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   BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07   

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https://dejure.org/2009,12133
BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07 (https://dejure.org/2009,12133)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2009 - I ZR 119/07 (https://dejure.org/2009,12133)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - I ZR 119/07 (https://dejure.org/2009,12133)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz wegen eines vollständigen oder teilweisen Verlustes der Sendung; Unterlagen zur Begründung eines Anscheinsbeweises als Angriffsmittel und Verteidigungsmittel i.S.d. § 531 Zivilprozessordnung (ZPO); Umfang der Ausnahmen ...

  • tis-gdv.de

    Versäumnisurteil

  • rabüro.de

    Zum Nachweis des Inhalts eines Pakets bei Übergabe an das Transportunternehmen

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 435; ; BGB § 398

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz wegen eines vollständigen oder teilweisen Verlustes der Sendung; Unterlagen zur Begründung eines Anscheinsbeweises als Angriffsmittel und Verteidigungsmittel i.S.d. § 531 ZPO; Umfang der Ausnahmen der Bindungswirkung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem erstinstanzlichen Gericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BGHZ 158, 269, 272; 159, 254, 258; MünchKomm.ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 529 Rdn. 17).

    Ein solcher Zweifel begründender Verfahrensfehler liegt insbesondere vor, wenn die im erstinstanzlichen Urteil getroffenen Feststellungen auf einer unvollständigen oder in sich widersprüchlichen Beweiswürdigung beruhen oder wenn die Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGHZ 158, 269, 273 m.w.N.).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07
    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der beklagte Transporteur dagegen keine substantiierten 20 Einwände erhebt (BGH, Urt. v. 28.9.2006 I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24; Urt. v. 20.9.2007 I ZR 44/05, TranspR 2008, 163 Tz. 34 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem erstinstanzlichen Gericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BGHZ 158, 269, 272; 159, 254, 258; MünchKomm.ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 529 Rdn. 17).
  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07
    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der beklagte Transporteur dagegen keine substantiierten 20 Einwände erhebt (BGH, Urt. v. 28.9.2006 I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24; Urt. v. 20.9.2007 I ZR 44/05, TranspR 2008, 163 Tz. 34 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07
    Sie beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern ist eine Entscheidung in der Sache, die ebenso ergangen wäre, wenn der Kläger in der mündlichen Revisionsverhandlung ordnungsgemäß vertreten gewesen wäre (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts einer Sendung auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der beklagte Frachtführer dagegen keine substantiierten Einwände erhebt (BGH, Urteil vom 20. September 2007 - I ZR 44/05, TranspR 2008, 163 Rn. 34 f.; Versäumnisurteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 119/07, TranspR 2010, 73 Rn. 20; BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 31).

    Der Tatrichter muss aber prüfen, ob die zum Nachweis eines behaupteten Schadens vorgelegten Dokumente in sich schlüssig und geeignet sind, den Vortrag des Anspruchstellers zum entstandenen Schaden zu belegen (BGH, TranspR 2010, 73 Rn. 20).

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 115/12

    Warenverlust im Multimodaltransport von Containern auf Schiene und Straße:

    Es kann allerdings auch ausreichen, dass nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der beklagte Frachtführer dagegen keine substantiierten Einwände erhebt (BGH, Versäumnisurteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 119/07, TranspR 2010, 73 Rn. 20; BGH, TranspR 2013, 192 Rn. 16).
  • OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06

    Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen

    Inzwischen hat der BGH auch ausdrücklich entschieden, dass der Tatrichter sich die Überzeugung von der Richtigkeit des Vortrags des Absenders zum Inhalt eines Pakets auch dann bilden kann, wenn nur eines der Dokumente (Rechnung oder Lieferschein) vorliegt (BGH TranspR 2007, 110, zitiert nach juris, Tz. 24; BGH TranspR 2008, 163, zitiert nach juris, Tz. 35; BGH TranspR 2010, 73, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • LG Bonn, 29.03.2012 - 14 O 114/11

    Auslegung von AGB betreffend die Einbeziehung des Weltpostvertrages;

    Die Kammer lässt deshalb dahinstehen, ob nicht allein die Rechnungen für die Überzeugungsbildung ausreichen (vgl. z.B. BGH TranspR 2010, 73 Tz. 20, OLG Köln, Urteil vom 11.11.2003, 3 U 44/03, S.11).
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