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   BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80   

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BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80 (https://dejure.org/1982,1100)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1982 - I ZR 111/80 (https://dejure.org/1982,1100)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1982 - I ZR 111/80 (https://dejure.org/1982,1100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von Bandnudeln unter der Bezeichnung "Elsässer Nudeln" - Irreführungsgefahr auf Grund einer unrichtigen Herkunftsbezeichnung - Vorliegen einer Gattungsbezeichnung - Entlokalisierung von Bezeichnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 987
  • GRUR 1982, 564
  • GRUR Int. 1982, 555
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Wollte das Berufungsgericht ungeachtet dieser Gesichtspunkte auch im vorliegenden Fall an dem Grundsatz der Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform deshalb festhalten, weil die Ausräumung der Irreführungsgefahr durch geeignete klarstellende Zusätze in anderen Verwendungsfällen nicht auszuschließen sei (vgl. BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt -), so hätte es, da die Berufungsangriffe der Klägerin ersichtlich durch die rechtsfehlerhafte Beschränkung der landgerichtlichen Prüfung auf den Verpackungsaufdruck allein geprägt waren, den Parteien Gelegenheit zur Erörterung der angeführten Antragsproblematik geben und erforderlichenfalls - zumal im Hinblick auf das möglicherweise begründete Bedürfnis eines auch vorbeugenden Unterlassungsanspruchs - auf die Stellung sachdienlich formulierter Anträge hinwirken müssen (§ 139 ZPO).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß der Gebrauch von Warenbezeichnungen, die für sich allein betrachtet unrichtig auf eine ausländische Herkunft hinweisen, dann mit § 3 UWG vereinbar sein kann, wenn durch geeignete Zusätze eine Irreführung vermieden wird (BGHZ 44, 16, 22 - de Paris; BGH GRUR 1971, 29, 32 - Deutscher Sekt - 1971, 255, 258 - Plym Gin -).

  • BGH, 26.09.1975 - I ZB 4/74

    Herkunftskennzeichnung von Zigaretten im handelsrechtlichen Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Darüber hinaus hätte das Berufungsgericht erwägen müssen, ob sich der gestellte Antrag nicht im Rahmen einer noch zulässigen Verallgemeinerung halten könnte (vgl. BGH GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof -), weil die beanstandete Werbung in unterschiedlichen Verletzungshandlungen mit jeweils voneinander abweichenden Gestaltungsformen wiederkehrt und die Beklagte sich nicht ausschließlich mit den Besonderheiten dieser Formen, sondern auch unter Berufung auf den angeblichen Gattungscharakter der Bezeichnung "Elsässer Nudeln" schlechthin verteidigt hat, und weil danach - so der noch ungeprüfte Vortrag der Klägerin in der Berufungsbegründung - weitere andere Verletzungsformen zu befürchten seien.

    Im Hinblick auf diese naheliegende Möglichkeit begegnet es auch hier - wie schon bei der Frage der Entlokalisierung - rechtlichen Bedenken, daß das Berufungsgericht einen der Ausnahmefälle angenommen hat, in denen der Tatrichter eine Irreführungsgefahr ohne Durchführung der von der Klägerin beantragten Beweisaufnahme verneinen könne (vgl. BGH GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof - m.w.N.).

  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Unter diesen Umständen wird die Annahme des Berufungsgerichts, nicht einmal der hier ausreichende nicht ganz unerhebliche Teil des Verkehrs (BGH GRUR 1981, 71, 72 - Lübecker Marzipan -) könne irrig von einer Herkunft "Elsässer Nudeln" des Herstellers "...G." aus dem Elsass ausgehen, nicht von der allgemeinen Lebenserfahrung gestützt.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Es hat dabei nicht genügend beachtet, daß eine Irreführung durch eine geographische Herkunftsangabe regelmäßig rechtlich relevant ist, weil letztere ein wesentliches werbliches Kennzeichnungsmittel darstellt, das der Individualisierung der Ware, der Herstellung einer Beziehung zwischen der gekennzeichneten Ware einerseits und Qualitäts- und Preisvorstellungen der Kunden andererseits dient und das deshalb ein für die Kaufentscheidung des Verbrauchers bedeutsamer Informationsträger ist (vgl. BVerfG GRUR 1979, 773, 777 - Weinbergsrolle -).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Dies findet seine Rechtfertigung darin, daß geographischen Herkunftsangaben ein möglichst wirksamer Schutz gegen unrichtige Verwendung gewährt werden soll und daß im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, unrichtige Angaben über die Herkunft zu verwenden (BGH GRUR 1965, 317, 318 - Kölnisch Wasser - 1981, 71, 72 - Lübecker Marzipan -).
  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß der Gebrauch von Warenbezeichnungen, die für sich allein betrachtet unrichtig auf eine ausländische Herkunft hinweisen, dann mit § 3 UWG vereinbar sein kann, wenn durch geeignete Zusätze eine Irreführung vermieden wird (BGHZ 44, 16, 22 - de Paris; BGH GRUR 1971, 29, 32 - Deutscher Sekt - 1971, 255, 258 - Plym Gin -).
  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 23/75

    Irreführung der beteiligten Verkehrskreise durch Firmenbestandteil " O.T.

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Es hat auch nicht verkannt, daß es für diese Eignung nicht auf besondere Qualitätserwartungen ankommt (BGH GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -), sondern daß es genügt, wenn die Angabe in dem Punkt und in dem Umfang, in dem sie von der Wahrheit abweicht, die Kauflust des Publikums irgendwie - im Sinne der allgemeinen Wertschätzung - beeinflussen kann (BGH GRUR 1970, 467, 468 - Vertragswerkstatt - 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan -).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Das Berufungsgericht konnte zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgehen, daß eine unrichtige Angabe nicht in Jedem Falle einen Verstoß gegen § 3 UWG darstellt, sondern nur dann, wenn sie auch geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen zu beeinflussen (BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung - 1973, 206, 207 - Skibindungen - 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan -).
  • BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68

    Unterlassunganspruch hinsichtlich der Verwendung des Wortes "Opel" durch einen

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80
    Es hat auch nicht verkannt, daß es für diese Eignung nicht auf besondere Qualitätserwartungen ankommt (BGH GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -), sondern daß es genügt, wenn die Angabe in dem Punkt und in dem Umfang, in dem sie von der Wahrheit abweicht, die Kauflust des Publikums irgendwie - im Sinne der allgemeinen Wertschätzung - beeinflussen kann (BGH GRUR 1970, 467, 468 - Vertragswerkstatt - 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan -).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    (1) Eine Irreführung ist wettbewerbsrechtlich relevant, wenn die Fehlvorstellung des angesprochenen Verkehrs für den Kaufentschluss irgendwie - im Sinne einer allgemeinen Wertschätzung - von Bedeutung ist, ohne dass es auf besondere Qualitätserwartungen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 566 = WRP 1982, 570 - Elsässer Nudeln; Urteil vom 13. Oktober 1994 - I ZR 96/92, GRUR 1995, 65, 66 = WRP 1995, 11 - Produktionsstätte).

    Es bedarf daher regelmäßig besonderer Gründe für die Annahme, dass eine irreführende geographische Herkunftsangabe für den Kaufentschluss des getäuschten Publikums ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, GRUR 1982, 564, 566 - Elsässer Nudeln; Urteil vom 9. April 1987 - I ZR 201/84, GRUR 1987, 535, 537 = WRP 1987, 625 - Wodka Woronoff; BGH, GRUR 1995, 65, 66 - Produktionsstätte; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 5 Rn. 2.183 f.).

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Dabei sind an den Ausschluß der Irreführung des Verkehrs durch entlokalisierende Zusätze (vgl. § 127 Abs. 4 Nr. 1 MarkenG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 565 = WRP 1982, 570 - Elsässer Nudeln; Fezer aaO § 127 Rdn. 18; Althammer/Klaka aaO § 127 Rdn. 17; Großkomm./Lindacher, § 3 UWG Rdn. 594; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 37 Rdn. 242; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 3 UWG Rdn. 224; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 315; Gloy aaO S. 543, 546 f.; Helm aaO S. 333, 351).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    Eine solche Relevanz ist zwar - wovon das Berufungsgericht bei seiner Begründung der Relevanz (BU S. 28) augenscheinlich, wenngleich unausgesprochen, auch ausgegangen ist - bei Angaben über die örtliche Herkunft regelmäßig zu vermuten (vgl. BGH, Urt. v. 6.6.1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 73 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; BGH, Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 566 = WRP 1982, 570 - Elsässer Nudeln; BGH, Urt. v. 9.4.1987 - I ZR 201/84, GRUR 1987, 535, 537 = WRP 1987, 625 - Wodka Woronoff; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 3 Rdn. 216; v. Gamm Wettbewerbsrecht, Kap. 37 Rdn. 233; GroßkommUWG/Lindacher, § 3 Rdn. 572).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Solche Angaben stellen ein wesentliches werbliches Kennzeichnungsmerkmal dar, das der Individualisierung der Ware, der Herstellung einer Beziehung zwischen der gekennzeichneten Ware einerseits und Qualitäts- und Preisvorstellungen der Kunden andererseits dient, und das deshalb ein für die Kaufentscheidung des Verbrauchers bedeutsamer Informationsträger ist (vgl. BVerfGE 51, 193, 213 = GRUR 1979, 773, 777 - Weinbergsrolle; BGH, Urt. v. 9.12.1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 318 = WRP 1965, 152, 153 - Kölnisch Wasser; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 566 = WRP 1982, 570, 572 - Elsässer Nudeln).

    Es bedarf daher regelmäßig besonderer Gründe für die Annahme, daß Angaben, die unmittelbar oder mittelbar unzutreffende Herkunftserwartungen begründen, für den Kaufentschluß des getäuschten Publikums keine Bedeutung hätten (BGH, Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, a.a.O. - Elsässer Nudeln).

  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 96/92

    Produktionsstätte - Irreführung/Herkunft

    Für die wettbewerbsrechtliche Relevanz unzutreffender Herkunftsangaben genügt es bereits, daß der Käufer die Herkunft der Ware in seine Überlegung, sich der Ware zuzuwenden, einbezieht (BGH, Urt. v. 6.6.1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 73 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 566 = WRP 1982, 570 - Elsässer Nudeln).
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 210/91

    Mozzarella II - Irreführung/Herkunft

    b) Herkunftsangaben, insbesondere solche mittelbarer Art, können ihren irreführenden Charakter im Sinne des § 3 UWG verlieren, wenn eindeutige entlokalisierende Zusätze über die wahre Herkunft der Ware aufklären und Fehlvorstellungen des Verbrauchers entgegenwirken (BGH, Urt. v. 31.1.1956 - I ZR 74/55, GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 136/56, GRUR 1958, 185, 187 - Wyeth; BGHZ 44, 16, 22 - de Paris; BGH, Urt. v. 9.10.1970 - I ZR 23/69, GRUR 1971, 255, 258 - Plym Gin; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 569 - Elsässer Nudeln).
  • OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    An die Eignung solcher Zusätze sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, weil ein möglichst wirksamer Schutz gegen eine unrichtige Verwendung gewährt werden soll und ein schutzwürdiges Interesse Dritter an der Verwendung unrichtiger Herkunftsangaben nicht besteht (vgl. BGH GRUR 1982, 564, 565 - Elsässer Nudeln).
  • OLG München, 03.05.1984 - 6 U 1042/83

    Rechtsfähigkeit eines volkseigenen Kombinates bzw. Kombinatsbetriebes bzw.

    Für die Annahme, eine irreführende Bezeichnung sei bedeutungslos, bedarf es daher besonderer Gründe (vgl. BGH GRUR 1982, 564, 566 - Elsässer Nudeln).
  • KG, 14.06.1994 - 5 U 1738/93

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Lizenzvergabe für den "Grünen Punkt";

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