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   BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51   

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https://dejure.org/1952,233
BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51 (https://dejure.org/1952,233)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1952 - I ZR 138/51 (https://dejure.org/1952,233)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1952 - I ZR 138/51 (https://dejure.org/1952,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patent auf Wäschepressen - Klage auf Unterlassung der Herstellung, des Vertriebes und des Gebrauches - Grundsatz der Priorität - Erwerb eines Rechts auf Weiterbenutzung - Gutgläubigkeit im Hinblick auf die Löschung eines Patents - Bekanntmachungsfunktion und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 172
  • NJW 1952, 1290
  • GRUR 1952, 564
  • DB 1952, 716
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.05.1942 - I 14/40

    Ist gegen Berufungsurteile des Reichsgerichts auf Vernichtung eines Patentes die

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51
    § 43 Abs. 4 PatG enthält also einen allgemeinen Rechtsgedanken des Patentrechts, der auch ausserhalb seines unmittelbaren Anwendungsgebietes Anwendung findet (RGZ 170, 51 [54]= GRUR 1942, 421 [422]).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    aa) Zu der rechtsähnlichen Regelung in § 43 Abs. 4 PatG aF, der Vorgängervorschrift zu § 123 Abs. 5 PatG, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der dort normierte Schutz des guten Glaubens nicht auf denjenigen beschränkt ist, der bewusst die Nutzung eines beispielsweise wegen unterbliebener Zahlung der gesetzlichen Gebühren erloschenen Patents aufgenommen hat, sondern auch dem unbewussten Benutzer zugutekommt (BGH, Urteil vom 27. Mai 1952 - I ZR 138/51, BGHZ 6, 172, 176 - Wäschepresse; ebenso schon RG, GRUR 1926, 475, 477 zum Weiterbenutzungsrecht nach § 6 der Bekanntmachung betreffend die Begründung, Erhaltung oder Wiederherstellung von gewerblichen Schutzrechten der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 6. Juli 1921 [RGBl. 1921, S. 844]).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt bei der Klägerin (vgl. BGHZ 6, 172, 177 - Wäschepresse).

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Sie wirkt weder rechtsbegründend noch rechtsvernichtend (BGH, Urteil vom 27. Mai 1952 - I ZR 138/51, BGHZ 6, 172, 177 = GRUR 1952, 564, 566 - Wäschepresse).
  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung

    Auch nach früherem Rechtszustand war das Entstehen eines Weiterbenutzungsrechts stets an ein Handeln geknüpft, das erst nach dem Erlöschen des Patents oder des mit der Bekanntmachung eingetretenen Patentschutzes, im Falle einer offengelegten Patentanmeldung mit dem Zeitpunkt des Verfalls der Patentanmeldung seinen Anfang nimmt (BGHZ 6, 172, 176 = BGH GRUR 1952, 564, 566 - Wäschepresse; RGZ 110, 218, 219 ff.; RGZ 108, 76, 77; RGZ 106, 375, 376 ff.; Starck, GRUR 1938, 478 ff.; Starck MuW 1939, 156 ff.; Benkard, PatG/GebrMG, 6. Aufl., § 43 PatG 1968 Rdn. 45).

    Denn die Vorschrift über das Weiterbenutzungsrecht des Zwischenbenutzers (§ 43 Abs. 4 PatG 1968; § 123 Abs. 5 und 6 PatG 1981) ist eine der Vorschrift über das Vorbenutzungsrecht (§ 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 PatG 1968; § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 PatG 1981) nachgebildete Billigkeitsvorschrift (vgl. BGHZ 6, 172, 176 = BGH GRUR 1952, 564, 566 - Wäschepresse), die den redlich erworbenen Besitzstand desjenigen schützen soll, den dieser dadurch erworben hat, daß er im Vertrauen auf den Rechtsschein den Gegenstand der Patentanmeldung oder des Patents n a c h dem Verfall der Anmeldung oder n a c h dem Erlöschen des Patents in Benutzung genommen hat.

    Demgegenüber dient das Weiterbenutzungsrecht des § 123 Abs. 5 PatG 1981 dem Schutz gutgläubiger Dritter, deren redlich erworbener Besitzstand aus Gründen der Billigkeit erhalten werden soll (BGHZ 6, 172, 176 = BGH GRUR 1952, 564, 566 - Wäschepresse).

  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Die Auffassung, daß im Verletzungsstreit der Einwand zulässig ist, der Inhaber des infolge Wiedereinsetzung wieder in Kraft getretenen Patents habe die Wiedereinsetzung durch bewußt unrichtige Angaben erschlichen, wird aufrechterhalten (vgl. BGH GRUR 1952, 564 [565]).

    Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil BGHZ 6, 172 [178] bemerkt, in jenem Intervall sei der Gegenstand des Patents patentfrei.

    Der erkennende Senat hat denn auch schon in dem Urteil GRUR 1952, 564 [565] für solche Fälle die Zulässigkeit des Erschleichungseinwandes grundsätzlich bejaht.

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 62/04

    Schwangerschaftstestgerät XIV

    Wie im Falle des Weiterbenutzungsrechts nach § 123 PatG (hierzu BGH, GRUR 1952, 564, 566 - Wäschepresse; Benkard/Schäfers, a.a.O., § 123 PatG Rdnr. 77), mag auch der "unbewusste Benutzer" geschützt sein.

    Der gute Glaube fehlt, wenn der Benutzer - unterstellt er hätte die deutsche Übersetzung tatsächlich gekannt - mit der fehlerhaften Übersetzung rechnete oder rechnen musste (vgl. zu § 123 PatG: BGH, GRUR 1952, 564, 566 - Wäschepresse; Benkard/Schäfers, a.a.O., § 123 PatG Rdnr. 77; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 123 PatG Rdnr. 107).

  • OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10

    Gleichwirkung bei abgewandelten Mitteln

    Hierfür spräche im Übrigen tatsächlich der von der Klägerin ins Feld geführte Umstand, dass dem Fachmann klar ist, dass wegen der unterschiedlichen Schmelztemperaturen von z. B. Stahl als äußere Schutzschicht und z. B. Aluminium als Metall mit gutem Wärmeleitvermögen im Rahmen eines Gießverfahrens ein echter monolithischer wärmeabstrahlender Boden mit unmittelbar aneinander liegenden Schichten von Stahl und Aluminium samt deren inniger struktureller Haftung ("intimate structural adhesion", Sp. 1, Z. 38/39) bzw. deren strukturelles gegenseitiges Durchdringen ("structrural interpenetration", Sp. 1, Z. 41 ) nicht erhalten werden könnte, ohne dass die genannten Metalle verschmelzen würden; der demgegenüber von den (an sich insofern nicht beweisbelasteten, vgl. RU, Rn. 37, mit Verweis auf BGH GRUR 1952, 564, 566, 567 - Wäschepresse) Beklagten im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast erfolgte Verweis auf ein angeblich gleichwohl erfolgreiches sog. "Sandwich-Gießverfahren", ohne dieses im Hinblick auf das gerade geschilderte Problem der Verschmelzung der beiden Werkstoffe mit unterschiedlicher Schmelztemperatur näher zu erläutern, wäre unsubstantiiert.
  • BPatG, 22.07.2010 - 10 W (pat) 10/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Übersetzungserfordernis - "Umschalter" - zur

    Eine analoge Anwendung der Norm wurde von der Rechtsprechung insbesondere dann angewandt, wenn der Besitzstand redlich erworben wurde und die Berufung auf die Rechte aus einem Patent oder einer Patentanmeldung dem der redlichen Nutzung nicht gewichtig entgegengesetzt werden können (BGHZ 6, 172 - Wäschepresse; weitere Nachweise bei Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 12 Rn. 54 mit Fn. 207 ff).
  • LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 353/96

    Patent über einen Türschließer mit günstigem Momentenverlauf und hohem

    Diese berufen sich zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht auf einen Beitrag von X zur Teilung des Patents im Einspruchsverfahren, in dem dieser zur Diskussion gestellt hat, ob ein Weiterbenutzungsrecht nach § 123 Abs. 5 PatG, dessen grundsätzliche Analogiefähigkeit in Rechtsprechung und Lehre anerkannt ist (vgl. BGHZ 6, 172 - Wäschepresse; Bernhardt/Kraßer, 4. Aufl., S. 610), nicht auch für den Fall zu erwägen sei, daß dem Inhaber einer Anmeldung, die aus einer Teilung gemäß § 60 PatG hervorgegangen ist, durch die Teilung im Einspruchsverfahren ein Schutz gewährt worden ist, der über den durch das Patent zunächst gewährten hinausgeht, und ein Dritter nach Erteilung des Stammpatents einen redlichen Besitzstand an einem der Teilanmeldung unterliegenden Gegenstand erworben hat (Keukenschrijver, Mitt. 1995, 267 (269)).

    Dagegen spricht, daß allein die im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren abgegebene Erklärung des Patentinhabers, das Patent nur beschränkt verteidigen zu wollen, weder dem gesetzlich vorgesehenen Fall des § 123 Abs. 5 PatG noch den in Rechtsprechung und Literatur für analogiefähig gehaltenen Fällen vergleichbar ist (BGH, GRUR 1952, 564 (566) - Wäschepresse; Bernhardt/Kraßer, a.a.O., S. 610).

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichtes (S. 12 der Urteilsgründe), daß das Prioritätsdatum, d.h. der Zeitpunkt der Erfindungspriorität im Verletzungsstreit nachgeprüft werden kann und der Verletzungsrichter an die Auffassung des Patentamtes nicht gebunden ist, entspricht der auch vom erkennenden Senat vertretenen herrschenden Rechtsauffassung (vgl. BGH GRUR 1952, 564, 566, Reimer, PatG und GebrMG 2. Aufl. Anm. 105 zu § 106, 40 zu § 26 und 79 zu § 47 PatG, Tetzner, PatG, Anm. 9 zu § 4 PatG).
  • BPatG, 23.09.2010 - 10 W (pat) 17/09

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Frage der Voraussetzungen für die Zuerkennung

    Eine analoge Anwendung der Norm wurde von der Rechtsprechung insbesondere dann angewandt, wenn der Besitzstand redlich erworben wurde und die Berufung auf die Rechte aus einem Patent oder einer Patentanmeldung dem der redlichen Nutzung nicht gewichtig entgegengesetzt werden können (BGHZ 6, 172 - Wäschepresse; weitere Nachweise bei Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 12 Rn. 54 mit Fn. 207 ff).
  • BPatG, 22.07.2010 - 10 W (pat) 23/09

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Frage der Voraussetzungen für die Zuerkennung

  • LG Düsseldorf, 08.01.2009 - 4b O 229/07

    Glasverpackung II

  • LG München I, 03.08.2022 - 21 O 15036/20

    Überwiegend erfolgreiche Gebrauchsmusterverletzungsklage

  • BGH, 06.10.1953 - I ZR 220/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZB 12/65

    Irreführung durch das vom Deutschen Patentamt verwendete Formular

  • BPatG, 05.03.2001 - 10 W (pat) 74/00
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