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   BGH, 04.11.1977 - I ZR 11/76   

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https://dejure.org/1977,2083
BGH, 04.11.1977 - I ZR 11/76 (https://dejure.org/1977,2083)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1977 - I ZR 11/76 (https://dejure.org/1977,2083)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1977 - I ZR 11/76 (https://dejure.org/1977,2083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anbieten elektronischer Kleinrechengeräte über Warenhäuser und den Versandhandel - Einzelverkauf und Verkauf in Zehnerpackungen - Zulässigkeit eines Mengennachlasses/Mengenrabatts - Normalpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 542
  • MDR 1978, 382
  • GRUR 1978, 185
  • DB 1978, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74

    Kostenlose Besichtigungsreise als Zugabe zum Immobilienverkauf - Auslegung des

    Auszug aus BGH, 04.11.1977 - I ZR 11/76
    Das angefochtene Urteil verneint aber des weiteren die Handelsüblichkeit des von der Klägerin für die Zehn-Stück-Packungen gewährten Mengenrabatts, wobei es - an sich zutreffend - von dem Rechtsgrundsatz ausgeht, daß Mißbräuche die Handelsüblichkeit nicht begründen können (BGH GRUR 1976, 316, 317 - Besichtigungsreisen II, für das Zugaberecht).

    Denn handelsüblich im Sinne von § 7 RabG können nicht nur bestehende Übungen sein, sondern auch eine gesunde wirtschaftliche Fortentwicklung, die sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger Gepflogenheiten hält (BGH GRUR 1964, 409, 511 - Wagenwaschplatz; GRUR 1976, 316, 317 - Besichtigungsreisen II).

  • BGH, 06.12.1968 - I ZR 88/67

    Zulässigkeit der Annahme eines rabattrechtlich unzulässigen Preisnachlasses im

    Auszug aus BGH, 04.11.1977 - I ZR 11/76
    Ob im Einzelfall ein Unternehmen einen Normalpreis ankündigt, bestimmt sich danach, wie die angesprochenen Verkehrskreise die Ankündigung auffassen (BGHZ 27, 369, 372 - Elektrogeräte; GRUR 1969, 620, 621 - Auszeichnungspreis).
  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56

    Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels

    Auszug aus BGH, 04.11.1977 - I ZR 11/76
    Ob im Einzelfall ein Unternehmen einen Normalpreis ankündigt, bestimmt sich danach, wie die angesprochenen Verkehrskreise die Ankündigung auffassen (BGHZ 27, 369, 372 - Elektrogeräte; GRUR 1969, 620, 621 - Auszeichnungspreis).
  • BGH, 25.10.1984 - I ZR 129/82

    Zulässigkeit der Preiswerbung für Mehrfachpackungen

    Maßgebend für die Feststellung, ob ein Normalpreis angekündigt und durch dessen Ermäßigung ein Ausnahmepreis gebildet worden ist, ist die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. Senatsurteile vom 14.10.1977 - I ZR 160/75 = GRUR 1978, 182, 184 - Kinder-Freifahrt, vom 4.11.1977 - I ZR 11/76 = GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung, und vom 13.5.1981 - I ZR 122/79).

    Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von dem von der Revision herangezogenen Taschenrechner-Fall (GRUR 1978, 185), in dem das Vorliegen einer selbständigen Verkaufseinheit mit eigenem Normalpreis verneint wurde; denn dort handelte es sich - anders als hier - um eine im Einzelhandel ungewöhnliche und eher willkürliche Zusammenfassung von zehn Taschenrechnern zu einer Mehrfachpackung.

  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90

    Rent-o-mat - Normalpreis

    b) Das Berufungsgericht geht des weiteren zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung, ob die vertraglichen Leistungsangebote als sachlich und wirtschaftlich gleich anzusehen sind, auf die Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, wobei unmaßgeblich ist, wie der Unternehmer selbst seine Angebote verstanden wissen will (Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 11/76, GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung; Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392 - Sparpackung; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 172/89, WRP 1991, 649 - One for Two, für die ZugabeVO).
  • OLG Hamburg, 16.04.1992 - 3 U 220/91

    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung von Mengennachlässen

    Die Anträge gehen entsprechend den konkreten Verletzungsformen davon aus, dass auf Seiten der Beklagten über die von ihr vorgetragenen Gründe hinaus, mit denen sie die beanstandeten Mengennachlässe rechtfertigt, keine besonderen Gründe vorliegen, die ausnahmsweise zur Bejahung einer wirtschaftlich vernünftigen Fortentwicklung führen, wie sie sich etwa aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in GRUR 1978, 185 "Taschenrechnerpackung" ergeben.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in GRUR 1978, 185, 186 "Taschenrechnerpackung", der sich der Senat anschließt, lagen für Taschenrechner besondere Umstände vor, auf die der Bundesgerichtshof maßgebend abgestellt hat.

  • BGH, 13.05.1981 - I ZR 122/79

    Verstoß von Werbung eines Einzelhandelsgeschäfts mit Lebensmitteln gegen das

    Es ist dabei ohne Rechtsverstoß von der Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung ausgegangen (vgl. BGHZ 27, 369, 372 - Elektrogeräte - BGH GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechner -).

    Zu diesen gehören auch die Abnehmer kleiner Mengen, denen großzügige Rabattgewährungen für Großabnehmer Nachteile durch eine dementsprechende höhere Kalkulation der Kleinmengenpreise bringen können, sowie insbesondere auch die Gewerbetreibenden, auf deren Auffassung und Gepflogenheiten es ebenfalls maßgeblich ankommt (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz - 1968, 53, 56 - Probetube - 1969, 299, 300 - Probierpaket - 1977, 38, 40 - Grüne Salatschüssel - und GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung -).

  • KG, 20.12.1991 - 5 U 5443/91

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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