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   BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05   

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https://dejure.org/2007,2778
BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05 (https://dejure.org/2007,2778)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - I ZR 184/05 (https://dejure.org/2007,2778)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - I ZR 184/05 (https://dejure.org/2007,2778)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Duftvergleich mit Markenparfüm

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausspruchs des Verbots einer Äußerung unter der Voraussetzung eines bestimmten Verkehrsverständnisses i.R.e. Unterlassungsklage; Einordnung der Herstellung und des Vertriebs eines Parfüms mit einer Ähnlichkeit hinsichtlich des Namens und der Ausstattung ...

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1
    "Duftvergleich mit Markenparfüm"; Anforderungen an die Formulierung eines Antrags auf Unterlassung einer bestimmten Äußerung

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1
    "Duftvergleich mit Markenparfüm"; Anforderungen an die Formulierung eines Antrags auf Unterlassung einer bestimmten Äußerung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duftvergleich mit Markenparfüm

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Was muss Unterlassungsantrag umfassen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1212
  • MDR 2008, 1055
  • GRUR 2008, 726
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05
    Dem Markenrecht kommt gegenüber den wettbewerbsrechtlichen Regelungen der vergleichenden Werbung kein Vorrang zu (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04 - Imitationswerbung, unter III 2 der Entscheidungsgründe).

    Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04 - Imitationswerbung, unter III 3c der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 23.02.1973 - I ZR 117/71

    Gerichtliches Verbot der Bahauptung der Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05
    Führen Veränderungen des Verkehrsverständnisses, die nach Erlass des Urteils eintreten, dazu, dass die Rechtsgrundlage des Titels wegfällt, kann dies im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.2.1973 - I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 430 = WRP 1973, 216 - Idee-Kaffee I; Urt. v. 19.11.1982 - I ZR 99/80, GRUR 1983, 179, 181 = WRP 1983, 209 - Stapel-Automat).
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05
    Führen Veränderungen des Verkehrsverständnisses, die nach Erlass des Urteils eintreten, dazu, dass die Rechtsgrundlage des Titels wegfällt, kann dies im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.2.1973 - I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 430 = WRP 1973, 216 - Idee-Kaffee I; Urt. v. 19.11.1982 - I ZR 99/80, GRUR 1983, 179, 181 = WRP 1983, 209 - Stapel-Automat).
  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05
    Die Abweisung des Hilfsantrags zu I 1 muss schon deshalb aufgehoben werden, weil eine Entscheidung über den Hilfsantrag unzulässig ist, wenn der Hauptantrag begründet ist (vgl. BGHZ 106, 219, 220).
  • OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05

    Duftvergleich mit Markenparfum durch Ähnlichkeiten in Bezeichnung und Ausstattung

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05
    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Köln MarkenR 2006, 33).
  • KG, 09.12.2016 - 5 U 163/15

    vorgeschobene Marktbereinigung II - Wettbewerbsrechtliches

    Beachtlich kann insoweit nicht nur der Wegfall des dem vertraglich vereinbarten Verbot zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs infolge einer Gesetzesänderung sein, sondern auch dessen Wegfall infolge einer Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BGH GRUR 2008, 726 - Duftvergleich mit Markenparfüm, Rn 14, zur Veränderung des Verkehrsverständnisses).
  • OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05

    Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.02.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 42/04 - wird (soweit hierüber noch nicht rechtskräftig mit Urteil vom 14.10.2005 in der Fassung des Urteils des Bundesgerichtshofs - I ZR 184/05 - vom 06.12.2007 entschieden ist) zurückgewiesen.

    Nachdem das Landgericht die Klage überwiegend abgewiesen hat und die Berufung der Klägerin im Wesentlichen erfolglos geblieben ist, hat der Bundesgerichtshof - I ZR 184/05 - das erste Berufungsurteil des Senats vom 14.10.2005 auf die mit Beschluss vom 14.06.2006 zugelassene Revision der Klägerin mit Urteil vom 06.12.2007 (GRUR 2008, 726 = WRP 2008, 936 - Duftvergleich mit Markenparfüm) teilweise aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zurückverwiesen.

  • OLG München, 05.07.2018 - 29 U 1866/17

    Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

    Entgegen der Auffassung der Beklagtenseite ist es nicht erforderlich, dass der Grund für das beantragte Verbot oder dessen Voraussetzungen in den Antrag aufgenommen werden (vgl. BGH GRUR 2008, 726 - Duftvergleich mit Markenparfüm Rn. 14).
  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 139/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines Regalsystems unter dem

    Ebenso wenig muss etwa in einem auf die Untersagung einer irreführenden Werbung gerichteten Unterlassungsantrag verbal zum Ausdruck gebracht werden, auf Grund welchen Verkehrsverständnisses die in dem Antrag hinreichend bestimmt umschriebene Werbung irreführend ist (BGH, GRUR 2008, 726 = WRP 2008, 936 [Rn. 14] - Duftvergleich mit Markenparfüm).
  • OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 23/09

    "A-D Shade Guide"; Irreführung durch Eintragung einer Marke für ein Farbschema

    Es liegt damit nicht der Fall eines entbehrlichen einschränkenden Zusatzes zu einem gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag vor, wie wenn das Verbot einer bereits benutzten Produktbezeichnung ein bestimmtes, den Gründen zu entnehmendes Verkehrsverständnis voraussetzt (BGH, GRUR 2008, 726 [Rn. 13 f.] = WRP 2008, 936 - Duftvergleich mit Markenparfüm), sondern der drohende Verletzungsfall - und damit die den Unterlassungsanspruch begründende Erstbegehungsgefahr - hängt selbst von Umständen ab, deren Vorliegen nicht ohne weiteres unterstellt werden kann.
  • OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Darlegungslast hinsichtlich der

    Führen nach Erlass des Urteils eintretende Veränderungen dieser Umstände dazu, dass die Rechtsgrundlage des Titels wegfallt, kann das im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGH GRUR 2008, 726 - Duftvergleich mit Markenparfüm Tz. 14 m. w. N.).
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