Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.1997

Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1)   

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https://dejure.org/1998,806
BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsklage - Streitwertbemessung - Klägerinteresse - Streitwertherabsetzung für einen Wettbewerbsverein - Revisionssumme - Streitwertbegünstigung für einen Wettbewerbsverein - Revisionssumme - Außergewöhnliche Umstände

  • werbung-schenken.de

    Verbandsinteresse

    UWG § 13; UWG § 23a; UWG § 23b; ZPO § 3
    Streitwertbemessung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 23a; ; UWG § 23b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 23a, § 23b; ZPO § 3
    "Verbandsinteresse"; Bemessung des Streitwerts einer Verbandsklage; Voraussetzungen der Streitwertherabsetzung und der Streitwertbegünstigung

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 23a, § 23b; ZPO § 3
    "Verbandsinteresse"; Bemessung des Streitwerts einer Verbandsklage; Voraussetzungen der Streitwertherabsetzung und der Streitwertbegünstigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1421
  • MDR 1998, 1237
  • GRUR 1998, 958
  • BB 1998, 1442
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 276/91

    "Streitwertherabsetzung"; Voraussetzungen einer Herabsetzung des Streitwerts

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist hierfür nicht darauf abzzustellen, ob es der Partei unmöglich wäre, diese Kosten aufzubringen; vielmehr ist abzuwägen zwischen der wirtschaftlichen Lage der Partei einerseits und der Höhe der Kostenbelastung andererseits (BGH, Beschl. v. 27.1.1994 - I ZR 276/91, GRUR 1994, 385 = WRP 1994, 305 - Streitwertherabsetzung, m.w.N.).

    Ohne eine Anwendung des § 23a UWG würde die - nach dem Zweck des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG gewollte - Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Verbände gerade in Fällen mit besonderem wirtschaftlichen Gewicht erheblich erschwert oder unmöglich gemacht (BGH GRUR 1994, 385 - Streitwertherabsetzung).

  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95

    Monopräparate - HWG - Erinnerungswerbung

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Ihre auf § 1 UWG i.V. mit § 4 Abs. 1 HWG gestützte, in den Vorinstanzen erfolgreiche Klage, mit der sie Unterlassung sowie die Zahlung einer Abmahngebühr verlangt hatte, ist durch Senatsurteil vom 30. Oktober 1997 abgewiesen worden (BGH WRP 1998, 502 - Monopräparate).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Denn den Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen ist die Prozeßführungsbefugnis zur Verfolgung unlauteren Wettbewerbs auch im öffentlichen Interesse gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 284 = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Das Interesse eines nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktiv legitimierten Verbandes ist dabei so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in

    Bei einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist das Interesse regelmäßig so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; BGH, GRUR 2011, 560 - Streitwertherabsetzung II).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09

    Streitwertherabsetzung II

    Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.

    So ist es bei einem Wettbewerbsverband für den Regelfall gerechtfertigt, dessen für die Bemessung des Streitwertes maßgebliches Interesse ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).

    Außerdem muss ein solcher Verband, wenn er sich der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs widmet und Wettbewerbsverstöße jedenfalls auch im Interesse betroffener Mitbewerber verfolgt, grundsätzlich finanziell in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, ohne zur sachgerechten Prozessführung auf eine Streitwertherabsetzung angewiesen zu sein; eine Streitwertherabsetzung kommt bei ihm daher nur bei Verfahren mit Streitwerten in Betracht, die über der Revisionssumme - damals 60.000 DM - liegen (BGH, GRUR 1998, 958 f. - Verbandsinteresse, mwN).

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1131
BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95 (https://dejure.org/1997,1131)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1997 - I ZR 185/95 (https://dejure.org/1997,1131)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - I ZR 185/95 (https://dejure.org/1997,1131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerungswerbung unter Angabe des alleinigen Wirkstoffs bei Monopräparaten - Im Laufe des Berufungsverfahrens in Kraft tretende Neuregelung des Wettbewerbsrechts - Angabe des Wirkstoffs als medizinisch relevante Information in einer Arzneimittelwerbung - Änderung der ...

  • werbung-schenken.de

    Monopräparate

    UWG § 1; HWG § 4
    HWG - Erinnerungswerbung

  • Judicialis

    HWG § 4 Abs. 1 a, Abs. 6; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de

    HWG § 4 Abs. 1 a, § 4 Abs. 6; UWG § 1
    "Monopräparate"; Zulässigkeit einer Erinnerungswerbung bei Monopräparaten; Begehungsgefahr bei Verstoß des beanstandeten Verhaltens gegen ein erst im Laufe des Rechtsstreits in Kraft getretenes Verbot

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 693
  • MDR 1998, 792
  • GRUR 1998, 591
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 28/81

    Anforderungen an Erinnerungswerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz -

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95
    Danach ist die Bezeichnung die Kennzeichnung eines Arzneimittels, unter der dieses zugelassen oder registriert werden darf (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.1983 - I ZR 28/81, GRUR 1983, 597, 598 = WRP 1983, 608 - Kneipp Pflanzensaft).
  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86

    Wettbewerbswidrigkeit einer Katalogwerbung eines Optikers; Irreführende Angaben

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95
    Es liegen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme vor, daß die Beklagte sich künftig bei einer Erinnerungswerbung für ihr Präparat nicht nach den gesetzlichen Vorschriften richten wird, so daß auch eine Erstbegehungsgefahr nicht bejaht werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95
    Dadurch soll der Verbraucher im die Lage versetzt werden, sich über die in der Werbung angesprochene Zusammensetzung, Wirkungsweise und sonstige Bedeutung des Arzneimittels klarzuwerden, um einen sachlich fundierten Kaufentschluß treffen zu können (st. Rspr.; vgl. BGHZ 114, 354, 356 f. - Katovit, m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 99/94

    HerzASS - HWG - Erinnerungswerbung; HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95
    Demgegenüber soll die Ausnahmeregelung für die Erinnerungswerbung in § 4 Abs. 6 HWG die von § 4 Abs. 1 HWG geforderten Angaben bei der Werbung entbehrlich machen, wenn es sich um eine, von jeglichen Hinweisen auf die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung des Präparats freie Werbung handelt, die allein oder weit überwiegend nur die Erinnerung und damit diejenigen Verbraucher anspricht, denen das beworbene Mittel bereits bekannt ist und deren Unterrichtung durch die Pflichtangaben daher entbehrlich erscheint (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 2.5.1996 - I ZR 99/94, GRUR 1996, 806, 807 = WRP 1996, 1018 - HerzASS, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.04.2018 - 14 U 82/16

    Kein Anspruch einer Bank auf pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer

    Jedoch entfällt die Vermutung, ein Wettbewerber werde sein in der Vergangenheit gezeigtes Verhalten auch in der Zukunft wiederholen, immer dann, wenn die Wettbewerbswidrigkeit des fraglichen Verhaltens in der Vergangenheit umstritten war, aufgrund einer Gesetzesänderung nunmehr aber eindeutig zu bejahen ist (vgl. BGH WRP 1997, 719 - Schwerpunktgebiete; BGH GRUR 1998, 591 - Monopräparate).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Die von den Klägerinnen geltend gemachten, in die Zukunft gerichteten Unterlassungsansprüche, die auf den Gesichtspunkt einer durch die Berühmung der Beklagten, ihr Konstruktionsspielzeug auch im Inland vertreiben zu dürfen, begründete Erstbegehungsgefahr gestützt sind, bestehen grundsätzlich nur dann, wenn das (beabsichtigte) Verhalten der Beklagten bereits nach dem früheren Recht wettwerbswidrig war (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 591, 592 f. = WRP 1998, 502 - Monopräparate), die Berühmung nicht mittlerweile aufgegeben wurde (vgl. dazu BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe, m.w.N.) und das Verhalten auch nach neuem Recht wettbewerbswidrig ist.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    aa) Der Sinn und Zweck der Pflichtangaben besteht darin, den Verbraucher vollständig über bestimmte medizinisch-relevante Merkmale eines Arzneimittels und insbesondere über dessen Indikation und Wirkungsweise zu informieren und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, sich über das jeweilige Präparat vor einem Kaufentschluss ein sachbezogenes Bild zu machen (BGH, Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 591 = WRP 1998, 502 - Monopräparate; BGHZ 140, 134, 141 - Hormonpräparate).

    Zusätzliche Angaben führen nur dann aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 6 HWG heraus, wenn sie einen in medizinischer Hinsicht relevanten Inhalt aufweisen (BGH, Urt. v. 9.6.1982 - I ZR 87/80, GRUR 1982, 684, 685 - Arzneimittel-Preisangaben; Urt. v. 15.5.1997 - I ZR 10/95, GRUR 1997, 761, 765 = WRP 1997, 940 - Politikerschelte; BGH GRUR 1998, 591 - Monopräparate).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09

    Wettbewerbsverstoß: Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen; Abgrenzung zur

    Soweit die Beklagte meint (S. 2 der Berufungsbegründung, Bl. 150), über die in § 4 Abs. 6 Satz 2 genannten Angaben hinaus habe die Rechtsprechung das Institut der Erinnerungswerbung weiter entwickelt und weitere Angaben zuzulassen, so bezieht sich dies (jedenfalls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs) nur auf Angaben, die nicht die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung des Präparats zum Gegenstand haben wie etwa Preis- und Mengenangaben (BGH GRUR 1996, 806, 807 - HerzASS ; BGH NJW-RR 1998, 693 - Monopräparate , dort als ständige Rechtsprechung bezeichnet; ferner Bülow/Ring, a.a.O., § 4 Rdnr. 138; Gröning, a.a.O., § 4 Rdnr. 104).

    Wenn die Beklagte darauf verweist, in den Bezeichnungen der beworbenen Arzneimittel i. S. v. § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG seien Indikationsangaben enthalten, und die Angabe "Erkältung" gehe hierüber nicht hinaus, so ist dies für das Mittel "N..." schon nicht richtig, aber auch für die drei übrigen beworbenen Mittel "Nasen Spray ...", "Nasen Spray ..." und "... Hustensaft" unbehelflich, weil zum einen diese Angaben mit "Erkältung" nicht inhaltlich identisch sind und zum anderen selbst wenn sie dies wären kein Fall des § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG vorläge: die Privilegierung von in der Bezeichnung des Arzneimittels enthaltenen Indikationsangaben ist schlicht notwendige Folge davon, dass der Satz 2 von § 4 Abs. 6 die Verwendung der Bezeichnung eines Arzneimittels (womit aber ausschließlich die Kennzeichnung eines Arzneimittels meint, unter der das Arzneimittel zugelassen oder registriert ist, BGH NJW-RR 1998, 693, 694 - Monopräparate ) privilegiert, egal wie diese lautet, und damit auch in dieser enthaltene Indikationsangaben - aber auch eben nur, soweit in der Bezeichnung enthalten.

    (5) Die Frage, ob die Abbildung von Arzneimittelumverpackungen auch dann als Erinnerungswerbung eingestuft werden kann, wenn auf dieser in verbaler oder bildlicher Form nicht in der Bezeichnung des Arzneimittels im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG (mit der ausschließlich die Kennzeichnung eines Arzneimittels gemeint ist, unter der das Arzneimittel zugelassen oder registriert ist, BGH NJW-RR 1998, 693, 694 - Monopräparate ) enthaltene medizinisch-gesundheitliche Angaben, insbesondere Indikationen wiedergegeben sind (dazu OLG Köln GRUR-RR 2000, 445 - Flyer-Werbung und OLG Oldenburg GRUR-RR 2008, 201 - Antiallergikum sowie der Aufsatz von Taxhet, GRUR-RR 2008, 417) braucht hier nicht entschieden zu werden, denn die Beklagte hat sich vorliegend nicht auf die Abbildung der Umverpackungen beschränkt, sondern darüber hinaus den auf die durch Abbildung der Verpackungen bezeichneten arzneimittelbezogenen Satz " Erkältung? Da gibt's doch was von ... " angebracht.

    Zweck der Pflichtangaben nach § 4 Abs. 1 HWG ist es, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, sich über die in der Werbung angesprochene Zusammensetzung, Wirkungsweise und sonstige Bedeutung des Arzneimittels klarzuwerden, um einen sachlich fundierten Kaufentschluss treffen zu können (BGH NJW-RR 1998, 693 - Monopräparate -, dort als ständige Rechtsprechung bezeichnet).

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Vielmehr entfällt die im Wettbewerbsrecht geltende Vermutung, ein Wettbewerber werde sein in der Vergangenheit gezeigtes Verhalten auch in der Zukunft fortsetzen oder wiederholen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum), immer dann, wenn die Wettbewerbswidrigkeit des fraglichen Verhaltens in der Vergangenheit umstritten war, aufgrund einer Gesetzesänderung nunmehr aber eindeutig zu bejahen ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise I; Urt. v. 13.3.1997 - I ZR 34/95, GRUR 1997, 665 = WRP 1997, 719 - Schwerpunktgebiete; Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 591, 592 f. = WRP 1998, 502 - Monopräparate; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., vor § 13 Rdn. 20; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 46 Rdn. 39).
  • BGH, 03.12.2009 - III ZR 73/09

    Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von

    Denn es kann nicht angenommen werden, dass derjenige, der bei zweifelhafter Rechtslage sein Verhalten mit vertretbaren Gründen gegen den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verteidigt, auch dann auf einer Fortsetzung oder Wiederholung seines Handelns besteht, wenn der Gesetzgeber die offene Frage eindeutig im Sinne des zuvor streitigen Verbots entschieden hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2001 - I ZR 29/99 - GRUR 2002, 717, 719; vom 30. Oktober 1997 - I ZR 185/95 - GRUR 1998, 591, 592 f; vom 13. März 1997 - I ZR 34/95 - GRUR 1997, 665 und vom 29. September 1988 - I ZR 218/86 - NJW-RR 1989, 101, 102; so auch Bornkamm in Köhler/ Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 26. Aufl., § 8 UWG Rn. 1.43; Piper in Piper/Ohly, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 4. Aufl., § 8 Rn. 22).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Ihre auf § 1 UWG i.V. mit § 4 Abs. 1 HWG gestützte, in den Vorinstanzen erfolgreiche Klage, mit der sie Unterlassung sowie die Zahlung einer Abmahngebühr verlangt hatte, ist durch Senatsurteil vom 30. Oktober 1997 abgewiesen worden (BGH WRP 1998, 502 - Monopräparate).
  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 63/08

    "Erkältungssaft für die Nacht" - Grenzen der Erinnerungswerbung

    Die Entbehrlichkeit der Pflichtangaben bei der Erinnerungswerbung ergibt sich ihrerseits - auch über den reinen Wortlaut des § 4 Abs. 6 S. 2 HWG hinaus - aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung (vgl. Doepner, HWG, 2. Aufl., § 4 Rn. 71; Gröning, Heilmittelwerberecht, § 4 HWG Rn. 106): Der Verbraucher soll, um eine sachlich fundierte Kaufentscheidung treffen zu können, immer dann vollständig über bestimmte Sachaussagen wie Zusammensetzung, Indikationen und Gegenindikationen eines Arzneimittels unterrichtet werden, wenn die Werbung überhaupt Angaben in dieser Richtung enthält; seine Unterrichtung durch entsprechende Pflichtangaben erscheint dagegen entbehrlich, wenn es sich um eine von jeglichen Hinweisen auf die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung des Präparats freie Werbung handelt, die allein oder weit überwiegend nur die Erinnerung und damit diejenigen Verbraucher anspricht, denen das beworbene Mittel bereits bekannt ist (st. Rspr.: BGH, GRUR 1996, 806 [807] = WRP 1996, 1018 - HerzASS; GRUR 1998, 591 = WRP 1998, 502 - Monopräparate; Senat, GRUR-RR 2007, 116 - Fentanyl-Matrixpflaster).

    Zwar kann bereits die Bezeichnung - also die Kennzeichnung des Arzneimittels, unter der es zugelassen oder registriert werden darf (BGH, GRUR 1983, 597 [598] - Kneipp Pflanzensaft; GRUR 1998, 591 [592] - Monopräparate) - medizinisch-pharmakologisch relevante Aussagen enthalten, ohne dass der Bereich der Erinnerungswerbung verlassen wird (so für Wirkstoffangaben BGH, GRUR 1998, 591 [592] - Monopräparate; vgl. ferner OLG Stuttgart, MD 1994, 683 [686 f.]; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2008, 201 [202] - Antiallergikum; Schnorbus, GRUR 1995, 21 [24]; Doepner, a.a.O., Rn. 29; Gröning, a.a.O., Rn. 47, 105; zweifelnd KG, MD 1998, 584 [585] - Knoblauch-Dragees).

  • OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06

    Hinreichende Bestimmtheit eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags

    b) Durch die mit dem 8, Gesetz zur Änderung des AMG eingeräumte Möglichkeit, mit der Wirkstoffangabe Erinnerungswerbung zu treiben, wurde eine bis zu der kurz zuvor ergangenen Entscheidung "Monopräparate" (BGH GRUR 1998, 591) bestehende Streitfrage geklärt (Gröning, § 4 HWG, Rn. 108).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2023 - 6 U 381/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines

    Maßgeblich ist auch insoweit grundsätzlich, ob Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, der auf Unterlassung in Anspruch genommene werde sich künftig nicht nach den (neuen) gesetzlichen Vorschriften richten, sondern sich in der bezeichneten Weise verhalten, wofür freilich regelmäßig noch genügt, dass er dieses Verhalten vor dessen Verbot praktiziert hat (siehe BGH, GRUR 1998, 591, 592 f - Monopräparate; GRUR 2003, 622, 624 - Abonnementvertrag; BGHZ 173, 188 Rn 18 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGHZ 175, 238 Rn. 26 - Oddset; GRUR 2014, 1013 Rn. 19 f mwN - Original Bach-Blüten; GRUR 2016, 513 Rn. 13 - Eizellspende; MünchKommUWG/Fritzsche, UWG, 3. Aufl. § 8 Rn. 34, 121).
  • OLG Oldenburg, 13.12.2007 - 1 U 94/07

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  • OLG Hamburg, 11.10.2007 - 3 U 111/07

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  • OLG Hamburg, 16.04.2007 - 3 U 22/07

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