Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1679
BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78 (https://dejure.org/1980,1679)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1980 - I ZR 181/78 (https://dejure.org/1980,1679)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 181/78 (https://dejure.org/1980,1679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sonderpreis bei Ausgabe von "Goldenen Karten" betreffend Erwerb und Entwicklung von Markenfilmen - Verstoß gegen das Rabattgesetz - Filmverkauf, Entwicklung und Fertigung von Abzügen als nach der Verkehrsanschauung selbstständige und neue Leistungseinheit - Bedeutsamkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 558
  • GRUR 1981, 290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 158/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Januar 1959 (GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel -) nicht nur klargestellt, daß der Begriff des "bestimmten Verbraucherkreises" weit auszulegen ist, sondern auch beispielhaft hervorgehoben, daß dafür "eine durch Inhaberschaft von Gutscheinen oder durch die gleiche Kundenstellung hergestellte Gemeinschaft" genüge (vgl. auch BGH GRUR 1971, 516, 517 - Brockhaus-Enzyklopädie).

    Die Vorschrift, deren Ziel es ist, Sonderpreise für bestimmte Gruppen von Verbrauchern grundsätzlich zu beseitigen (vgl. die Amtliche Begründung zum Rabattgesetz RAnz. Nr. 284 vom 5.12.1933 sowie Senatsurteil vom 23.1.1959, GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel -), könnte leicht unterlaufen werden, wenn Verbrauchergruppen nur deshalb vom Verbot der Sonderpreisgewährung ausgenommen würden, weil sie durch serienweise Abschlüsse von Einzelvereinbarungen mit jeweils gleichem Inhalt gebildet worden sind.

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 123/70

    Gewerbliche Leistungen des täglichen Bedarfs - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes -

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78
    Entgegen der Meinung der Revision erlauben es Wortlaut und Zweck des § 1 Abs. 2, 2. Alternative, RabattG nicht, der Art und Weise der Bildung eines solchen Kreises entscheidende Bedeutung beizumessen (vgl. BGH GRUR 1973, 272 - Fahrschul-Rabatt).

    Ob dem beizutreten ist, bedarf keiner Entscheidung, da es für die Rechtsfrage, ob der den Inhabern der "Goldenen Karte" angebotene Preis als Sonderpreis im Sinn des § 1 Abs. 2, 2. Alternative, RabattG anzusehen ist, nicht auf die Auffassung des Verkehrs ankommt (BGH GRUR 1973, 272 - Fahrschul-Rabatt).

  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69

    Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Januar 1959 (GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel -) nicht nur klargestellt, daß der Begriff des "bestimmten Verbraucherkreises" weit auszulegen ist, sondern auch beispielhaft hervorgehoben, daß dafür "eine durch Inhaberschaft von Gutscheinen oder durch die gleiche Kundenstellung hergestellte Gemeinschaft" genüge (vgl. auch BGH GRUR 1971, 516, 517 - Brockhaus-Enzyklopädie).
  • KG, 07.09.1993 - 5 U 2977/93

    Sonderpreis für Zeitschriftenabonnement in den neuen Bundesländern als

    Dies bedeutet aber, daß der Gegenstand des § 9 RabattG ein Spezialfall des § 1 Abs. 2 RabattG sein muß (vgl. auch BGH GRUR 1959, 326, 328; BGH GRUR 1981, 290, 291).

    Da das Gesetz eine Diskriminierung von Letztverbrauchern verhindern und eine Gleichbehandlung aller erreichen will (amtliche Begründung in RAnz Nr. 284 vom 5. Dezember 1933; BGH GRUR 1973, 272; BGH GRUR 1981, 290, 291; BGH GRUR 1982, 688, 689), können solche Preise nicht als Normalpreise vom Verkehr aufgefaßt werden.

    Sonderpreise im Sinne des § 1 Abs. 2, 2. Alt. RabattG sind allein nach Maßgabe des § 9 RabattG zulässig (BGH GRUR 1959, 326, 328; BGH GRUR 1981, 290, 291).

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86

    Gewinnspiel I

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Begriff weit auszulegen; es genügt - wie hier - eine durch Inhaberschaft von Gutscheinen oder durch die gleiche Kundenstellung hergestellte Gemeinschaft (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1959 - I ZR 158/57, GRUR 1959, 326, 327 = WRP 1959, 185 - Kaffeeversandhandel; Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 181/78, GRUR 1981, 290, 291 = WRP 1981, 267 - Goldene Karte II; vgl. auch Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 = WRP 1987, 239 - Rabattkarte).
  • BGH, 26.09.2001 - I ZR 3/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch die Aufhebung

    Die Frage, ob eine Begünstigung bestimmter Verkehrskreise vorlag, hängt entgegen der Auffassung der Revision nicht von der - nach deren Vortrag gewandelten - Verkehrsauffassung ab, sondern stellte eine davon unabhängige Rechtsfrage dar (BGH, Urt. v. 23.1.1959 - I ZR 158/57, GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel; Urt. v. 26.5.1972 - I ZR 123/70, GRUR 1973, 272 - Fahrschul-Rabatt; Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 181/78, GRUR 1981, 290, 292 = WRP 1981, 267 - Goldene Karte II).
  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 80/84

    "Rabattkarte"; Zulässigkeit der Ausgabe von Rabattkarten

    Daß sie dabei Bedingungen stellt, die den Erwerb oder die Vorlage der Karte als belastend (wie etwa im Fall Goldene Karte II, BGH WRP 1981, 267, durch käuflichen Erwerb der Karte) oder als nicht ohne weiteres zumutbar erscheinen lassen könnten, ist nicht festgestellt, vom Kläger auch nicht behauptet worden.
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86

    "Werbeteam-Rabatt"; Unzulässigkeit eines Rabatts wegen Gegenleistungen des

    Es bedarf daher keines näheren Eingehens auf die Frage, ob die zur Beurteilung stehende Vertragsgestaltung der Beklagten nicht auch nach § 1 Abs. 2 RabattG unzulässig ist, und zwar deshalb, weil durch die formularmäßig in größerer Zahl übereinstimmend geschlossenen Verträge ein besonderer Verbraucherkreis i.S. dieser Vorschrift geschaffen worden sein könnte, dessen Angehörigen ein Nachlaß wegen ihrer Zugehörigkeit zu diesem Kreis gewährt wird, ohne daß es darauf anzukommen braucht, daß der Zugang zu dem Kreis von einer - begrenzten - Gegenleistung abhängig ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 181/78, GRUR 1981, 290, 291 = WRP 1981, 267 - Goldene Karte II).
  • OLG Köln, 19.05.1995 - 6 U 19/95

    Verstoß eines Einzelhändlers gegen das Wettbewerbsrecht wegen Gewährung

    Die Inhaber der TOP-CARD werden auf diese Weise zu einer Gemeinschaft, der für die Geltungsdauer der Vereinbarung mit der Antragsgegnerin gleichartige Vorteile bei der Inanspruchnahme der Leistungen der dem TOP-CARD-System angeschlossenen Händler gewährt wird, was ausreicht, um den Tatbestand des § 1 Abs. 2 2. Alt. RabattG auszufüllen (vgl. dazu BGH GRUR 1981/290, 291 f. "Goldene Karte II"; BGH WRP 1995/104 f. "Laienwerbung für Augenoptiker"; Baumbach-Hefermehl, a.a.O. § 1 RabattG Rdnr. 24 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht