Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2002 - I ZR 160/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1524
BGH, 19.12.2002 - I ZR 160/00 (https://dejure.org/2002,1524)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2002 - I ZR 160/00 (https://dejure.org/2002,1524)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - I ZR 160/00 (https://dejure.org/2002,1524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hauptsacheverfahren bei unlauterem Wettbewerb - Verbot einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Drittwirkung eines Unterlassungsurteils - Rechtskraft eines Urteils für weitere anhängige Verfahren

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wegfall der Wiederholungsgefahr der Wiederholungsgefahr auch bei rechtskräftigem Unterlassungstitel eines Dritten; § 7 Abs. 1 UWG

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 1
    "Begrenzte Preissenkung"; Ausräumung der Begehungsgefahr durch Unterlassungsurteil

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 1
    "Begrenzte Preissenkung"; Ausräumung der Begehungsgefahr durch Unterlassungsurteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswirkung eines Urteils im Verhältnis zu einem Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2913 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 984
  • MDR 2003, 762
  • GRUR 2003, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97

    Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch;

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - I ZR 160/00
    Sie ist daher in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BGH, Urt. v. 15.4.1999 - I ZR 83/97, GRUR 1999, 1097, 1099 = WRP 1999, 1133 - Preissturz ohne Ende).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16

    BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    Selbst ein Urteil im Hauptsacheverfahren beseitigt die Wiederholungsgefahr im Verhältnis zu Dritten nur, wenn es rechtskräftig ist und der Titelschuldner sich gegenüber dem gegen ihn vorgehenden anderen Gläubiger auf den durch den Titel bewirkten Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und diesen damit als Streiterledigungsgrund anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - I ZR 160/00, GRUR 2003, 450, 452 = WRP 2003, 511 - Begrenzte Preissenkung; Kessen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 7 Rn. 14).
  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16

    Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig

    Selbst ein Urteil im Hauptsacheverfahren beseitigt die Wiederholungsgefahr im Verhältnis zu Dritten nur, wenn es rechtskräftig ist und der Titelschuldner sich gegenüber dem gegen ihn vorgehenden anderen Gläubiger auf den durch den Titel bewirkten Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und diesen damit als Streiterledigungsgrund anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - I ZR 160/00, GRUR 2003, 450, 452 = WRP 2003, 511 - Begrenzte Preissenkung; Kessen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 7 Rn. 14).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    Hat der Gläubiger einen gerichtlichen Unterlassungstitel erstritten, ist in der Regel davon auszugehen, dass er diesen auch durchsetzen wird, so dass die Annahme des Wegfalls der Wiederholungsgefahr auch gegenüber Dritten gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - I ZR 160/00, GRUR 2003, 450, 452 = WRP 2003, 511 - Begrenzte Preissenkung; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 1.49; Teplitzky, WRP 2015, 527, 528).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10

    Unternehmensübergang - Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß:

    Dieses lässt nämlich die Wiederholungsgefahr sogar im Verhältnis zu einem Dritten in der Regel entfallen (BGH, GRUR 2003, 450, 452 - Begrenzte Preissenkung).

    Da der Rechtsnachfolger selbst keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, sondern der Übergang des Vertragsstrafeversprechens aufgrund der Rechtsnachfolge eintritt, wird man darüber hinaus - wie bei einem von einem Dritten erwirkten Unterlassungstitel (vgl. BGH, GRUR 2003, 450, 451 Begrenzte Preissenkung) verlangen müssen, dass der Rechtsnachfolger sich auf den Rechtsübergang beruft und dadurch zu erkennen gibt, dass das Vertragsstrafeversprechen auch diesen Streit regelt.

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Dadurch wird die tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr begründet, die grundsätzlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder durch einen rechtskräftigen Unterlassungstitel ausgeräumt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 160/00, GRUR 2003, 450, 452 = WRP 2003, 511 - Begrenzte Preissenkung; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 8 Rdn. 1.38 und 1.46 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 4 U 109/10

    Erb-, familien- und steuerrechtliche Beratung durch eine Bank als

    Der Verletzer kann die zu vermutende Wiederholungsgefahr nach einem Wettbewerbsverstoß lediglich durch eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung beseitigen (BGH, GRUR 2003, 450, 452 - Begrenzte Preissenkung; BGH, GRUR 2008, 996 Tz 33 - Clone-CD; BGH, GRUR 2008, 1108 Tz 23 - Haus & Grund III).
  • KG, 11.12.2015 - 5 U 31/15

    Einsatz von UBER Black wettbewerbswidrig

    Grundsätzlich ist aber auch ein rechtskräftiges (wettbewerbsrechtliches) Unterlassungsurteil mit Ordnungsmittelandrohung geeignet, die Wiederholungsgefahr auch im Verhältnis des Unterlassungsschuldners zu Dritten entfallen zu lassen (vgl. BGH GRUR 2003, 450 - Begrenzte Preissenkung; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8, Rn 1.46; Fritzsche in: Münchener Kommentar, Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., § 8, Rn 65).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 5 U 4/22
    Befindet sich der Verurteilte wegen derselben Wettbewerbshandlung mit einem Dritten in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung, beseitigt das rechtskräftige Urteil die Wiederholungsgefahr gegenüber dem Dritten nur, wenn er sich darauf beruft und dadurch zu erkennen gibt, dass das Urteil auch diesen Streit regelt (BGH, Urteil vom 19.12.2002 - I ZR 160/00, Rn. 33 ff.; Köhler/ Bornkamm /Feddersen, a.a.O., § 8 UWG, Rn. 1.57/3.25).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 15 U 17/17
    Ergibt sich - wie hier - aus den Umständen des Einzelfalls, dass der Schuldner mit der Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform das Ziel verfolgt, sich hinsichtlich kerngleicher Verletzungsformen der Verfolgung zu entziehen (BGH GRUR 2003, 450 (452) - Begrenzte Preissenkung; BGH GRUR 2010, 749 Rn. 45 - Erinnerungswerbung im Internet), führt dies zu einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nur hinsichtlich der konkreten Verletzungsgefahr und die Wiederholungsgefahr bleibt hinsichtlich der kerngleichen Verletzungsformen bestehen.
  • OLG Köln, 10.06.2016 - 6 U 143/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mittels einer

    Zwar erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung ebenso wie ein entsprechender Unterlassungstitel im allgemeinen nicht nur auf identische, sondern auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der verletzenden Handlung aufweisen, das Landgericht hat jedoch zutreffend ausgeführt, dass die Auslegung einer Unterwerfungserklärung auch ergeben kann, dass sie bewusst eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungsform beschränkt sein soll (s. BGH GRUR 2010, 749 - Erinnerungswerbung im Internet, Juris-Tz. 45; BGH GRUR 2003, 450 - Begrenzte Preissenkung, Juris-Tz. 26 f.; Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12 Rn. 1.102b).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist" verstößt gegen BORA

  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02

    Detektionseinrichtung II

  • LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03
  • OLG Köln, 26.10.2007 - 6 U 32/07

    "Lieferverträge über Flüssiggas" - AGB-Inhaltskontrolle

  • LG München I, 02.03.2021 - 33 O 17533/20

    Erfolgloser Verfügungsantrag gegen Werbeaussagen für Heilmittel

  • LG Düsseldorf, 23.11.2004 - 4b O 360/04

    Irreführende Abmahnung

  • KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht