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   BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06   

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https://dejure.org/2009,827
BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06 (https://dejure.org/2009,827)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - I ZR 147/06 (https://dejure.org/2009,827)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - I ZR 147/06 (https://dejure.org/2009,827)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit der Verbindung des Handels mit Vorratsgesellschaften mit einem Gewinnspiel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlautere Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft; Angebot der Teilnahme an einem Gewinnspiel für die als Vermittler angesprochenen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Vorliegen einer unangemessenen unsachlichen Einflussnahme ...

  • Betriebs-Berater

    Unlautere Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft - Winteraktion

  • Anwaltsblatt

    § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004
    Wettbewerbswidriges Gewinnspiel für Rechtsanwälte

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Werbung für Gewinnspielteilnahme bei Angebotsvermittlung verboten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Lauterkeitsrechtliche Grenzen der Gewinnspielwerbung gegenüber Rechtsanwälten und Steuerberatern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4
    Unlautere Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft; Angebot der Teilnahme an einem Gewinnspiel für die als Vermittler angesprochenen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Vorliegen einer unangemessenen unsachlichen Einflussnahme ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Winteraktion

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unlautere Werbung gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern: Angebot der Teilnahme an einem Gewinnspiel für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft ? Unangemessene unsachliche Einflussnahme in ihrer Entscheidungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 1 UWG
    Ein Unternehmen darf Rechtsanwälten usw. für die Kundenvermittlung keine Gewinnspiel-Teilnahme versprechen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Winteraktion mit Smart-Cabrios

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Gewinnspiel mit attraktivem Gewinn gegenüber Vermittlern von Vorratsgesellschaften unlauter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einflussnahme durch Gewinnspiel auf neutrale Berater

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unlautere Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft - Winteraktion

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Winteraktion

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorratsgesellschaften

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    UWG §§ 3, 4 Nr. 1
    Wettbewerbswidriges Gewinnspiel für Rechtsanwälte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspiele gegenüber Rechtsanwälten und Steuerberatern rechtswidrig

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Unlautere Akquisemethoden bei der Schadensteuerung - Spanferkel mit Beilagen und Bier für Vermittlung von Gutachten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof verbietet unsachliche Beeinflussung mittels Gewinnspiel gegenüber Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Vermittlung von Vorratsgesellschaften - Wettbewerbszentrale gewinnt Revisionsverfahren -

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Provisionszahlungen und andere Anreize wettbewerbsrechtlich gefährlich

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Beeinflussung bei der Wahrnehmung der Interessen Dritter: Bundesgerichtshof untersagt an Rechtsanwälte und Steuerberater gerichtetes Gewinnspiel um einen Smart

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3097
  • ZIP 2009, 2311
  • MDR 2009, 1289
  • GRUR 2009, 969
  • MMR 2009, 798 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 175
  • BB 2009, 1929
  • DB 2009, 1982
  • AnwBl 2010, 136
  • AnwBl Online 2010, 27
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine unangemessene unsachliche Einflussnahme i.S. von § 4 Nr. 1 UWG in Betracht kommt, wenn der angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; Urt. v. 8.11.2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Tz. 14 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; vgl. ferner Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-1 Rdn. 212; Stuckel in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 84, 86; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 1.84; Seichter in jurisPK-UWG/Ullmann, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 146).

    Insbesondere kann eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S. von § 4 Nr. 1 UWG schon dann zu bejahen sein, wenn die beanstandete Werbemaßnahme geeignet ist, die angesprochenen Berater auch ohne Eingehen einer Bindung i.S. von § 43a Abs. 1 BRAO im Hinblick auf die angebotene Teilnahme an dem Gewinnspiel zu einer Vermittlung des beworbenen Produkts zu veranlassen (vgl. - zum Verhältnis des § 4 Nr. 1 UWG zu Verbotstatbeständen der ärztlichen Berufsordnung - BGH GRUR 2005, 1059, 1060 f. - Quersubventionierung von Laborleistungen).

  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 239/05

    Smart-Cabrio Gewinnspiel - Werbeaktion für Vorratsgesellschaft mit Gewinnspiel

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06
    Das Oberlandesgericht (OLG Köln GRUR-RR 2007, 49) hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagten unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel untersagt wird, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs eine Werbeaktion für die Vermittlung von eigenen Angeboten oder Produkten, bei der eine Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben wird, durchzuführen, die sich unter anderem auch an Personen wendet, die die Interessen Dritter bei ihrer Entscheidung zu beachten haben, nämlich Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wenn mit wörtlich oder inhaltsgleichen nachstehenden Ankündigungen [geworben wird]: ... (es folgt der oben wiedergegebene Werbetext).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine unangemessene unsachliche Einflussnahme i.S. von § 4 Nr. 1 UWG in Betracht kommt, wenn der angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; Urt. v. 8.11.2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Tz. 14 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; vgl. ferner Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-1 Rdn. 212; Stuckel in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 84, 86; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 1.84; Seichter in jurisPK-UWG/Ullmann, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 146).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine unangemessene unsachliche Einflussnahme i.S. von § 4 Nr. 1 UWG in Betracht kommt, wenn der angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; Urt. v. 8.11.2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Tz. 14 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; vgl. ferner Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-1 Rdn. 212; Stuckel in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 84, 86; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 1.84; Seichter in jurisPK-UWG/Ullmann, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 146).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06
    Die Gefahr einer solchen unangemessenen unsachlichen Beeinflussung entfällt, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auch nicht deshalb, weil die Mandanten der angesprochenen Berater nach ihrer Entscheidung über den Erwerb einer Vorratsgesellschaft möglicherweise infolge der Aushändigung des Ordners mit den Gesellschaftsunterlagen von dem Gewinnspiel und den Teilnahmebedingungen Kenntnis erlangen und eventuell gemäß § 667 BGB Herausgabe eines etwaigen Gewinns verlangen können (vgl. BGH, Urt. v. 2.4.2001 - II ZR 217/99, NJW 2001, 2476, 2477 m.w.N.).
  • LG Bonn, 30.11.2005 - 16 O 14/05
    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Bonn, Urt. v. 30.11.2005 - 16 O 14/05, [...]).
  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    Schließlich ist die von der Klägerin herangezogene Fallgruppe der Beeinflussung von Verkaufsförderern (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 16 ff. und vom 2. Juli 2009 - I ZR 147/06, GRUR 2009, 969 Rn. 10 ff.) nicht einschlägig, da hier der Versicherer eine Empfehlung abgibt und es nicht um seine Beeinflussung durch Personen außerhalb des Versicherungsvertragsverhältnisses geht.
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19

    Sofort-Bonus II - Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit

    Danach kam eine unangemessene unsachliche Einflussnahme in Betracht, wenn Verbraucher durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils dazu veranlasst werden konnten, eine Dritten gegenüber bestehende Interessenwahrungspflicht zu verletzen (vgl. BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; BGH, Urteil vom 2. Juli 2009, GRUR 2009, 969 Rn. 10 = WRP 2009, 1227 - Winteraktion; Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 7 = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II).
  • OLG München, 09.06.2011 - 29 U 2026/08

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch gegen die Durchführung unentgeltlicher

    Eine unangemessene unsachliche Einflussnahme i.S. von § 4 Nr. 1 UWG kommt in den Fällen einer sog. Dreieckskoppelung in Betracht, wenn der angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (vgl. BGH GRUR 2009, 969, Tz. 10 m.w.N. - Winteraktion ).
  • OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09

    Wettbewerbsverstoß eines Datenbankanbieters: Kostenlose Überlassung einer

    Eine unangemessene unsachliche Einflussnahme im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG kommt in Betracht, wenn der angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (vgl. BGH GRUR 2009, 969, Tz. 10 - Winteraktion).
  • OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08

    FSA-Kodex: Indizielle Bedeutung von Wettbewerbsregeln für die Beurteilung der

    a) Der BGH hat in seiner Entscheidung "Winteraktion" vom 02.07.2009 (Az: I ZR 147/06; GRUR 2009, 969) für die Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ausgeführt, dass diese als unabhängige Berater und Vertreter ihrer Auftraggeber in Rechtssachen sowie in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten grundsätzlich zu einer objektiven und neutralen Entscheidung verpflichtet sind, die die Interessen ihrer Auftraggeber wahrt.
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