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreisen vergleichen darf.
  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für

    Auszug aus BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78
    In der Entscheidung "regulärer Preis" (GRUR 1970, 609) war zu prüfen gewesen, ob eine Preisgegenüberstellung mit verschiedenartigen, den Verbraucher verwirrenden Bezeichnungen ("regulärer Preis" und "statt") zulässig ist, wenn ein klarstellender Hinweis darauf fehlt, daß die so bezeichneten Preise diejenigen sind, die der Werbende bislang verlangt hatte; der Senat hatte zwar in dieser Entscheidung die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung mit diesen Bezeichnungen bejaht, aber ausdrücklich offen gelassen, ob eine Werbung auch dann unerlaubt ist, wenn sie nur auf einen Preisvergleich mit der Bezeichnung "statt" abstellt.
  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Auszug aus BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78
    In den Urteilen "Richtpreiswerbung I" (BGHZ 45, 115 = GRUR 1966, 327) und "Richtpreiswerbung II" (GRUR 1966, 333) war es darauf angekommen, ob und inwieweit der Werbende eigene Preise mit vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreisen vergleichen darf.
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Bei einer solchen Preisgegenüberstellung muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, GRUR 1980, 306, 307 = WRP 1980, 330 - Preisgegenüberstellung III; Urteil vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, GRUR 1981, 654, 656 = WRP 1981, 454 - Testpreiswerbung; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 7.57 f. und 7.87).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Die Bezugnahme auf einen "statt"-Preis ist irreführend, wenn in der Werbeanzeige nicht klargestellt wird, um was für einen Preis es sich bei dem "statt"-Preis handelt (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.1980 - I ZR 10/78, GRUR 1980, 306, 307 = WRP 1980, 330 - Preisgegenüberstellung III; Urt. v. 12.12.1980 - I ZR 158/78, GRUR 1981, 654, 655 = WRP 1981, 454 - Testpreiswerbung; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 5 UWG Rdn. 7.90).
  • OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12

    Verbraucherschutz - unzulässige Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen

    Denn dies ist der Regelfall bei solchermaßen durchgestrichenen Preisen (vgl. BGH NJW 1980, 2085 - Preisgegenüberstellung III ; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5 UWG Rdnr. 7.100, 132) und dies soll ausweislich der Argumentation des Antragsgegners auch den Tatsachen entsprechen.

    Allerdings spricht der Umstand, dass es sich vorliegend zum absolut überwiegenden Teil gerade nicht um sog. Markenware handelt, gegen ein solches Verbraucherverständnis (vgl. BGH NJW 1980, 2085 - Preisgegenüberstellung III ; Senat NJW-RR 1986, 923).

  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15

    Irreführung durch Streichpreise - Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende

    Insbesondere muss deutlich werden, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (BGH, GRUR 1980, 306, 307 - Preisgegenüberstellung III; GRUR 1981, 654, 655 - Testpreiswerbung; GRUR 2011, 1151 Rn. 22 - Original Kanchipur).
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    Dies setzt nicht nur voraus, dass die Werbung mit einer Preisherabsetzung eindeutig erkennen lässt, ob sich der reduzierte Preis auf einen früheren Eigenpreis des Werbenden, auf den vom Hersteller empfohlenen Preis oder auf einen allgemein am Markt verlangten Preis bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, Rn. 12, juris - Preisgegenüberstellung 111, 0LG Stuttgart, Urteil vom 28. April 1997 - 2 U 215/96, Rn. 51, juris), sondern auch, dass der Preis auf den sich die Herabsetzung beziehen soll, klar definiert und eindeutig ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, Rn. 23, juris - Testpreiswerbung).
  • OLG Hamburg, 12.12.2022 - 3 W 38/22

    Niedrigster Preis der letzten 30 Tage = Streichpreis - Erläuterung des

    Dies gilt erst Recht - wie hier - bei unverpackt angebotenen Lebensmitteln ohne Marken- oder Herstellerangabe (anders noch bei Markenartikeln: BGH, GRUR 1980, 306 - "Preisgegenüberstellung III").
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Ist aber eine Werbeankündigung derart mehrdeutig, daß sie von beachtlichen Teilen des Verkehrs in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Sinne verstanden werden kann, und ist sie deshalb geeignet, die angesprochenen Interessenten in ihren Kaufentschlüssen zu beeinflussen, ist eine Irreführung des Verkehr i.S. des § 3 UWG auch insoweit in Betracht zu ziehen (s. Sen. Urteile 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis, a.a.O.; 40% können Sie sparen, a.a.O. ferner BGH GRUR 1970, 609, 610 = WRP 1970, 267, 268 - Regulärer Preis; GRUR 1980, 306, 307 - WRP 1980, 330, 331 - Preisgegenüberstellung III).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2013 - 2 U 182/12

    Preiswerbung und Zugaben in der Apotheke - Heilmittelwerbung eines Apothekers:

    Bei einer solchen Preisgegenüberstellung oder -bezugnahme muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem Vergleichspreis handelt (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2011 - I ZR 81/09, MDR 2011, 1191, bei juris Rz. 22 - Original Kanchipur; vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, GRUR 1980, 306, 307 = WRP 1980, 330 - Preisgegenüberstellung III; und vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, GRUR 1981, 654, 656 = WRP 1981, 454 - Testpreiswerbung; OLG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2013 - I-4 U 186/12, GRUR-RR 2013, 261, bei juris Rz. 55 ff. - Q-Börse).
  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

    Dies hat der BGH in einem Fall ausgesprochen, in welchem ein Lebensmittelhändler bei der Werbung für Markenartikel seinen aktuellen Preisen höhere Preise mit dem Zusatz "statt" gegenübergestellt hat (BGH GRUR 1980, 306 - Preisgegenüberstellung III).
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83

    Gegenüberstellung eines "Einführungspreises" und eines "späteren Preises"

    Diese Werbemethode ist grundsätzlich als wettbewerbsrechtlich unbedenklich bezeichnet worden, soweit dabei die Grundsätze der Wahrheit und Rechtsklarheit nicht verletzt werden (vgl. BGH GRUR 1975, 78, 79 - Preisgegenüberstellung I; st. Rspr., zul. GRUR 1980, 306 - Preisgegenüberstellung III).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 2 U 149/95

    Zur Zulässigkeit der 'Werbung mit durchgestrichenen Preisen

  • LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Preisgegenüberstellung in der Werbung für die

  • KG, 28.05.2004 - 5 W 74/04

    Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung mit mehrdeutigem Bezugspreis

  • KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit durchgestrichenen höheren Preisen

  • OLG Jena, 24.11.2004 - 2 U 751/04
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