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   BGH, 14.10.2010 - I ZR 11/08   

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https://dejure.org/2010,2803
BGH, 14.10.2010 - I ZR 11/08 (https://dejure.org/2010,2803)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - I ZR 11/08 (https://dejure.org/2010,2803)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - I ZR 11/08 (https://dejure.org/2010,2803)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gesamtvertrag Musikabrufdienste

    § 11 Abs 1 UrhWahrnG, § 12 UrhWahrnG
    Urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft: Voraussetzungen für die Verpflichtung zum Abschluss eines Gesamtvertrags; Anwendbarkeit der GEMA-Tarife für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten - Gesamtvertrag Musikabrufdienste

  • Telemedicus

    Gesamtvertrag Musikabrufdienste

  • Telemedicus

    Gesamtvertrag Musikabrufdienste

  • IWW
  • JurPC

    Gesamtvertrag Musikabrufdienste

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit einer Verpflichtung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zum Abschluss eines Gesamtvertrages über einen bestimmten Tarif i.R.e. Vergütung von Musiknutzung in Musikabrufdiensten; Pflicht zur Einräumung ...

  • rewis.io

    Urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft: Voraussetzungen für die Verpflichtung zum Abschluss eines Gesamtvertrags; Anwendbarkeit der GEMA-Tarife für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten - Gesamtvertrag Musikabrufdienste

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft: Voraussetzungen für die Verpflichtung zum Abschluss eines Gesamtvertrags; Anwendbarkeit der GEMA-Tarife für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten - Gesamtvertrag Musikabrufdienste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit einer Verpflichtung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zum Abschluss eines Gesamtvertrages über einen bestimmten Tarif i.R.e. Vergütung von Musiknutzung in Musikabrufdiensten; Pflicht zur Einräumung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtvertrag Musikabrufdienste

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesamtvertrag über Nutzung von Musikabrufdiensten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    GEMA-Tarife und Musikabrufdienste

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH entscheidet zu Gesamtvertrag Musikabrufdienste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GEMA-Gesamtvertrag für Musikabrufdienste

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verpflichtung von Verwertungsgesellschaften (hier: GEMA) zum Abschluss von Gesamtverträgen nach § 12 UrhWG

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    OLG München

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 343
  • MDR 2011, 312
  • GRUR 2011, 61
  • MMR 2011, 102
  • K&R 2011, 45
  • ZUM 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 21.12.1989 - 6 AR 6/89

    Zumutbarkeit des Abschluss eines Gesamtvertrages zwischen einer

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - I ZR 11/08
    (1) Die Beklagte hat allerdings, wie aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts "Doppelmitgliedschaft" hervorgeht, einen Gesamtvertrag mit einem Verband geschlossen, dem lediglich 13 Filmtheaterbetriebe angehörten (OLG München, GRUR 1990, 358, 359).

    In jenem Fall hat das Oberlandesgericht darauf abgestellt, dass zu den 13 Filmtheaterbetrieben 47 Filmtheater gehörten, die Mitglieder des Verbandes waren (OLG München, GRUR 1990, 358).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - I ZR 11/08
    Das Gericht ist allerdings gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet, wenn es einen nach § 139 ZPO gebotenen Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 ZPO erst in der mündlichen Verhandlung erteilt hat und sich aus einem nicht nachgelassenen Schriftsatz ergibt, dass die betroffene Partei sich dazu in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend erklären konnte (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08 Rn. 39 - Gewährleistungsausschluss im Internet, mwN).
  • OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06

    Zumutbarkeit des Abschlusses eines Vertrages über Musiknutzung durch

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - I ZR 11/08
    Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen (OLG München, ZUM-RD 2008, 360).
  • OLG Nürnberg, 09.10.2015 - 1 U 867/13

    Pflicht einer Verwertungsgesellschaft zum Abschluss eines Gesamtvertrages -

    a) Die vom Erstgericht herangezogene Entscheidung des BGH (14.10.2010, IZ RR 11/08, GRUR 2011, 61, "Gesamtvertrag Musikabrufdienste"), der zufolge eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Gesamtvertrages mit einem Verband mit nur wenigen Mitgliedern verweigern dürfe, sei auf die vorliegende Konstellation nicht übertragbar.

    Dieser Kontrahierungszwang stellt das Gegengewicht zum Monopol der Verwertungsgesellschaften dar (BGH, Urteil vom 14.10.2010, I ZR 11/08, Rz. 11 - juris).

    Der Abschluss eines Gesamtvertrages rechtfertigt sich mithin aus der "spürbaren Erleichterung des Inkassos und der Kontrolle" (BGH, Urteil vom 14.10.2010, I ZR 11/08 "Gesamtvertrag Musikabrufdienste", Rz. 12 - juris), die wiederum Folge der Unterstützung ist, die eine Vereinigung, mit der ein solcher Vertrag geschlossen wird, bei der Anbahnung und Abwicklung der Verträge mit der Vielzahl ihrer Mitglieder gewährt.

    Maßgeblich ist - wie bereits ausgeführt -, ob eine spürbare Erleichterung des Inkassos und der Kontrolle zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 14.10.2010, I ZR 11/08 "Gesamtvertrag Musikabrufdienste", Rz. 12 - juris).

    Dies hat der BGH bei einem Verband mit nur 13 Mitgliedern verneint (Urteil vom 14.10.2010, a. a. O.).

  • BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19

    Gesamtvertragsnachlass

    Die Verwertungsgesellschaften erzielen durch den Abschluss von Gesamtverträgen eine Verwaltungsvereinfachung in Gestalt der Verringerung ihres Verwaltungs- und Kontrollaufwands (BGH, Urteil vom 11. Mai 1973 - I ZR 145/71, GRUR 1974, 35, 37 [juris Rn. 18] - Musikautomat; Urteil vom 14. Oktober 2010 - I ZR 11/08, GRUR 2011, 61 Rn. 11 = WRP 2011, 95 - Gesamtvertrag Musikabrufdienste; Reinbothe in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 35 VGG Rn. 3; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 35 VGG Rn. 2).
  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11

    Weitergeltung als Tarif

    Der Gewährung eines Gesamtvertragsnachlasses liegt in aller Regel - und so auch hier - zugrunde, dass die Nutzervereinigung sich zur Vertragshilfe verpflichtet und der Verwertungsgesellschaft damit Verwaltungsaufwand und Kosten erspart (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1973 - I ZR 145/71, GRUR 1974, 35, 37 - Musikautomat; Urteil vom 14. Oktober 2010 - I ZR 11/08, GRUR 2011, 61 Rn. 11 = WRP 2011, 95 - Gesamtvertrag Musikabrufdienste; OLG München, GRUR 1990, 358, 359 f.; Reinbothe in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 12 UrhWG Rn. 4; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 12 UrhWG Rn. 2; Gerlach in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 12 UrhWG Rn. 3).
  • OLG München, 03.03.2023 - 38 Sch 61/21

    Festsetzung eines Gesamtvertrages über die Kabelweitersendung von Fernseh-

    Der Schutzzweck des § 35 VGG besteht insbesondere darin, durch die Bündelung von Nutzerinteressen das gegenüber den Verwertungsgesellschaften bestehende Verhandlungsungleichgewicht auszugleichen, um so ein Gegengewicht zur Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften zu schaffen (BGH, Urt. v. 14. Oktober 2010, Az. I ZR 11/08, GRUR 2011, 61, 62 Tz. 11 - Gesamtvertrag Musikabrufdienste; Reinbothe in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl. 2020, VGG, § 35 Rn. 1).
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