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   BGH, 18.03.1960 - I ZR 121/58   

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https://dejure.org/1960,627
BGH, 18.03.1960 - I ZR 121/58 (https://dejure.org/1960,627)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1960 - I ZR 121/58 (https://dejure.org/1960,627)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1960 - I ZR 121/58 (https://dejure.org/1960,627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Eisrevue I

    §§ 11 Abs. 2, 27, 41 LUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1900
  • MDR 1960, 906
  • GRUR 1960, 604
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 204/05

    Musical Starlights

    Eine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des § 19 Abs. 2 Halbs. 2 UrhG liegt jedenfalls in allen Fällen vor, in denen ein gedanklicher Inhalt durch ein für das Auge oder für Auge und Ohr bestimmtes bewegtes Spiel im Raum dargeboten wird (vgl. BGHZ 142, 388, 397 - Musical-Gala; BGH, Urt. v. 18.3.1960 - I ZR 121/58, GRUR 1960, 604, 605 - Eisrevue I; Urt. v. 18.3.1960 - I ZR 75/58, GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II).

    Erforderlich ist lediglich, dass nicht nur der Eindruck von zusammenhanglos aneinandergereihten Handlungselementen und Musikstücken entsteht, sondern ein sinnvoller Handlungsablauf erkennbar wird (vgl. BGH GRUR 1960, 604, 605 - Eisrevue I; OLG Braunschweig ZUM 1989, 134, 135; Möhring/Nicolini/Kroitzsch, UrhG, 2. Aufl., § 19 Rdn. 16).

    Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, dass Kostüme und Kulissen kein Ersatz für die fehlende Darstellung von Begebenheiten sein könnten (vgl. BGH GRUR 1960, 604, 605 - Eisrevue I) und für sich genommen für eine bühnenmäßige Aufführung weder erforderlich noch genügend sind.

    Musik, die ein bewegtes Spiel begleitet, wird bühnenmäßig aufgeführt, wenn sie integrierender Bestandteil des Spielgeschehens ist und nicht nur der bloßen Untermalung dient (vgl. BGH GRUR 1960, 604, 605 - Eisrevue I; Möhring/Nicolini/Kroitzsch aaO).

    Eine bühnenmäßige Aufführung des geschützten Werkes liegt vor, wenn dem Publikum durch das bewegte Spiel der gedankliche Inhalt des aufgeführten Werkes vermittelt wird (vgl. BGHZ 142, 388, 397 - Musical-Gala; BGH GRUR 1960, 604, 605 - Eisrevue I; BGH GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II).

    Der Senat hat daher in der Entscheidung "Musical-Gala" (BGHZ 142, 388, 399 f.) - wie im übrigen auch schon in der Entscheidung "Eisrevue I" (BGH GRUR 1960, 604, 605) - ausgesprochen, dass es für eine bühnenmäßige Aufführung ausreicht, wenn dem Publikum der gedankliche Inhalt eines Bestandteils des aufgeführten Werkes vermittelt wird.

    Eine bühnenmäßige Aufführung des geschützten Werkes setzt allerdings eine Darstellung der dem benutzten Werk oder seinen Bestandteilen eigentümlichen Begebenheiten, die Übernahme von Szenen und Figuren in der ihnen von den Autoren verliehenen Eigenart und Originalität voraus (vgl. BGH GRUR 1960, 604, 605 - Eisrevue I).

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    aa) Nach dieser Bestimmung, die der Senat auch als Revisionsgericht selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1960 - I ZR 121/58, GRUR 1960, 604, 606 - Eisrevue I - zu § 1 Buchst. a des Berechtigungsvertrages der GEMA in einer früheren Fassung; Urt. v. 25.2.1966 - Ib ZR 30/64, GRUR 1966, 567, 569 - GELU), gilt der Ausschluß der Rechtseinräumung hinsichtlich der bühnenmäßigen Aufführung nicht nur für Werke, die als Bühnenwerke für die bühnenmäßige Aufführung bestimmt sind, sondern für alle Werke, die ihrer Art nach als "dramatisch-musikalische Werke" bezeichnet werden können.

    Es kann zwar in Fällen, in denen bei einer Aufführung verschiedene selbständige Werke dargeboten werden, gegebenenfalls zu prüfen sein, ob auch die einzelnen Werkbeiträge derart integrierender Bestandteil des Spielgeschehens sind, daß auch sie als bühnenmäßig aufgeführt anzusehen sind (vgl. dazu BGH GRUR 1960, 604, 605 - Eisrevue I; vgl. auch BGH, Urt. v. 19.1.1962 - I ZR 71/60, GRUR 1962, 256, 257 - Im weißen Rößl; Schricker/v. Ungern-Sternberg aaO § 19 Rdn. 24 f.).

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt hier nur, ob die mit dem Landgericht übereinstimmende Beurteilung des Berufungsgerichts auf einem rechtsfehlerhaften Verständnis des Begriffs der bühnenmäßigen Aufführung beruht (vgl. BGH GRUR 1960, 604, 605 - Eisrevue I).

    Der Umstand, daß ihm selbst die Grundlagen dieser Feststellungen - wie hier der dem Berufungsgericht noch vorliegende Videomitschnitt - nicht (mehr) zugänglich sind, ändert daran nichts (vgl. dazu auch den Fall "Eisrevue I", in dem die tatrichterlichen Feststellungen allein auf einer Einnahme des Augenscheins beruhten, BGH GRUR 1960, 604, 605).

  • LG Düsseldorf, 12.06.2019 - 12 O 263/18

    Schauspielhaus Düsseldorf ist nicht befugt, die von einem Tonkünstler für ein

    Musik, die ein bewegtes Spiel begleitet, wird bühnenmäßig aufgeführt, wenn sie integrierender Bestandteil des Spielgeschehens ist und nicht nur zur bloßen Untermalung dient (BGH, Urt. v. 03.07.2008 - I ZR 204/05 -, GRUR 2008, 1081 - Musical Starlights; BGH, Urt. v. 18.03.1960 - I ZR 121/58 -, GRUR 1960, 604 - Eisrevue I).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2005 - 11 U 7/05

    Unterlassungsansprüche aus Urheberrecht: Kriterien für die Annahme einer

    Im Einzelfall kann auch die Aneinanderreihung einzelner Bilder aus den geschützten Bühnenwerken und die lose Aufeinanderfolge einzelner Handlungselemente aus ihnen genügen, um die Voraussetzung einer bühnenmäßigen Aufführung von Teilen dieser Werke zu erfüllen ( BGH GRUR 1960, 604, 605 unter II 2. - Eisrevue I ).
  • OLG Köln, 02.02.2007 - 6 U 117/06

    Tanzdarbietung eines Schlangenmenschen und Urheberrecht - Arabeske

    Eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG und damit urheberrechtlicher Schutz kann derartigen akrobatischen (Höchst-) Leistungen nur dann zuerkannt werden, wenn neben oder vor den sportlichen bzw. gymnastischen Aspekt ein künstlerisch-tänzerisches Element tritt, das der Darbietung insgesamt eine über die bloße Akrobatik hinausgehende künstlerische Qualität verleiht (vgl. BGH GRUR 1960, 604 f - "Eisrevue I"; 1960, 606 - "Eisrevue II"; Bullinger a.a.O. Rdz. 79; Loewenheim a.a.O. Rdz. 129).
  • BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61

    Öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken

    (BGH NJW 1960, 1900, 1902 [BGH 18.03.1960 - I ZR 121/58] - Eisrevue; BGHZ 33, 38 Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen; Ulmer a.a.O. S. 199).
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