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   BGH, 10.07.1986 - I ZR 128/84   

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https://dejure.org/1986,1439
BGH, 10.07.1986 - I ZR 128/84 (https://dejure.org/1986,1439)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - I ZR 128/84 (https://dejure.org/1986,1439)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - I ZR 128/84 (https://dejure.org/1986,1439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Urheberschaft eines tahitianischen Staatsangehörigen an einer Komposition - Aktivlegitimation durch Inhaberschaft am Urheberrecht - Urheberrechtsvermutung und Anwendung der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) in der Pariser Fassung und Erstreckung auf ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bora Bora

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    " BORA BORA "; Voraussetzungen der Urhebervermutung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 184
  • MDR 1987, 119
  • GRUR 1986, 887
  • GRUR 1987, 887
  • GRUR Int. 1987, 40
  • ZUM 1987, 40
  • afp 1987, 450
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

    Sind beispielsweise bei einem Lied, also einer Werkverbindung aus Melodie und Text, zwei Personen in der üblichen Weise zwischen der Überschrift und dem Notenbild genannt, ohne dass klargestellt ist, welchen Beitrag jede dieser Personen zu der Melodie und dem Text des Liedes geleistet hat, sind beide als gleichberechtigte Miturheber sowohl der Melodie als auch des Textes anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1986 - I ZR 128/84, GRUR 1986, 887, 888 - BORA BORA).
  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 105/04

    Urheberrechtsschutz: Vermutung einer Miturheberschaft an einem Nutzungskonzept im

    Ob der Werkinhalt dem Urheber als eigener zuzurechnen ist, hängt vielmehr vom Charakter des Werks ab (vgl. BGH GRUR 86, 887, 888 - BORA, BORA).

    So wird etwa auch bei einem Werk der Musik dann, wenn mehrere Personen ohne weitere Zusätze als Urheber eines Liedes angegeben werden, vermutet, dass es sich um gleichberechtigte Schöpfer von Melodie und Text handelt (BGH GRUR 86, 887, 888 - Bora, Bora), obwohl sich auch hierbei Text und Musik nicht nur theoretisch ohne Weiteres voneinander trennen lassen.

  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19

    Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere

    Wer von sich behauptet, Urheber, dh Schöpfer eines bestimmten Werkes zu sein, muss grundsätzlich beweisen, dass er das Werk tatsächlich geschaffen hat, sofern er sich nicht auf die Vermutungsregel in § 10 UrhG berufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - I ZR 128/84, juris Rn. 12 - BORA BORA; Wandtke/Bullinger/Thum, UrhG, 5. Aufl. 2019, § 7 Rn. 37).
  • OLG Braunschweig, 17.02.2022 - 2 U 47/19

    Ansprüche der Erben eines Karosseriekonstrukteurs des Autoherstellers Porsche

    Wer von sich behauptet, Urheber bzw. Schöpfer eines bestimmten Werkes zu sein, muss grundsätzlich beweisen, dass er das Werk tatsächlich geschaffen hat, sofern er sich nicht auf die Vermutungsregel in § 10 UrhG berufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - I ZR 128/84 - GRUR 1986, 887 -888 - BORA BORA ), wobei ein Indiziennachweis zulässig ist.
  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 191/88

    "Goggolore"; Umfang des Urheberrechts an erkennbar nacherzählten Sagen

    Ob der Werkinhalt dem Urheber als eigener zuzurechnen ist, hängt vielmehr vom Charakter des Werkes ab (vgl. auch BGH, Urt. v. 10.7.1986 - I ZR 128/84, GRUR 1986, 887, 888 a.E. - BORA BORA für die Angabe "traditional" bei einem Musikwerk).
  • OLG Koblenz, 18.12.1986 - 6 U 1334/85

    Vermutung; Urheberschaft; Urheber

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch die Entscheidung des BGH [in GRUR 86, 887].
  • LG Köln, 12.04.2006 - 28 O 151/05

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der kontorsionistischen Darstellung

    Denn grundsätzlich muss derjenige seine Urheberschaft an dem Werk beweisen, der sie für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH GRUR 1986, 887 - Bora Bora; siehe auch Urteil der Kammer vom 11. Dezember 2002 - 28 O 716/02, veröffentlicht in ZUM 2003, 508; unter Bezugnahme auf diese beiden Entscheidungen: Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 7 Rdnr. 10).
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