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   BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79   

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https://dejure.org/1981,1932
BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79 (https://dejure.org/1981,1932)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1981 - I ZR 162/79 (https://dejure.org/1981,1932)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1981 - I ZR 162/79 (https://dejure.org/1981,1932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Angaben - Flaggenartige Verwendung der Farbkombination Rot-Weiss-Grün - Hinweis auf die geografische Herkunft der Ware aus Ungarn bzw. Italien - Unterlassungsanspruch als Schutz des Interesses der angesprochenen Verkehrskreise - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 994
  • GRUR 1981, 666
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79
    Dabei komme es auf die Art der hervorgerufenen Fehlvorstellung, insbesondere das sich daraus ergebende Gewicht der auf dem Spiel stehenden Interessen der Allgemeinheit und der Mitbewerber an (vgl. auch BGH GRUR 1966, 445, 449 - Glutamal).

    Besondere Voraussetzungen, wie sie für eine Interessenabwägung vorliegen müßten (vgl. z.B. BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher; GRUR 1966, 445, 450 - Glutamal) hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auszug aus BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79
    Für den ähnlichen Fall, daß eine mittelbare Herkunftsangabe - dort eine typische Flaschenform - auf zwei verschiedene inländische Weinbaugebiete hinweist, hat der Bundesgerichtshof keine Bedenken gesehen, die Feststellung, daß darin gleichwohl für den Verkehr ein Herkunftshinweis, wenn auch mit verschiedenem Inhalt liegen könne, als rechtsfehlerfrei anzusehen (BGH GRUR 1971, 313 - Bocksbeutelflasche).

    Zu Unrecht macht die Revision ferner unter Hinweis auf das Bocksbeutelflaschen-Urteil des Bundesgerichtshofes (GRUR 1971, 313) geltend, es müsse selbst bei einer gewissen Irreführungsgefahr aufgrund einer Güterabwägung jeder Produzent von Salamiwurst berechtigt sein, die Farbkombination Rot-Weiß-Grün zu verwenden, sofern er in einem Lande produziere, auf das diese Farbgebung nach der Meinung eines rechtlich erheblichen Teils des Verkehrs hinweise.

  • OLG München, 03.05.1979 - 6 U 2252/78
    Auszug aus BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79
    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen (GRUR 1979, 861).
  • BGH, 28.01.1957 - I ZR 88/55

    Erstes Kulmbacher

    Auszug aus BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79
    Besondere Voraussetzungen, wie sie für eine Interessenabwägung vorliegen müßten (vgl. z.B. BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher; GRUR 1966, 445, 450 - Glutamal) hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74

    Sonnenhof

    Auszug aus BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß in Fällen der Irreführung im Sinne des § 3 UWG wegen des durch diese Vorschriften geschützten allgemeinen Interesses ein Besitzstandsschutz regelmäßig ausscheidet (vgl. z.B. BGH GRUR 1975, 658 - Sonnenhof m.w.N.).
  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79
    Das Berufungsgericht legt dabei zutreffend die Verkehrsauffassung als maßgeblich zugrunde (vgl. BGH GRUR 1981, 71, 72 - Lübecker Marzipan m.w.N.) und stützt sich dazu in erster Linie auf die Meinungsumfrage in dem Parallelverfahren LG München I 7 HKO 16719/77, deren Ergebnis mit Einverständnis der Parteien im vorliegenden Rechtsstreit verwertet worden ist.
  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80

    Ungarische Salami II

    In den vom Senat bereits entschiedenen Parallelsachen (darunter I ZR 162/79, GRUR 1981, 666 = WRP 1981, 518 - Ungarische Salami) ist aufgrund von Meinungsumfragen festgestellt worden, daß der Gesamteindruck der dort zur Beurteilung stehenden vergleichbaren Salamietikettierungen und Verpackungen durch die flaggenartigen Streifen beherrscht wird und daß diese Streifen bei rotweiß-grüner Farbgebung die Irreführungsgefahr begründen.

    Die dagegen gerichteten Einwendungen der Revision hat der Senats bereits in dem den Parteien bekannten und zwischenzeitlich veröffentlichtenUrteil vom 10. April 1981 - I ZR 162/79 (GRUR 1981, 666 = WRP 1981, 518 - Ungarische Salami) erörtert und für unbegründet erachtet.

  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 66/83
    Das in Frage stehende Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführung bewahrt zu werden, ist grundsätzlich als vorrangig vor den Individualinteressen des irreführend Werbenden anzusehen (BGH, Urt. v. 11.10.1972 - I ZR 31/72, GRUR 1973, 532, 534 - Millionen Trinken; Urt. v. 17.10.1984 - I ZR 187/82, GRUR 1985, 140, 141 f = WRP 1985, 72 - Größtes Teppichhaus der Welt m.w.N.), so daß ein vom Verletzer erworbener Besitzstand in solchen Fällen regelmäßig nicht schutzwürdig ist (BGH, Urt. v. 21.5.1975 - I ZR 43/74, GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof m.w.N.; Urt. v. 10.4.1981 - I ZR 162/79, GRUR 1981, 666, 668 = WRP 1981, 518 - Ungarische Salami).
  • OLG Dresden, 13.10.1998 - 14 U 3648/97

    Mißbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung im Wettbewerbsprozeß

    Dies gilt um so mehr, als die Klägerin vorliegend eine Irreführung des Verbrauchers beanstandet (§ 3 UWG ) und mit Rücksicht auf die dabei auch auf dem Spiel stehenden Interessen der Allgemeinheit eine missbräuchliche Rechtsverfolgung i.S. von § 13 Abs. 5 UWG , der eine Ausprägung von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) darstellt, nur ausnahmsweise unter besonders strengen Voraussetzungen angenommen werden kann (vgl. zur Verwirkung BGHZ 5, 189, 196 - Zwilling; BGHZ 16, 82, 93 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 07.07.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 271 - White Horse; BGH, Urt. v. 10.04.1981 - I ZR 162/7.9, GRUR 1981, 666, 668 - Ungarische Salami; BGH, Urt. v. 17.10.1984 - I ZR 187/82, GRUR 1985, 14 0, 141 - Grösstes Teppichhaus der Welt).
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