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   BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73   

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https://dejure.org/1974,1572
BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,1572)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1974 - I ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,1572)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1974 - I ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,1572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen bei einer Klage auf Rücknahme eines Antrages auf Eintragung der Umbenennung in das Vereinsregister - Klagebefugnis eines Gewerbeförderungsverbandes bei Verhinderung einer Eintragung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 294
  • GRUR 1975, 377
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
    Außerdem bliebe auch dann noch zu beachten, daß der Richter aus eigener Sachkunde eher in der Lage sein wird, eine Irreführung festzustellen, als sie für jeden nicht unerheblichen Teil des Verkehrs zu verneinen (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; 1971, 365, 367 - Wörterbuch).
  • BGH, 11.01.1967 - Ib ZR 63/65

    Unterlassungsanspruch gegen Gebrauch einer irreführenden Firmenkennzeichnung -

    Auszug aus BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
    Es fallen unter diese Vorschrift aber auch sonstige wettbewerbliche Abwehransprüche, wie etwa der Anspruch auf Beseitigung eines durch Firmeneintragung geschaffenen rechtswidrigen Zustandes (BGH GRUR 1968, 431, 433 - Unfallversorgung).
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
    Soweit der Beklagte in der Revisionsinstanz geltend macht, der Kläger müsse, um klagebefugt zu sein, den Zweck der Förderung gewerblicher Interessen seiner Mitglieder nicht nur in der Satzung, sondern auch der Tätigkeit nach wirklich verfolgen, ist ihm an sich zuzustimmen (KG JW 1930, 1743; BGH GRUR 1973, 78, 79 - Verbraucherverband).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 22/70

    Unterlassungsanspruch wegen einer Werbung mit dem Buchtitel "Das große deutsche

    Auszug aus BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
    Außerdem bliebe auch dann noch zu beachten, daß der Richter aus eigener Sachkunde eher in der Lage sein wird, eine Irreführung festzustellen, als sie für jeden nicht unerheblichen Teil des Verkehrs zu verneinen (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; 1971, 365, 367 - Wörterbuch).
  • BGH, 10.11.1972 - I ZR 60/71

    Vertretung der gemeinsamen Interessen der Kunststoff verarbeitenden Industrie

    Auszug aus BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
    Letzteres folgt daraus, daß er als Interessenvertreter seiner Mitglieder auftritt und jedenfalls deren Wettbewerb fördert (vgl. BGH GRUR 1973, 371, 372 - Gesamtverband).
  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer

    Auszug aus BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
    Unter solchen Umständen kann es schon unlauter sein, wenn der Beklagte - ohne zwingende Notwendigkeit - einen Begriff in die Verbandsbezeichnung aufnimmt, der auf dem Gebiete des Musikwesens jedenfalls bisher überwiegend in einem anderen Sinne verstanden worden ist und in der Bedeutung, wie ihn der Beklagte verwenden will, auch nicht dem geltenden Verlagsrecht entspricht (vgl. BGH GRUR 1967, 600, 603/604 - Rhenodur I; 1974, 158, 159 - Rhenodur II).
  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 13/72

    Benutzung der Bezeichnung "Kunststoffurnier" beim Vertrieb von Möbeln -

    Auszug aus BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
    Unter solchen Umständen kann es schon unlauter sein, wenn der Beklagte - ohne zwingende Notwendigkeit - einen Begriff in die Verbandsbezeichnung aufnimmt, der auf dem Gebiete des Musikwesens jedenfalls bisher überwiegend in einem anderen Sinne verstanden worden ist und in der Bedeutung, wie ihn der Beklagte verwenden will, auch nicht dem geltenden Verlagsrecht entspricht (vgl. BGH GRUR 1967, 600, 603/604 - Rhenodur I; 1974, 158, 159 - Rhenodur II).
  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
    Wenn auch davon auszugehen ist, daß in der Regel der gesamte Name einer Firma oder eines Verbandes die zu beseitigende Verletzungsform darstellt (vgl. BGH GRUR 1960, 296, 298 - Reiherstieg), so kann es doch unter den hier gegebenen Umständen nicht beanstandet verden, daß der Kläger lediglich den Teil der Gesamtbezeichnung angreift, von dem allein die Gefahr einer Irreführung ausgehen kann, und damit schlechthin verboten haben will, daß sich der Beklagte als "Verein der Verleger von Tonträgern" bezeichnet, Dieses Vorgehen ist deshalb unbedenklich, weil dieser Teil der Gesamtbezeichnung seiner Natur nach schon als eine in sich abgeschlossene Bezeichnung des Beklagten angesehen werden kann und in der angegriffenen Anmeldung auch in der Form eines Untertitels zu der Bezeichnung "Bundesverband Schallplatte e. V." verwendet wird.
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    a) Bei einem ordnungsgemäß gegründeten und aktiv tätigen Verband spricht eine tatsächliche Vermutung für die tatsächliche Zweckverfolgung, die der Gegner zu widerlegen hat (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1974 - I ZR 117/73, GRUR 1975, 377, 378 = WRP 1975, 215 - Verleger von Tonträgern; Urt. v. 7.11.1985 - I ZR 105/83, GRUR 1986, 320, 321 = WRP 1986, 201 - Wettbewerbsverein I; BGH GRUR 1991, 684 - Verbandsausstattung I; BGHZ 126, 145, 147 - Verbandsausstattung II; Großkomm./Erdmann, § 13 UWG Rdn. 63; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 13 Rdn. 27; Pastor/Ahrens/Jestaedt, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 24 Rdn. 15).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Der Bundesgerichtshof hat nicht erst in diesem Urteil, sondern auch vorher in ständiger Rechtsprechung gefordert, daß ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG n.F.) die im Gesetz selbst genannten Voraussetzungen nicht nur der Form und dem Wortlaut der Satzung nach, sondern auch durch seine Tätigkeit erfüllen muß, indem er tatsächlich gewerbliche Interessen verfolgt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 586 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik; Urt. v. 29.11.1974 - I ZR 117/73, GRUR 1975, 377, 378 = WRP 1975, 21 - Verleger von Tonträgern; Urt. v. 7.11.1985 - I ZR 105/83, GRUR 1986, 320, 321 = WRP 1986, 201 - Wettbewerbsverein I).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

    Denn bei einem ordnungsgemäß gegründeten und aktiv tätigen Verband spricht eine tatsächliche Vermutung für die tatsächliche Zweckverfolgung, die der Gegner zu widerlegen hat (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1974 - I ZR 117/73, GRUR 1975, 377, 378 = WRP 1975, 215 - Verleger von Tonträgern; Urt. v. 7.11.1985 - I ZR 105/83, GRUR 1986, 320, 321 = WRP 1986, 201 - Wettbewerbsverein I; Urt. v. 11.4.1991 - I ZR 82/89, GRUR 1991, 684 - Verbandsausstattung I; BGHZ 126, 145, 147 - Verbandsausstattung II; Großkomm./Erdmann, § 13 UWG Rdn. 63; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 13 Rdn. 27; Pastor/Ahrens/Jestaedt, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 24 Rdn. 15).
  • OLG Jena, 19.09.2013 - 1 U 194/13

    Unzumutbarkeit schon nach erstem Nachbesserungsversuch möglich!

    Bei einem ordnungsgemäß gegründeten und aktiv tätigen Verband spricht eine tatsächliche Vermutung für die tatsächliche Zweckverfolgung, die der Gegner zu widerlegen hat (vgl. BGH, WRP 1975, 215; BGH GRUR 1986, 320; BGH GRUR 1991, 684; BGHZ 126, 145; BGH GRUR 2000, 1093).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Zwar ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht ausgeschlossen, daß der Tatrichter die Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise auf Grund seiner eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung hinreichend zuverlässig beurteilen kann, sofern - namentlich bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs - die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln sind und die Richter des zur Entscheidung berufenen Kollegiums selbst diesem Personenkreis angehören (BGHZ 53, 339, 341 - Euro-Spirituosen; ferner BGH Urt. v. 13.7.1962 - I ZR 63/61, GRUR 1963, 270, 272 f = WRP 1962, 404 - Bärenfang; Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 22/70, GRUR 1971, 365, 367 = WRP 1971, 274 - Wörterbuch; Urt. v. 29.11.1974 - I ZR 117/73, GRUR 1975, 377, 379 = WRP 1975, 215 - Verleger von Tonträgern).
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

    Die formale Erfüllung dieser Voraussetzungen reicht jedoch noch nicht aus; vielmehr muß ein Verband, um klagebefugt zu sein, den satzungsmäßigen Zweck auch durch eigene Aktivitäten wirklich verfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1972 - I ZR 16/71, GRUR 1973, 78, 79 - Verbraucherverband - und vom 29. November 1974 - I ZR 117/73, GRUR 1975, 377, 378 - Verleger von Tonträgern).
  • OLG Hamburg, 06.10.1994 - 3 U 54/94

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis

    Diese für den Kläger streitende Vermutung (BGH, GRUR 1975, 377 - Verleger von Tonträgern) ist nicht widerlegt; Das gilt auch für das in § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG n.F. aufgenommene Merkmal des Imstandeseins eines Verbandes, seine satzungsgemäßen Aufgaben nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung tatsächlich wahrzunehmen.
  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung Steuerberatungsgemeinschaft für einen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 29. November 1974 (GRUR 1975, 377 - Verleger von Tonträgern), auf das sich die Revision beruft.
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