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   BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77   

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BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77 (https://dejure.org/1979,98)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1979 - I ZR 157/77 (https://dejure.org/1979,98)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1979 - I ZR 157/77 (https://dejure.org/1979,98)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 282
  • GRUR 1980, 227
  • GRUR Int. 1980, 230
  • DB 1980, 682
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72

    Nebelscheinwerfer

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte in entschuldbarer Weise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer Aufklärung geben kann (vgl BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).

    Der Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung dient dazu, dem Verletzten eine Berechnung seines Schadens nach jeder der drei möglichen Berechnungsarten - nämlich konkrete Schadensberechnung, einschließlich des entgangenen Gewinns; entgangene angemessene Lizenzgebühr; Herausgabe des Verletzergewinns - und die Auswahl der für ihn günstigsten Berechnungsart zu ermöglichen (BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).

  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Der Verletzte braucht sich daher zunächst noch nicht für eine der drei möglichen Schadensberechnungsarten entscheiden; er kann vielmehr alle Angaben verlangen, die notwendig sind, um seinen Schaden nach jeder der drei Berechnungsarten zu errechnen und darüber hinaus die Richtigkeit der Rechnung nachzuprüfen (vgl BGH aaO; BGH GRUR 1957, 336 - Rechnungslegung; Senatsurteil vom 6. Februar 1976 - I ZR 110/74 - Engel mit Kerze).

    Der Anspruch auf Rechnungslegung dient allein dazu, die zur Bezifferung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Grundlagen zu gewinnen (vgl Senatsurteil v 6. Februar 1976 - I ZR 110/74 - Engel mit Kerze) und darf nicht zu einer Ausforschung der Kundenbeziehungen des Mitbewerbers führen.

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Wie der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1973 (GRUR 1973, 375, 378 - Miss Petite) und 14. Januar 1977 (GRUR 1977, 491, 494 - Allstar) ausgeführt hat, kann bei einer Verletzung von Kennzeichnungsrechten im Regelfall nur die Angabe der zeitlich aufgegliederten, einschlägigen Verletzerumsätze, sowie gegebenenfalls Auskunft über Art und Umfang der Werbemaßnahmen verlangt werden, nicht aber die Angabe auch der Lieferdaten, Lieferpreise und Abnehmer.

    Das beruht darauf, daß bei Kennzeichnungsverletzungen der Schaden im allgemeinen ohnehin nur im Weg der Schätzung ermittelt werden kann (BGH GRUR 1973, 375, 378 - Miss Petite); ein Anspruch auf Herausgabe des vollen Verletzergewinns kann auch im vorliegenden Fall nicht bestehen, weil kein Anhalt dafür vorhanden ist, daß dieser Gewinn voll auf der kennzeichenmäßigen Verwendung des Reihentitels Monumenta Germaniae Historica beruht.

  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56

    Zur Kopie bzw. Nachahmung von Spitzenmustern

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Um der Klägerin eine Nachprüfung der Rechnungslegung zu ermöglichen, ist die Beklagte zudem verpflichtet, die Namen und Anschriften der Abnehmer anzugeben (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; 1958, 346, 348 - Spitzenmuster; 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I).

    Kann der zum Schadensersatz Verpflichtete - wie im vorliegenden Fall - mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage nach Treu und Glauben verlangen, daß er die für die Berechnung der Schadenshöhe und der die Nachprüfbarkeit seiner Angaben maßgebenden Umstände statt dem Verletzten einer Vertrauensperson machen darf (BGH GRUR 1957, 346 - Rechnungslegung), so ist ihm in der Urteilsformel die Möglichkeit, seiner Verpflichtung in dieser Form nachzukommen auch dann vorzubehalten, wenn kein derartiger Hilfsantrag gestellt worden ist (vgl BGH GRUR 1958, 346, 348 - Spitzenmuster).

  • RG, 21.10.1925 - I 22/25

    Wird das Gesetz, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und das Gesetz

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Soweit die Beklagte meint, sie könne sich für ihre Auffassung, den Reihentitel Monumenta Germaniae Historica für Nachdrucke gemeinfreier Werke der von der Klägerin herausgegebenen und fortlaufend ergänzten Sammlung benutzen zu dürfen, auf die Entscheidung des Reichsgerichts vom 21. Oktober 1925 (RGZ 112, 2, 4ff - Brehms Tierleben) stützen, kann ihr ebenfalls nicht gefolgt werden.

    Der Titel "Brehms Tierleben" wies nach der vom Oberlandesgericht getroffenen tatsächlichen Feststellung nicht auf das geschäftliche Unternehmen der dortigen Klägerin (eines Verlagsunternehmens) oder einen gesonderten Teil, dh eine Abteilung desselben hin (vgl RGZ 112, 2, 7).

  • BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57

    Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Es genügt, daß sich die schöpferische Leistung in der Formgebung, im bloßen Sammeln, Einteilen oder Anordnen des Stoffes niederschlägt (Vergleiche BGH, 1960-11-15, I ZR 58/57, GRUR 1961, 85); urheberrechtsschutzfähig sind danach auch Einleitungen und Anmerkungen zu mittelalterlichen Texten, deren Sammlung, Anordnung und Darbietung eine schöpferische Leistung darstellt.

    Damit befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es genügt, daß sich die schöpferische Leistung in der Formgebung, im bloßen Sammeln, Einteilen oder Anordnen des Stoffes niederschlägt, (vgl BGH GRUR 1961, 85, 87 - "Pfiffikus Dose").

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    International sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein inländischer Gerichtsstand gegeben ist (BGHZ 44, 46, 47; 49, 124, 126; BGH GRUR 1978, 194, 195 - Profil).

    Die Ausführung einer solchen Bestellung zeigt im allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft; als unbeachtlich für die Annahme einer Verbreitung des Werks im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG kann eine solche Einzellieferung nur dann angesehen werden, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebiets nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden ist (vgl BGH GRUR 1978, 194, 196 - Profil - nachträgliche Berliner Einzelbestellung einer in Wien erscheinenden Zeitschrift, deren regelmäßiger Vertrieb nach Berlin nicht festgestellt war).

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Wenn es sich gleichwohl in seinen nachfolgenden Ausführungen eingehend damit auseinandergesetzt hat, daß die Beklagte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die beanstandeten Verlagserzeugnisse vertrieben hat und daher der Gerichtsstand des Begehungsorts nach § 32 ZPO gegeben sei, so kann sich das nur auf die Frage der internationalen Zuständigkeit bezogen haben; denn für die internationale Zuständigkeit gilt die Vorschrift des § 512a ZPO nicht (vgl BGHZ 44, 46, 51).

    International sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein inländischer Gerichtsstand gegeben ist (BGHZ 44, 46, 47; 49, 124, 126; BGH GRUR 1978, 194, 195 - Profil).

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Um der Klägerin eine Nachprüfung der Rechnungslegung zu ermöglichen, ist die Beklagte zudem verpflichtet, die Namen und Anschriften der Abnehmer anzugeben (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; 1958, 346, 348 - Spitzenmuster; 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I).
  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
    Für den hier geltend gemachten bloßen Feststellungsanspruch genügt die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, die nicht einmal eine hohe Wahrscheinlichkeit zu sein braucht (vgl BGH GRUR 1960, 144, 147 - Bambi).
  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

  • BGH, 02.04.1957 - I ZR 58/56

    Rechnungslegung

  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1962 - I ZR 114/60

    Furniergitter

  • RG, 05.11.1930 - I 150/30

    1. Nach welchen Grundsätzen ist zu prüfen, ob ein einzelnes Werk der bildenden

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77

    Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7

  • RG, 11.02.1914 - I 220/13

    Unterlassungsklage; Kunstschutzgesetz

  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

  • BGH, 14.01.1977 - I ZR 170/75
  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 108/60

    Kreuzbodenventilsäcke II

  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

  • BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65

    Ausschließliche internationale Zuständigkeit

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    a) Der Verletzte kann vom Verletzer zur Vorbereitung eines bezifferten Schadensersatzanspruchs (BGH, Urt. v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica) oder eines auf die Herausgabe des Erlangten gerichteten Bereicherungsanspruchs (BGHZ 129, 66, 75 - Mauerbilder) nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) Auskunftserteilung verlangen.
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 130/04

    Gedichttitelliste I

    Der Kläger hat (nur) insoweit Anspruch auf Auskunft, als dies erforderlich ist, um die Durchsetzung seines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung seiner Rechte am Datenbankwerk vorbereiten zu können (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica).
  • BGH, 29.06.2017 - I ZR 9/16

    Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

    Sofern das Berufungsgericht das Klagedesign als verletzt ansieht, wird es für den Klageanspruch auf Schadensersatz und den seiner Vorbereitung dienenden Klageanspruch auf Rechnungslegung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica) festzustellen haben, ob die Beklagte schuldhaft gehandelt hat.
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