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   BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66   

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https://dejure.org/1968,714
BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66 (https://dejure.org/1968,714)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1968 - I ZR 105/66 (https://dejure.org/1968,714)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1968 - I ZR 105/66 (https://dejure.org/1968,714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme unter Erweiterungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag - Instandsetzung und Reparatur von Waren durch einen anderen als die Herstellerfirma - Kennzeichnung fremder Erzeugnisse als eigene - Unbefugte Verwendung gleicher oder verwechslungsfähiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 698
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66
    Insbesondere sei der Nachbau nicht geschützter Teile für Ersatz- und Instandsetzungszwecke noch anerkannter Rechtsprechung zulässig (BGH GRUR 1958, 342 - Bohnergerät; 1962, 557, 540 - Radkappe; vgl. ferner GRUR 1956, 553, 558 - Coswig; BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte und BGHZ 41, 55, 60 [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine).

    Der Fall eines sittenwidrigen Einhängens in die Serie eines Wettbewerbers, der durch die Eigenart einer Ware einen Ergänzungsbedarf neu wecke (BGHZ 41, 55 - Klemmbausteine), liege nicht vor.

    In der von der Revision zitierten Klemmbaustein-Entscheidung (BGHZ 41, 55) hat der erkennende Senat zwar ausgesprochens daß der maßstabgetreue Nachbau eines nicht unter Sonderschutz stehenden Erzeugnisses unlauter sein kann, wenn es sich um eine auf einen Fortsetzungsbedarf zugeschnittene Ware handle und der Nachahmende diesen Fortsetzungsbedarf für sich ausbeute, indem er passende Ergänzungspackungen liefere.

  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66
    Insbesondere sei der Nachbau nicht geschützter Teile für Ersatz- und Instandsetzungszwecke noch anerkannter Rechtsprechung zulässig (BGH GRUR 1958, 342 - Bohnergerät; 1962, 557, 540 - Radkappe; vgl. ferner GRUR 1956, 553, 558 - Coswig; BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte und BGHZ 41, 55, 60 [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine).
  • BGH, 16.05.1952 - I ZR 143/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66
    Sie würden zwar auch den Fall erfassen, daß der Beklagte beschädigte Spritzen der Klägerin repariert und alsdann zum Verkauf oder Weitervertrieb anbietet, was nach der Rechtsprechung schon aus warenzeichenrechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig wäre, wenn der Beklagte dabei das Klagezeichen der Klägerin an den Spritzen belassen würde (vgl. RGZ 161, 29, 39 - Elektrizitätozähler; BGH GRUR 1952, 521 - Minimax; BGHZ 41, 84, 88 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66
    Der Tatbestand, bei dem der Vorwurf der Unlauterkeit in Betracht kommt, setzt aber ferner voraus, daß das nachgeahmte überdurchschnittliche Erzeugnis auch eine wettbewerbliche Eigenart in dem Sinne aufweist, daß diejenigen Gestaltungsmerkmale, deren Nachbildung untersagt werden sollen, dem Verkehr die Unterscheidung dieses Erzeugnisses von anderen Waren der gleichen Art ermöglichen, also ihrer Art nach geeignet sind, im Verkehr Herkunfts- und Gütefunktionen auszuüben (vgl. BGH GRUR 1966, 97, 100 f - Zündaufsatz; 1967, 317 - skai cubana).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66
    Insbesondere sei der Nachbau nicht geschützter Teile für Ersatz- und Instandsetzungszwecke noch anerkannter Rechtsprechung zulässig (BGH GRUR 1958, 342 - Bohnergerät; 1962, 557, 540 - Radkappe; vgl. ferner GRUR 1956, 553, 558 - Coswig; BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte und BGHZ 41, 55, 60 [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine).
  • BGH, 27.11.1959 - I ZR 24/58

    Simili-Schmuck

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66
    Damit führt jedoch die Revision neue Totsachen in den Rechtsstreit ein, mit denen sie in der Revisionsinstanz nicht gehört werden kann., Soweit sie im übrigen auf die Simili-Schmuck-Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenates verweist (GRUR 1960, 244, 246), berücksichtigt sie nicht hinreichend, daß es dort um ein zielstrebiges Anklammern an die Gestaltungsform einer Vielzahl von Schmuckstückmodellen ging, also um geschmackliche Erzeugnisse, bei denen ein zu mißbilligendes zielbewußtes Anhängen um so eher in Betracht gezogen werden kann, je mehr ein Ausweichen auf andere Gestaltungsformen zumutbar ist.
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66
    Sie würden zwar auch den Fall erfassen, daß der Beklagte beschädigte Spritzen der Klägerin repariert und alsdann zum Verkauf oder Weitervertrieb anbietet, was nach der Rechtsprechung schon aus warenzeichenrechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig wäre, wenn der Beklagte dabei das Klagezeichen der Klägerin an den Spritzen belassen würde (vgl. RGZ 161, 29, 39 - Elektrizitätozähler; BGH GRUR 1952, 521 - Minimax; BGHZ 41, 84, 88 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).
  • RG, 28.06.1939 - II 161/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66
    Sie würden zwar auch den Fall erfassen, daß der Beklagte beschädigte Spritzen der Klägerin repariert und alsdann zum Verkauf oder Weitervertrieb anbietet, was nach der Rechtsprechung schon aus warenzeichenrechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig wäre, wenn der Beklagte dabei das Klagezeichen der Klägerin an den Spritzen belassen würde (vgl. RGZ 161, 29, 39 - Elektrizitätozähler; BGH GRUR 1952, 521 - Minimax; BGHZ 41, 84, 88 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Dabei ist insbesondere das bestehende Interesse der Abnehmer zu berücksichtigen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urteil vom 11. Februar 1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 = WRP 1977, 484 - Einbauleuchten; BGH, GRUR 2000, 521, 525 - Modulgerüst I).

    Dieses Interesse an einem Preis- und Leistungswettbewerb besteht nicht nur bei einer Erstanschaffung, sondern ist auch anzuerkennen, soweit ein Ersatz- oder Ergänzungsbedarf für ein bereits angeschafftes Erzeugnis betroffen ist (vgl. BGH, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen).

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    In der Senatsrechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß in der Werbung für Ersatzteile oder Zubehör auf die Hauptware Bezug genommen werden darf, wenn dies zur Aufklärung des Publikums über die bestimmungsgemäße Verwendung des Ersatzteils oder Zubehörs sachlich geboten ist (BGH, Beschl. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343 = WRP 1958, 206 - Bohnergerät; Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 700 - Rekordspritzen).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Dabei hat das Berufungsgericht das nach der Lebenserfahrung bestehende Interesse der Abnehmer unberücksichtigt gelassen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 - Einbauleuchten).

    Dieses Interesse an einem Preis-/Leistungswettbewerb besteht nicht nur bei einer Erstanschaffung, sondern ist auch anzuerkennen, soweit ein Ersatz- oder Ergänzungsbedarf für ein bereits angeschafftes Erzeugnis betroffen ist (BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen).

    Dies hat der Senat schon mehrfach im Zusammenhang mit der Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör für fremde Erzeugnisse ausgesprochen (vgl. BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urt. v. 20.2.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 = WRP 1976, 308 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282 f. = WRP 1984, 256 - Telekonverter; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 50/88, GRUR 1990, 528, 530 - Rollen-Clips; Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien).

    Der Senat hat bereits bei der Beurteilung von - mit dem Streitfall insofern vergleichbaren - Ersatzteil- und Zubehörgeschäften ausgesprochen, daß die Befriedigung des weiteren Bedarfs auch dann nicht dem Hersteller der Ausgangsware vorbehalten ist, wenn ein umfangreicher Ersatz- oder Fortsetzungsbedarf, etwa wegen hoher Bruchanfälligkeit eines austauschbaren Glaszylinders oder wegen nur einmal benutzbaren bzw. verbrauchbaren Zubehörs, absehbar ist (vgl. BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; GRUR 1990, 528, 530 - Rollen-Clips).

    Er hat daher zuverlässig sicherzustellen, daß seine Produkte mit den Erzeugnissen des Mitbewerbers nicht nur in technischer Hinsicht uneingeschränkt verbaubar sind, sondern auch in qualitativer Hinsicht und vor allem in bezug auf die Gebrauchssicherheit, den wesentlichen Merkmalen der Originalware entsprechen (vgl. BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen).

  • LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04

    Urheberrechtsschutz - Webdesign - Wettbewerbsverstöße

    Allerweltserzeugnisse, deren Herkunft und Besonderheiten den interessierten Verkehrskreisen gleichgültig sind und die demgemäß unter den wettbewerbsrechtlich relevanten Gesichtspunkten der Herkunftstäuschung, Rufausnutzung und Behinderung keine Rolle spielen, sind einem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz nicht zugänglich (BGHZ 21, 266, 272 = GRUR 57, 37, 38 - Uhrenrohwerke; GRUR 68, 698, 702 - Rekordspritzen; GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder ).

    Die Eignung, herkunftshinweisend zu wirken oder Besonderheiten des Erzeugnisses deutlich zu machen, fehlt solchen Merkmalen, die allgemein üblich sind oder von Mitbewerbern in gleicher oder ähnlicher Form oder Funktion verwendet werden und deshalb für den Verkehr keine Hinweiswirkung haben (BGH GRUR 68, 698, 702 - Rekordspritzen; GRUR 92, 329, 334 - AjS-Schriftenreihe; GRUR 01, 251, 254 - Messerkennzeichnung ).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Es handelt sich nicht um ein mehr oder weniger unfertiges Ausgangsprodukt, bei dem Angebot und Vertrieb von Zubehörteilen als ein Eindringen in den von dem Ausgangsprodukt erst geschaffenen Ergänzungsbedarf angesehen werden könnte (vgl. dazu BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine I; Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 700 - Rekordspritzen; Urt. v. 20.2.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Dabei ist insbesondere das bestehende Interesse der Abnehmer zu berücksichtigen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968  I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701  Rekordspritzen; Urteil vom 11. Februar 1977  I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 = WRP 1977, 484  Einbauleuchten; BGH, GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

    Dieses Interesse an einem Preis- und Leistungswettbewerb besteht nicht nur bei einer Erstanschaffung, sondern ist auch anzuerkennen, soweit ein Ersatz- oder Ergänzungsbedarf für ein bereits angeschafftes Erzeugnis betroffen ist (vgl. BGH, GRUR 1968, 698, 701  Rekordspritzen).

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79

    Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau

    Bei Übernahme gemeinfreier technischer Merkmale liegt der Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG nicht schon im Nachbau als solchen, sondern erst im Inverkehrbringen des nachgebauten Erzeugnisses (BGHZ 50, 125, 129 - Pulverbehälter - BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen -).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87

    "AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung

    Die Eignung zur Kennzeichnung der Herkunft oder des besonderen Rufs eines Erzeugnisses fehlt solchen Merkmalen, die allgemein üblich sind und von den Mitbewerbern in gleicher oder ähnlicher Form benutzt werden (BGH, Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 702 - Rekordspritzen).
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94

    Verbrauchsmaterialien - Rufausbeutung

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung bei allen drei Anträgen zugrunde gelegt hat, nur erlaubt, wenn sie zur Aufklärung des Verkehrs über den Verwendungszweck des zu einer fremden Hauptware hergestellten Ersatzteils sachlich geboten ist (vgl. BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 700 - Rekordspritzen).
  • LG Köln, 21.02.2012 - 33 O 86/08

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unlauterer Nachahmung eines

    Diese Wertung ist auch für das UWG maßgeblich (BGH, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; GRUR 2000, 521, 525 - Modulgerüst I).

    Auf das Kompatibilitätsinteresse der Abnehmer kann sich der Nachahmer indes dann nicht berufen, wenn sein Produkt für den Austausch nicht geeignet ist, also die Erwartungen an das Originalprodukt hinsichtlich Qualität und Sicherheit nicht erfüllt (BGH, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; GRUR 2000, 521, 527 - Modulgerüst I) und wenn der Verkehr beim Auftreten einer Beeinträchtigung der aus verschiedenen Produkten gebildeten Funktionseinheit auch nicht klar und eindeutig erkennen kann, dass diese nicht aus Komponenten der Originalware herrührt, sondern etwa ausschließlich aus dem kompatiblen Austauschprodukt des Nachahmers (BGH, GRUR 1984, 282, 283 - Telekonverter; GRUR 2000, 521, 527 - Modulgerüst I).

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88

    Rollen-Clips - Nachahmen

  • OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00

    Verkehrsgeltung einer Produktausstattung - Herkunftshinweis "Krimsekt" -

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 13/01

    Verwechslungsgefahr bei Übernahme prägender Produktausstattung - Zigarettenpapier

  • OLG München, 22.05.2003 - 29 U 1505/03

    Zum Nachweis eines von anderen Produkten abgesetzten mit wettbewerblicher

  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

  • BGH, 17.03.1972 - I ZR 152/69

    Klage des ehemaligen Lieferanten von Sprühdosen in Form sogenannter

  • OLG Köln, 02.05.1997 - 6 U 18/90

    Einschieben in fremde Serie, Mischsystem, unmittelbare Leistungsübernahme

  • LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03
  • LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 274/03

    Kunststoff-Wechselrahmen

  • BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 24 Abs. 5

  • LG Hamburg, 17.06.2005 - 406 O 86/04
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