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   BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07   

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https://dejure.org/2009,2235
BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07 (https://dejure.org/2009,2235)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - I ZR 141/07 (https://dejure.org/2009,2235)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - I ZR 141/07 (https://dejure.org/2009,2235)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Paketpreisvergleich

    UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 3

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Paketpreisvergleich - Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn der Werbende auf nicht unwesentliche Unterschiede der Grundlagen bei der Preisbemessung nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 5 Abs. 3 UWG
    Irreführender Preisvergleich bei wesentlichem Unterschied der Grundlagen für die Preisbemessung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Paketpreisvergleich

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Unvollständigkeit oder Einseitigkeit eines Preisvergleichs auf dessen Objektivität ; Irreführung durch einen im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommenen Preisvergleich bei unterschiedlichen Grundlagen für die Preisbemessung

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Paketpreisvergleiche in Werbung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 3; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2
    Auswirkungen der Unvollständigkeit oder Einseitigkeit eines Preisvergleichs auf dessen Objektivität; Irreführung durch einen im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommenen Preisvergleich bei unterschiedlichen Grundlagen für die Preisbemessung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Paketpreisvergleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Preisvergleiche in vergleichender Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Preisvergleich im Rahmen vergleichender Werbung bei unterschiedlichen Grundlagen der Preisbemesseung - Paketpreisvergleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Paketpreisvergleich

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Paketpreisvergleich

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Hermes-Werbung unzulässig - zur Irreführung bei Paketpreisvergleichen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Preisvergleich, wenn Grundlagen für die Preisbemessung abweichen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Preisvergleich bei Abweichung der Bemessungsgrundlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1191
  • MDR 2010, 762
  • GRUR 2010, 658
  • MIR 2010, Dok. 071
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07
    Es begegnet daher auch keinen grundsätzlichen Bedenken, wenn ein Werbevergleich sich nur auf bestimmte Gesichtspunkte bezieht, ohne andere Eigenschaften der miteinander verglichenen Produkte anzusprechen (vgl. BGH, Urt. v. 17.1. 2002 - I ZR 161/99, GRUR 2002, 633, 635 = WRP 2002, 828 - Hormonersatztherapie; OLG Hamburg MD 2009, 754, 761).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zielt das Erfordernis der Objektivität jedoch darauf ab, Vergleiche auszuschließen, die sich nicht aus einer objektiven Feststellung, sondern aus einer subjektiven Wertung ihres Urhebers ergeben (EuGH, Urt. v. 19.9. 2006 - C-356/04, Slg. 2006, I-8501 = GRUR 2007, 69 Tz. 40 ff., 46 = WRP 2006, 1348 - LIDL Belgium/Colruyt).
  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03

    Eigenpreisvergleich

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07
    Danach ist der Begriff der Sachlichkeit allein dahin zu verstehen, dass subjektive Wertungen ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.3. 2007 - I ZR 184/03, GRUR 2007, 896 Tz. 17 = WRP 2007, 1181 - Eigenpreisvergleich; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 6 Rdn. 116 f.).
  • LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17

    Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"

    Denn nach der Rechtsprechung steht die Unvollständigkeit des Preisvergleichs einer Objektivität nicht entgegen (BGH GRUR 2010, 658 - Preisvergleich; Köhler/Bornkamm, UWG, 36. Aufl., § 6 Rn. 120).
  • OLG Köln, 12.04.2019 - 6 U 191/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Angaben zu Versicherungen eines bestimmten Anbieters in

    Es begegnet daher grundsätzlich keinen Bedenken, einen Werbevergleich lediglich auf bestimmte Gesichtspunkte zu beziehen (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2009 - I ZR 141/07, GRUR 2010, 658 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21

    Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester

    Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH sollen nach der Rechtsprechung des BGH durch das Objektivitätsgebot (vor allem) Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben (BGH WRP 2010, 757 - Paketpreisvergleich; BGH GRUR 2010, 161- Gib mal Zeitung; BGH GRUR 2007, 896 - Eigenpreisvergleich).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 122/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführender Preisvergleich bei unterschiedlichen Grundlagen

    Ein Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die für den Vergleich maßgeblichen Konditionen nicht unwesentlich unterscheiden und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist (BGH, Urt. v. 19.11.2009 - I ZR 141/07, GRUR 2010, 658 Tz. 16 - Paketpreisvergleich).

    Danach ist der Begriff der Sachlichkeit dahin zu verstehen, dass subjektive Wertungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG ausgeschossen sind (BGH GRUR 2010, 658 Tz. 13 - Paketpreisvergleich).

    Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist (BGH GRUR 2010, 658 Tz. 16 - Paketpreisvergleich).

    Übertragen auf die Werbung mit einem Preisvergleich ist ein solcher in der Werbung dann als irreführend zu beurteilen, wenn sich die für den Preis maßgeblichen Konditionen der Mitbewerber nicht unwesentlich unterscheiden und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist (BGH GRUR 2010, 658 Tz. 16 - Paketpreisvergleich).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18

    Unterlassung Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz

    Er geht deshalb nicht davon aus, dass ein von einem Wettbewerber angestellter Werbevergleich ebenso wie ein von einem unabhängigen Testveranstalter vorgenommener Waren- oder Dienstleistungsvergleich auf einer neutral durchgeführten Untersuchung beruht (BGH, GRUR 2010, 658 Rn. 15 - Paketpreisvergleich; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 6 Rn. 119).

    Denn damit wird implizit die Behauptung aufgestellt, die betreffenden Waren seien gleichwertig (vgl. EuGH, GRUR 2011, 159, Rn. 51, 52, 56 - LIDL/Vierzon; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 6 Rn. 24a; vgl. auch BGH, GRUR 2010, 658 Rn. 16 - Paketpreisvergleich).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 20 U 141/08
    Danach ist der Begriff allein dahin zu verstehen, dass subjektive Wertungen ausgeschlossen sind (BGH, GRUR 2010, 658 Tz. 12 - Paketpreisvergleich).

    Ein Werbevergleich ist nur zulässig, wenn er nicht irreführend ist (EuGH, GRUR 2007, 69 Tz. 56 - Lidl Belgium/Colruyt; BGH, GRUR 2010, 658 Tz. 14 - Paketpreisvergleich).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13

    Zulässigkeit vergleichender Werbung

    Ein Werbevergleich ist nur zulässig, wenn er nicht irreführend ist (EuGH , GRUR 2007, 69 Rn. 56 - Lidl Belgium/Colruyt; BGH , GRUR 2010, 658 Rn. 14 - Paketpreisvergleich; Senat, GRUR-RR 2012, 218, 220 - Sortenvergleich).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 47/14

    Grenzen der vergleichenden Werbung; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines

    Bestätigt wird diese Einschätzung durch die Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 658 Tz. 15 - Paketpreisvergleich), nach der ein Durchschnittsverbraucher von einem Werbevergleich das Herausstellen der Vorteile des beworbenen Produktes erwartet:.
  • LG Bonn, 23.08.2017 - 12 O 42/17
    Ein Preisvergleich in der Werbung des Beklagten wäre auch nicht deswegen irreführend, weil sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 658).
  • LG Bonn, 23.11.2011 - 30 O 51/11

    Auslobung einer Preisgarantie hinsichtlich Wettbewerbswidrigkeit und Irreführung

    Die beanstandete Gegenüberstellung der Gaspreistarife der Parteien ist irreführend, da die dort miteinander verglichenen Tarife erhebliche Unterschiede aufweisen, mit denen der angesprochene Verbraucher nicht ohne weiteres rechnet und auf die in dieser Werbung auch nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit hingewiesen wird (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 658ff. Rd.16 - Paketpreisvergleich": OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2009 - 6 U 110/09 - juris-Dokument Rd.10ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2009 - 6 U 80/09 - juris-Dokument Rd.6ff.; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, § 6 UWG Rd.119 und § 5 Rd.7.63ff.; Piper/Ohly/Sositza, UWG, 5. Aufl. 2009, § 5 Rd.182).
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