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   BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10   

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https://dejure.org/2011,24236
BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,24236)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - I ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,24236)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - I ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,24236)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Freie Wähler

    BGB § 12; PartG § 4 Abs. 1 und 2

  • markenmagazin:recht

    Freie Wähler - Namensschutz für Wählervereinigung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung der Wählervereinigung "Freie Wähler Nordverband” verletzt die Namensrechte des Vereins "Freie Wähler Deutschland”

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Freie Wähler

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Freie Wähler

    § 12 BGB, § 4 Abs 1 PartG, § 4 Abs 2 PartG
    Namensschutz politischer Parteien: Geltung des strengen Prioritätsprinzips für die Namen von Wählervereinigungen; Verkehrsbedeutung nachgestellter geographischer Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung - Freie Wähler

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung des strengen Prioritätsprinzips gemäß § 4 Abs. 1 PartG für die Namen von Wählervereinigungen

  • rewis.io

    Namensschutz politischer Parteien: Geltung des strengen Prioritätsprinzips für die Namen von Wählervereinigungen; Verkehrsbedeutung nachgestellter geographischer Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung - Freie Wähler

  • rewis.io

    Namensschutz politischer Parteien: Geltung des strengen Prioritätsprinzips für die Namen von Wählervereinigungen; Verkehrsbedeutung nachgestellter geographischer Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung - Freie Wähler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PartG § 4 Abs. 1; PartG § 4 Abs. 2; BGB § 12
    Geltung des strengen Prioritätsprinzips gemäß § 4 Abs. 1 PartG für die Namen von Wählervereinigungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freie Wähler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Prioritätsprinzip nach PartG für Wählervereinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Namensrechtsverletzung und Unterscheidungskraft von Bezeichnungen politischer Parteien und Wählervereinigungen - Freie Wähler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freie Wähler

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein gesteigerter Namensschutz für Wählervereinigungen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Freie Wähler

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Wähler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 727
  • GRUR 2012, 11
  • GRUR 2012, 539
  • WM 2012, 2012
  • MMR 2012, 459
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Bei Verbandsnamen ist der Verkehr daran gewöhnt, dass sie aus einem Sachbegriff gebildet sind und sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen (BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Rn. 33 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 17 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).

    Dementsprechend steht ein bloß beschreibender Anklang der Annahme einer originären Unterscheidungskraft eines Verbandsnamens nicht entgegen; vielmehr reicht es für die Unterscheidungskraft aus, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist (BGH, GRUR 2008, 1108 Rn. 32 - Haus & Grund III; GRUR 2010, 1020 Rn. 17 - Verbraucherzentrale).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn aus der Verbindung von für sich genommen beschreibenden Wörtern - wie hier "Freie" und "Wähler" - zu einem einheitlichen Begriff ein einprägsamer Gesamtbegriff entsteht, der das Tätigkeitsgebiet der Vereinigung schlagwortartig umreißt, ohne es konkret zu beschreiben (BGH, GRUR 2008, 1108 Rn. 34 - Haus & Grund III, mwN).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 36/08

    Verbraucherzentrale

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Bei Verbandsnamen ist der Verkehr daran gewöhnt, dass sie aus einem Sachbegriff gebildet sind und sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen (BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Rn. 33 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 17 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).

    Dementsprechend steht ein bloß beschreibender Anklang der Annahme einer originären Unterscheidungskraft eines Verbandsnamens nicht entgegen; vielmehr reicht es für die Unterscheidungskraft aus, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist (BGH, GRUR 2008, 1108 Rn. 32 - Haus & Grund III; GRUR 2010, 1020 Rn. 17 - Verbraucherzentrale).

  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 581/80

    Namensschutz politischer Parteien

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Das Berufungsgericht ist allerdings mit Recht davon ausgegangen, dass das strenge Prioritätsprinzip gemäß § 4 Abs. 1 PartG, das den uneingeschränkten Vorrang der Namensrechte einer älteren politischen Partei unabhängig davon normiert, ob ihr Name von Natur aus eine individualisierende Eigenart aufweist oder als Bezeichnung für diese Partei Verkehrsgeltung erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 581/80, BGHZ 79, 265, 270), für den Kläger als Wählervereinigung nicht gilt.

    Die Regelung des § 4 PartG dient nicht nur dem öffentlichen Interesse daran, dass den Wählern durch die deutliche Unterscheidbarkeit der Parteinamen die politische Orientierung erleichtert wird, sondern auch dem Interesse der Parteien am Schutz ihres Namens (BGHZ 79, 265, 269 f.).

  • OLG Schleswig, 22.10.2010 - 17 U 14/10

    Namensrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Freie Wähler"

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Schleswig, GRUR-RR 2011, 226).
  • LG Kiel, 05.03.2010 - 5 O 174/09

    Bei den Namen "D Deutschland" und "D Nordverband" ist keine Namensgleichheit

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Kiel, Urteil vom 5. März 2010 - 5 O 174/09, juris).
  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 W 17/17

    Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

    Dies dient nicht nur dem Interesse der Parteien am Schutz ihres Namens, sondern berücksichtigt auch das öffentliche Interesse daran, dass den Wählern durch die deutliche Unterscheidbarkeit der Parteinamen die politische Orientierung erleichtert wird (BGH, Urteil vom 28. Januar 1981, aaO Rn. 21; vom 28. September 2011 - I ZR 191/10, GRUR 2012, 539, zitiert juris Rn. 9 - Freie Wähler).
  • LG Bielefeld, 04.11.2013 - 6 O 80/13

    Anspruch der Freien Wähler auf Unterlassung der Führung der Bezeichnung "Freie

    3.Die Kläger haben gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Unterlassung der Führung der Bezeichnung "Freie Wähler" gemäß § 4 Abs. 1 PartG, da der Bundesverband der Freien Wähler Deutschland e.V. (im Folgenden: Bundesverband) als Wählervereinigung keinen Schutz nach dem PartG genießt (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10).

    Das Namensrecht hieran steht dem Bundesverband zu (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10).

    Die Verbindung der beiden für sich genommenen beschreibenden Wörter "Freie" und "Wähler" bildet dabei einen einheitlichen Gesamtbegriff, der das Tätigkeitsgebiet der Vereinigung schlagwortartig umreißt, ohne es konkret zu beschreiben (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10 mwN).

  • OLG Hamm, 23.10.2013 - 14 U 17/13

    In Marl darf es DIE GRÜNEN zweimal geben

    Ansprüche aus § 4 Abs. 3 PartG bestehen schon deshalb nicht, weil die Beklagte, wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, als kommunale Wählergemeinschaft keine Partei i.S.d. ParteiG ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 191/10 -, juris Tz. 9 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12

    Namensschutz politischer Parteien: Verwendung des Wortes "grün" im Namen einer

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 (MDR 2012, 727) ergibt sich lediglich, dass für den umgekehrten Fall, das heißt, den Namensschutz einer Wählervereinigung, eine auch analoge Anwendung nicht in Betracht kommt und Wählervereinigungen daher lediglich den Namensschutz des § 12 BGB beanspruchen können.
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