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   BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53   

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https://dejure.org/1955,206
BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53 (https://dejure.org/1955,206)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1955 - I ZR 107/53 (https://dejure.org/1955,206)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1955 - I ZR 107/53 (https://dejure.org/1955,206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1955, 421
  • DB 1955, 452
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53
    Selbst wenn man mit der Revision davon ausgeht, daß es nicht auf eine Verkehrsgeltung der angegriffenen Bezeichnung ankomme, sondern die Begründung eines wertvollen Besitzstandes ausreichend sei, um den Verwirkungseinwand durchgreifen zu lassen (siehe dazu BGHZ 1, 31 [33]), würde dies an der Entscheidung nichts ändern.
  • RG, 18.02.1921 - II 302/20

    Warenzeichenrecht; Motivschutz; Beschaffenheitsangabe

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53
    Jedoch ist es in Rechtsprechung (RGZ 101, 344 ff) und Rechtslehre (Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. Kapitel V Anm. 11, und Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht § 4 Anm. 5 B) anerkannt, daß auch ein Bild zu solchen Versinnbildlichungen herangezogen werden kann.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Diese bestimmt und beschränkt zugleich den Schutzbereich der beanspruchten Bezeichnung (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1955 - I ZR 107/53, GRUR 1955, 421, 423 - Forellenzeichen; BGH, Urt. v. 7.3.1979 - I ZR 45/77, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 f. - Herzsymbol).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Hierunter fallen, wie es in der Begründung zum Regierungsentwurf ausdrücklich heißt (BT-Drucks. 12/6581 S. 70 = BlPMZ 1994 Sonderheft S. 64), nicht nur Gattungsbezeichnungen, sondern auch solche Bezeichnungen, die - ohne Gattungsbezeichnung zu sein - zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen der angemeldeten oder eingetragenen Art im Verkehr üblich geworden sind (vgl. zum alten Recht: BGH, Urt. v. 25.2.1955 - I ZR 107/53, GRUR 1955, 421, 422 - Forellenzeichen).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 1955 - 1 ZR 107/53 (GRUR 1955, 421, 423 - Forellenzeichen) ausgeführt, daß Bildzeichen als Bestimmungsangabe gelten, wenn sie aus ganz einfachen Motiven gebildet sind und - ohne die Phantasie des Betrachters oder weiteres Überlegen zu fordern - den Bestimmungszweck erkennbar werden lassen.
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