Rechtsprechung
BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Kinderwagen II
GGV Art. 10 Abs. 1 und 2, Art. 79 Abs. 1, Art. 89 Abs. 1 Buchst. d
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Kinderwagen II
- rechtsprechung-im-internet.de
Kinderwagen II
Art 10 Abs 1 EGV 6/2002, Art 10 Abs 2 EGV 6/2002, Art 79 Abs 1 EGV 6/2002, Art 89 Abs 1 Buchst d EGV 6/2002, § 3 UWG
Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Stützung der Ansprüche nur hilfsweise auf ein wettbewerbswidriges Verhalten; Bestimmung des Schutzumfangs des Klagemusters; Bedeutung der Unterschiede in technischen Merkmalen für den Gesamteindruck - Kinderwagen II - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu der Bestimmung des Klagegegenstandes bei einer geschmacksmuster- und wettbewerbsrechtlich motivierten Klage
- IWW
- Wolters Kluwer
Stützen der Anträge einer Partei auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster und auf wettbewerbswidriges Verhalten der Gegenseite(hier: Kinderwagen der Marke "Quinny", Modell "ZAPP"); Bestimmen des Schutzumfangs des Klagemusters durch die Musterdichte bei den fraglichen ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Urteil
- rewis.io
Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Stützung der Ansprüche nur hilfsweise auf ein wettbewerbswidriges Verhalten; Bestimmung des Schutzumfangs des Klagemusters; Bedeutung der Unterschiede in technischen Merkmalen für den Gesamteindruck - Kinderwagen II
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kinderwagen II
- datenbank.nwb.de
Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Stützung der Ansprüche nur hilfsweise auf ein wettbewerbswidriges Verhalten; Bestimmung des Schutzumfangs des Klagemusters; Bedeutung der Unterschiede in technischen Merkmalen für den Gesamteindruck - Kinderwagen II
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ansprüche aus Geschmacksmuster und Wettbewerbswidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ähnlicher Eindruck reicht für Geschmachsmusterverletzung allein nicht
Besprechungen u.ä.
- uni-jena.de , S. 22 (Entscheidungsbesprechung)
Kinderwagen II (Nikolas Lazaridis)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.09.2010 - 14c O 94/10
- OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
- BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Papierfundstellen
- MDR 2013, 479
- GRUR 2013, 285
- GRUR Int. 2013, 280
Wird zitiert von ... (108) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10
Kinderwagen
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Die von der Beklagten zu 1 zuvor vertriebenen Kinderwagenmodelle "Fit" und "Kiss" waren Gegenstand eines vorausgegangenen Rechtsstreits zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1 (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 23/10, GRUR 2012, 512 = WRP 2012, 558 - Kinderwagen I).Insoweit gelten die Erwägungen aus der Senatsentscheidung "Kinderwagen I" (GRUR 2012, 512 Rn. 21 f.) auch im vorliegenden Fall.
Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 71/08, GRUR 2011, 142 Rn. 17 = WRP 2011, 100 - Untersetzer;… Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 32 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte; BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 24 - Kinderwagen I).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (…vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer; BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 26 - Kinderwagen I).
Mit Ausnahme des US-Designs 456 319 und des international registrierten Geschmacksmusters DM/062976 waren die Ausführungen des Berufungsgerichts zu den vorstehenden Modellen ohnehin bereits Gegenstand der Entscheidung "Kinderwagen I" (BGH, GRUR 2012, 512), ohne dass der Senat sie beanstandet hat.
Sie haben außer Betracht zu bleiben, wenn die Klägerin - wie vorliegend - ein Verbot der Verletzungsform ohne die Zubehörteile verfolgt (vgl. BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 48 - Kinderwagen I).
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08
Untersetzer
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 71/08, GRUR 2011, 142 Rn. 17 = WRP 2011, 100 - Untersetzer;… Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 32 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte;… BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 24 - Kinderwagen I).Der bereits vor der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (…ABl. Nr. L 289 vom 28. Oktober 1998, S. 28) durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor und ist auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV maßgeblich (vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer;… GRUR 2011, 1112 Rn. 32 - Schreibgeräte;… Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18;… Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 977; D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22; vgl. auch EuG…, Urteil vom 18. März 2010 - T9/07, Slg. 2010, II981 = GRUR Int. 2010, 602 Rn. 72 - PepsiCo/Grupo Promer).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer;… BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 26 - Kinderwagen I).
- EuG, 18.03.2010 - T-9/07
Das Gericht erlässt sein erstes Urteil zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Der bereits vor der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (…ABl. Nr. L 289 vom 28. Oktober 1998, S. 28) durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor und ist auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV maßgeblich (…vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer;… GRUR 2011, 1112 Rn. 32 - Schreibgeräte;… Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18;… Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 977; D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22; vgl. auch EuG, Urteil vom 18. März 2010 - T9/07, Slg. 2010, II981 = GRUR Int. 2010, 602 Rn. 72 - PepsiCo/Grupo Promer).Zwar haben Ähnlichkeiten der Geschmacksmuster in Merkmalen, die durch eine technische Funktion bedingt sind, für den beim informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck eine eher geringe Bedeutung (vgl. auch EuG, GRUR Int. 2010, 602 Rn. 67, 72, 76 bis 78 - PepsiCo/Grupo Promer).
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08
Schreibgeräte
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 71/08, GRUR 2011, 142 Rn. 17 = WRP 2011, 100 - Untersetzer; Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 32 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte;… BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 24 - Kinderwagen I).Der bereits vor der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (…ABl. Nr. L 289 vom 28. Oktober 1998, S. 28) durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor und ist auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV maßgeblich (…vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer; GRUR 2011, 1112 Rn. 32 - Schreibgeräte;… Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18;… Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 977; D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22; vgl. auch EuG…, Urteil vom 18. März 2010 - T9/07, Slg. 2010, II981 = GRUR Int. 2010, 602 Rn. 72 - PepsiCo/Grupo Promer).
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09
ICE
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Der bereits vor der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (…ABl. Nr. L 289 vom 28. Oktober 1998, S. 28) durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor und ist auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV maßgeblich (…vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer;… GRUR 2011, 1112 Rn. 32 - Schreibgeräte; Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18;… Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 977; D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22; vgl. auch EuG…, Urteil vom 18. März 2010 - T9/07, Slg. 2010, II981 = GRUR Int. 2010, 602 Rn. 72 - PepsiCo/Grupo Promer). - BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10
Gartenpavillon
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Diese Frage ist Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens "Gartenpavillon" des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10, GRUR 2012, 1253 Rn. 45 bis 49 = WRP 2012, 1536). - EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Seine Kenntnisse und der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (vgl. EuGH, Urteil vom 20. November 2011 - C281/10, GRUR 2012, 506 Rn. 59 - PepsiCo/Grupo Promer). - OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 77/07
Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart und Schutzumfang eines Untersetzer …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Der bereits vor der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (…ABl. Nr. L 289 vom 28. Oktober 1998, S. 28) durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor und ist auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV maßgeblich (…vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer;… GRUR 2011, 1112 Rn. 32 - Schreibgeräte;… Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18;… Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 977; D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22; vgl. auch EuG…, Urteil vom 18. März 2010 - T9/07, Slg. 2010, II981 = GRUR Int. 2010, 602 Rn. 72 - PepsiCo/Grupo Promer). - BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06
UHU
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Werden neben Ansprüchen aus einem Schutzrecht wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht, handelt es sich grundsätzlich um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - I ZR 195/06, BGHZ 180, 77 Rn. 18 - UHU;… Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 78/06, GRUR 2009, 672 Rn. 57 = WRP 2009, 824 - OSTSEE-POST). - BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06
OSTSEE-POST
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Werden neben Ansprüchen aus einem Schutzrecht wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht, handelt es sich grundsätzlich um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Februar 2009 - I ZR 195/06, BGHZ 180, 77 Rn. 18 - UHU; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 78/06, GRUR 2009, 672 Rn. 57 = WRP 2009, 824 - OSTSEE-POST). - BGH, 16.03.2010 - VIII ZR 341/09
Revision zum BGH zur Klärung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts …
- BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10
CONVERSE II
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14
Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr
Die Beurteilung des Gesamteindrucks des Klagemusters liegt im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet (zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuGH…, Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-101/11 und C-102/11, GRUR 2013, 178 Rn. 64 und 66 - Neuman und Baena Grupo; BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 102/11, GRUR 2013, 285 Rn. 51 = WRP 2013, 341 - Kinderwagen II).In der Revisionsinstanz ist nur zu prüfen, ob der Tatrichter einen zutreffenden Rechtsbegriff zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 23/10, GRUR 2012, 512 Rn. 45 = WRP 2012, 558 - Kinderwagen I; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 51 - Kinderwagen II).
Bei einem weiten Schutzumfang können selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 71/08, GRUR 2011, 142 Rn. 17 = WRP 2011, 100 - Untersetzer; BGH…, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 42 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte;… BGH, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 - ICE;… BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 24 - Kinderwagen I; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).
Der Schutzumfang hängt demnach vom Abstand des Geschmacksmusters bzw. des eingetragenen Designs zum vorbekannten Formenschatz ab (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff; GRUR 1996, 767, 769 f. - Holzstühle;… GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer;… GRUR 2011, 1112 Rn. 42 - Schreibgeräte;… GRUR 2011, 1117 Rn. 32 - ICE; GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).
Dieser Abstand ist durch einen Vergleich des Gesamteindrucks des Klagemusters und der vorbekannten Formgestaltungen zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 1996, 767, 770 - Holzstühle;… GRUR 2012, 512 Rn. 26 - Kinderwagen I; GRUR 2013, 285 Rn. 24 - Kinderwagen II).
Seine Kenntnisse und der Grad der Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuGH…, Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-281/10 P, Slg. 2011, I-10153 = GRUR 2012, 506 Rn. 53 und 59 - PepsiCo/Grupo Promer;… EuG, GRUR-RR 2010, 425 Rn. 47 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).
Bei der Prüfung, ob der Gesamteindruck des angegriffenen Modells beim informierten Benutzer den gleichen Gesamteindruck wie das Geschmacksmuster bzw. das eingetragene Design erweckt, sind sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der Muster bzw. der Designs zu berücksichtigen (…vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer;… GRUR 2011, 1117 Rn. 36 - ICE; GRUR 2013, 285 Rn. 30 - Kinderwagen II).
Dabei ist eine Gewichtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Merkmalen danach vorzunehmen, ob sie aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (vgl. BGH, GRUR 2000, 1023, 1025 - 3-Speichen-Felgenrad; GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2013, 285 Rn. 68 bis 71 - Kinderwagen II;… Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 38 Rn. 16 und 19).
In der Revisionsinstanz ist nur zu prüfen, ob der Tatrichter einen zutreffenden Rechtsbegriff zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (…vgl. BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 45 - Kinderwagen I; GRUR 2013, 285 Rn. 51 - Kinderwagen II).
- BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16
Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: …
Je größer der Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz ist, desto größer ist der Schutzumfang des Klagemusters zu bemessen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 102/11, GRUR 2013, 285 Rn. 32 = WRP 2013, 341 - Kinderwagen II).Der anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV (…vgl. BGH, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 - ICE; GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II; vgl. auch EuG…, Urteil vom 18. März 2010 - T-9/07, Slg. 2010, II-981 = GRUR Int. 2010, 602 Rn. 72 - PepsiCo/Grupo Promer).
Das schließt allerdings nicht aus, dass zunächst die Merkmale bezeichnet werden, die den Gesamteindruck der in Rede stehenden Muster bestimmen, um den Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz zu ermitteln (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II).
Dabei ist eine Gewichtung der einzelnen Merkmale danach vorzunehmen, ob sie aus Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 71 - Kinderwagen II;… vgl. ferner BGH, GRUR 2016, 803 Rn. 35 - Armbanduhr).
In der Revisionsinstanz ist nur zu prüfen, ob der Tatrichter einen zutreffenden Rechtsbegriff zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (…vgl. BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 45 - Kinderwagen I; GRUR 2013, 285 Rn. 51 - Kinderwagen II;… GRUR 2016, 803 Rn. 39 - Armbanduhr).
(3) Beim Vergleich des Gesamteindrucks von Klagemuster und angegriffener Ausführungsform sind sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der zu vergleichenden Muster zu berücksichtigen (…BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer; GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II; vgl. ferner BGH…, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 42 = WRP 2012, 1621 - Schreibgeräte;… BGH, GRUR 2011, 1117 Rn. 36 - ICE;… GRUR 2016, 803 Rn. 35 - Armbanduhr).
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass der informierte Benutzer einem Merkmal, das ihm von anderen Mustern bekannt ist, eine eher geringe Bedeutung für den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster beimisst (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 62 und 68 - Kinderwagen II).
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11
VOODOO
Dies berührt nur die örtliche Zuständigkeit, die der revisionsgerichtlichen Nachprüfung nach § 545 Abs. 2 ZPO entzogen ist (…vgl. BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 18 - Kinderwagen I; BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 102/11, GRUR 2013, 285 Rn. 17 = WRP 2013, 341 - Kinderwagen II).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
Anforderungen an die Eigenart eines schutzfähigen Designs
Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Designs kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Designs für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (…EuGH, GRURInt 2012, 43 Rn. 59 - PepsiCo; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).Eine hohe Designdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Designs mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Designdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Designs zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).
Der Schutzumfang wird daher durch die Designdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Design, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagedesigns mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II).
- OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
Auch ein extremer Querulant ist prozessfähig!
Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Muster zu berücksichtigen (…BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer; GRUR 2013, 285 Rn. 30 - Kinderwagen II).Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).
Der Schutzumfang wird daher durch die Musterdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II).
- OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
Ansprüche wegen Verletzung eines eingetragenen Designs für ein Damenschuhmodell
Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (…EuGH, GRURInt 2012, 43 Rn. 59 - PepsiCo; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).Eine hohe Designdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Designs mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Designdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Designs zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).
Der Schutzumfang wird daher durch die Designdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Design, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagedesigns mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II).
Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Designs zu berücksichtigen (…BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer; GRUR 2013, 285 Rn. 30 - Kinderwagen II).
- BGH, 24.01.2019 - I ZR 164/17
Prüfung der Verletzung eines Klagemusters durch wettbewerbswidrige Nachahmung; …
Je größer der Abstand ist, desto größer ist der Schutzumfang des Klagemusters zu bemessen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 102/11, GRUR 2013, 285 Rn. 32 = WRP 2013, 341 - Kinderwagen II;… Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 40/14, GRUR 2016, 803 Rn. 31 = WRP 2016, 1135 - Armbanduhr, mwN;… BGH, GRUR 2018, 832 Rn. 21 - Ballerinaschuh). - OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 66/12
Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Löschungsklage gegen ein …
Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Muster zu berücksichtigen (…BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer; GRUR 2013, 285 Rn. 30 - Kinderwagen II).Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).
Der Schutzumfang wird daher durch die Musterdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II).
- OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 20 U 85/15 Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (…vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer; BGH GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).
Der bereits vor der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (ABlEG Nr. L 289 v. 28.10.1998, 28) durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor und ist auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 GGV maßgeblich (…vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer; BGH GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).
Der Schutzumfang des Klagemusters wird daher durch die Musterdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II, s. auch EuGH GRUR 2014, 774).
Seine Kenntnisse und der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (…EuGH, GRUR 2012, 506 Rn. 59 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).
- OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 20 U 81/17 Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 285 Rdnr. 34 - Kinderwagen II, s. auch EuGH, GRUR 2014, 774 - KMF/Dunnes).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rdnr. 34 - Kinderwagen II).
Soweit das Landgericht Köln meint, wenn der informierte Benutzer, hier der Fachmann, mit Zweck und Funktion der Fersen vertraut und daran gewöhnt sei, auf solche Feinheiten zu achten, werde er den Unterschied als maßgeblich für den Gesamteindruck betrachten, wenn das Merkmal der Fersen einmal vorhanden sei und das andere Mal fehle, verkennt es, dass Merkmale, die durch eine auch technische Funktion bedingt sind, für den beim informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck im designrechtlichen Sinne eine eher geringe Bedeutung haben (vgl. BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 60 - Kinderwagen II).
Denn aus dem eben schon erwähnten Umstand, dass Ähnlichkeiten von Geschmacksmustern in Merkmalen, die durch eine technische Funktion bedingt sind, für den beim informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck eine eher geringe Bedeutung haben, folgt nicht, dass Unterschieden in den Merkmalen, die eine technische Funktion erfüllen, vom informierten Benutzer ebenfalls nur geringe Bedeutung beigemessen wird (vgl. BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 60 - Kinderwagen II).
- OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 193/13
- OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12
Designverletzung: Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades; Schutzumfang …
- LG Düsseldorf, 30.11.2017 - 14c O 90/17
Berücksichtigen des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der …
- OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 213/14
"Royal Oak"
- OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 127/14
- OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
Ansprüche wegen Verletzung eines eingetragenen Designs für ein Damenschuhmodell
- OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
- LG München I, 02.06.2017 - 37 O 15634/16
Designschutz und Nachahmungsschutz für aufhängbare "halbe" Gießkanne
- OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
Designrechtliche Ansprüche für Tellerschleifgerät
- LG Düsseldorf, 05.10.2023 - 14c O 97/23
- OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 31/18
- OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 20 U 73/21
Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für eine einriemige Sandale
- OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - 20 U 82/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für ein …
- LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
Designverletzung; Schieferplatten
- OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 37/15
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines …
- LG Düsseldorf, 02.07.2015 - 14c O 55/15
Geschmacksmuster bzgl. Darstellung von Tiermotiven auf Stoff
- LG Düsseldorf, 22.08.2023 - 14c O 67/23
- LG Düsseldorf, 09.01.2020 - 14c O 138/19
- OLG München, 04.07.2019 - 29 U 3490/17
Outdoor-Jacke für Damen
- LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 549/14
Designverletzung Schieferplatten
- OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 20 U 50/17
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für ein …
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 143/11
Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit einer Fernbedienung
- OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15
Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland …
- OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")
- OLG Düsseldorf, 02.02.2023 - 20 U 124/17
Schutz von geistigem Eigentum: Keine Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmuster …
- LG Köln, 01.09.2023 - 14 O 49/22
Fahrrad kann als Werk der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG …
- LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Bestehen eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters; …
- OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters bzw. …
- OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 20 U 124/17
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Pkw …
- LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
Unterlassungsanspruch des Vertriebs von Luftliegen
- BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
Tellerschleifgerät
- LG Hamburg, 17.11.2020 - 416 HKO 130/20
Geschmacksmusterverletzung bei Nachahmung des Brotaufstrichglases "Glück"
- LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12
Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen …
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 251/10
Fehlen der Wiederholungsgefahr nach Abgabe einer strafbewehrten …
- LG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 O 381/10
Geschmacksmuster einer Webseite
- LG Köln, 12.05.2022 - 33 O 9/22
- LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 14c O 95/16
Verbot des Anbietens eines unter dem Produktnamen "9000 DÉPART" bereitgestellten …
- LG Hamburg, 12.01.2018 - 308 O 368/16
Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Schutzumfang eines eine Dosiervorrichtung …
- BPatG, 04.03.2021 - 30 W (pat) 811/18
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Schachtel und …
- LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
- LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
- OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; …
- LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
- LG Düsseldorf, 02.03.2017 - 14c O 98/16
Zur persönlichen Haftung eines Directors (Geschäftsführers) für Geschmacksmuster- …
- OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
Design: Voraussetzung der Eigenart eines Designs; Offenbarung von …
- OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - 20 U 188/12
Verletzung eines international registrierten Geschmacksmusters durch den Vertrieb …
- OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 20 U 33/22
Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
- OLG Hamburg, 27.03.2014 - 3 U 33/12
Montblanc Meisterstück - Wettbewerbs- und Markenrecht: Herkunftstäuschung bei …
- LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 14c O 31/19
Europaweites Verkaufsverbot für Plagiate
- LG Köln, 05.07.2016 - 31 O 476/15
- LG Braunschweig, 01.08.2014 - 9 O 2249/13
Schutz eines eingetragenen Designs: Schutzumfang für einen Sneaker
- LG Düsseldorf, 27.06.2013 - 14c O 171/12
Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters in der Form eines Schaumkuss-Eies
- OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 225/13
- OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
Berurteilung der technischen Bedingtheit von Merkmalen bei Geschmacksmustern
- LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 238/11
Verletzung gewerblicher Schutzrechte an einer Schutzhülle mit integrierter …
- LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 14c O 149/17
- LG Düsseldorf, 21.12.2017 - 14c O 33/17
- LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 14c O 218/14
- OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14
Schutzumfang eines eingetragenen Designs
- LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
- LG Düsseldorf, 02.03.2017 - 14c O 107/16
- OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 20 U 123/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für ein Tablett in …
- LG Hamburg, 25.11.2015 - 308 O 304/15
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, …
- BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 807/18
- LG Hamburg, 24.03.2016 - 310 O 462/15
Anspruch auf Unterlassung von Angebot, Inverkehrbringen und Besitz von …
- OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12
Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse
- LG Düsseldorf, 11.10.2016 - 14c O 234/14
Schutzfähigkeit des eingetragenen Designs und Geschmacksmusters als Neuheit …
- LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
- BPatG, 11.07.2019 - 30 W (pat) 812/16
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Kühlergrill für Fahrzeuge" - …
- BPatG, 07.04.2022 - 30 W (pat) 802/18
- OLG Düsseldorf, 03.12.2020 - 20 U 114/16
Ansprüche wegen vermeintlicher Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters …
- LG Düsseldorf, 13.11.2014 - 14c O 207/13
Anspruch auf Unterlassung des Angebots und Inverkehrbringens von Hockern und/oder …
- BPatG, 09.06.2022 - 30 W (pat) 808/18
- BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
- OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - 20 U 133/20
Ansprüche wegen Verletzung nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster …
- LG Düsseldorf, 16.02.2017 - 37 O 79/16
- LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 209/14
Anspruch auf Unterlassung des Angebots und der Bewerbung von Tabletts mit …
- OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 93/14
Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen ergänzenden …
- LG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14c O 59/18
- LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 37/13
Unterlassungsanspruch der Benutzung eines Dental-Mischers aus einem eingetragenen …
- OLG Frankfurt, 25.02.2013 - 6 U 11/13
Verfügungsgrund für neuen Streitgegenstand in der Berufung; Schutzumfang eines …
- OLG Köln, 24.06.2022 - 6 U 203/21
- OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 101/14
Ansprüche wegen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes hinsichtlich …
- OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12
Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters
- LG Köln, 19.10.2021 - 33 O 89/20
- OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 20 W 76/18
- OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 153/13
- LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 176/13
Verwarnung gegen die Verletzung eines Ausschließlichkeitsschutzrechts
- OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 20 U 142/19
Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters; Kriterien für den …
- LG Düsseldorf, 22.02.2018 - 14c O 50/17
Schutzfähigkeit eines Klagegeschmackmusters mit der Bezeichnung "Schuhoberfläche …
- OLG München, 20.10.2016 - 29 U 2824/16
Fehlende Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters - Schuhsohlen
- LG Düsseldorf, 28.11.2013 - 14c O 304/12
Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Felgen
- OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 221/13
- OLG Köln, 15.07.2022 - 6 U 203/21
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
- LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 310/15
Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Formenschutz bei einer …
- LG Düsseldorf, 16.07.2015 - 14c O 82/15
Anspruch auf Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung bzgl. der …
- LG Hamburg, 05.06.2020 - 308 O 159/20
Einstweilige Verfügung zur Vermeidung einer fortgesetzten Beeinträchtigung von …