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   BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03   

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https://dejure.org/2006,1394
BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03 (https://dejure.org/2006,1394)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - I ZR 198/03 (https://dejure.org/2006,1394)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - I ZR 198/03 (https://dejure.org/2006,1394)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung für einen während eines Transports einer Sendung eingetretenen Schadens; Nachweis des Vorhandenseins der in einer Rechnung angegebenen Waren in einer Sendung; Vorlage einer erst zehn Tage nach der Einlieferung einer Sendung erstellten Rechnung; Zustandekommen von ...

  • tis-gdv.de

    HGB, Verbotsgut, Freeway

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zehn Tage alte Rechnung ist kein Sendungsinhaltsnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Mitverschulden des Versenders - Beweiswert von Handelsrechnung und Lieferschein im kaufmännischen Verkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1282
  • MDR 2007, 668
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrages mit der Deutschen Post über die

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Wie der Senat für die insoweit inhaltlich übereinstimmenden AGB der Beklagten mit Stand vom 1. März 2001 entschieden hat, stehen diese der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) nicht entgegen, dass die Beklagte ungeachtet des Wortlauts der Verbotsgutklausel einen Vertrag schließen will, wenn sie Pakete tatsächlich und ohne Vorbehalt befördert, die - nicht erkennbar - nach ihren AGB ausgeschlossene Sendungen enthalten (BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 123/03 Tz 15 ff., NJW-RR 2006, 1210 = TranspR 2006, 254, zur Veröffentlichung in BGHZ 167, 64 vorgesehen; vgl. ferner BGH, Urt. v. 29.6.2006 - I ZR 176/03 Tz 18 f., TranspR 2006, 390).

    Die zuletzt genannte Klausel schränkt die ohne sie nach dem Gesetz bestehende Haftung ein und stellt daher keine Leistungsbeschreibung dar (BGH NJW-RR 2006, 1210 Tz 24).

    Abschnitt 6 Abs. 2 der AGB behandelt nur die Haftung der Beklagten "im Übrigen", d.h. soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vorliegen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1210 Tz 25; BGH, Urt. v. 29.6.2006 - I ZR 176/03 Tz 26, TranspR 2006, 390).

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03

    Haftung des Transportunternehmers bei nichtdeklariertem Transport von Verbotsgut

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Die Beurteilung der Frage, auf welche Weise Inhalt und Wert einer verloren gegangenen Sendung festgestellt werden können, betrifft das Schätzungsermessen des Tatrichters (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 Tz 29 = TranspR 2006, 448).

    Von einer positiven Kenntnis des Klägers, dass es sich um Verbotsgut handelte, das die Beklagte nicht befördern wollte - bei deren Vorliegen ein vollständiger Ausschluss der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein kann (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03 Tz 35, TranspR 2006, 448) -, kann nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht ausgegangen werden.

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03

    Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Wie der Senat für die insoweit inhaltlich übereinstimmenden AGB der Beklagten mit Stand vom 1. März 2001 entschieden hat, stehen diese der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) nicht entgegen, dass die Beklagte ungeachtet des Wortlauts der Verbotsgutklausel einen Vertrag schließen will, wenn sie Pakete tatsächlich und ohne Vorbehalt befördert, die - nicht erkennbar - nach ihren AGB ausgeschlossene Sendungen enthalten (BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 123/03 Tz 15 ff., NJW-RR 2006, 1210 = TranspR 2006, 254, zur Veröffentlichung in BGHZ 167, 64 vorgesehen; vgl. ferner BGH, Urt. v. 29.6.2006 - I ZR 176/03 Tz 18 f., TranspR 2006, 390).

    Abschnitt 6 Abs. 2 der AGB behandelt nur die Haftung der Beklagten "im Übrigen", d.h. soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vorliegen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1210 Tz 25; BGH, Urt. v. 29.6.2006 - I ZR 176/03 Tz 26, TranspR 2006, 390).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Danach begegnet es im Hinblick auf die übrigen Umstände des Falles und insbesondere die Höhe der Schadensbeträge, die hier unterhalb der im Regelfall bei 5.000 EUR anzusetzenden Grenze eines ungewöhnlich hohen Schadens i.S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB liegen (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208, 209), aus Rechtsgründen keinen Bedenken, dass das Berufungsgericht das Unterlassen von Schnittstellenkontrollen durch die Beklagte auf der einen Seite und die Einlieferung der wertvollen, nach den AGB der Beklagten von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen ohne Hinweis auf ihren Inhalt durch den Kläger auf der anderen Seite als gleichgewichtig angesehen hat.
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    AGB im kaufmännischen Verkehr

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Ersichtlich ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass für den Kläger auch die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme der AGB bestand, etwa durch Anfordern bei der Beklagten (vgl. BGHZ 117, 190, 198).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und kann im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929, 1931 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablehnung des Vertragsschlusses in einem

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage in Höhe von 3.948,32 EUR stattgegeben und die Berufung des Klägers im Übrigen zurückgewiesen (OLG Köln TranspR 2004, 28 = VersR 2003, 1598).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 294/98

    Mitverschulden bei fehlerhafter Ausführung einer Überweisung mit falscher

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Vielmehr kommt es für die Haftungsverteilung wesentlich darauf an, in welchem Maße das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1999 - XI ZR 249/98, NJW-RR 2000, 272, 273; MünchKomm.BGB/Oetker, 4. Aufl., § 254 Rdn. 102 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung eines Paketdienstes bei Verzicht auf

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    a) In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob die Regelung in Abschnitt 2 Abs. 2 Nr. 6 AGB einen Haftungsausschluss enthält oder eine der Inhaltskontrolle entzogene Bestimmung oder Klarstellung der vertraglichen Leistungspflichten der Beklagten darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 103/04, NJW-RR 2006, 758 Tz 21 = TranspR 2006, 169 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
    Zur Begründung hat es sich auf die Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 24.10.2002 - I ZR 104/00, TranspR 2003, 156, 159) bezogen, dass im gewerblichen Bereich nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spreche, dass an den gewerblichen Kunden exakt die bestellten und sodann berechneten Waren versandt worden seien.
  • BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 29/66

    Zulässigkeit einer Eventualanfechtung - Wirkung der Anfechtung - Anspruch auf

  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16

    Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der

    Dies ist auch in Form einer Eventualanfechtung möglich, die für den Fall erklärt wird, dass das Rechtsgeschäft nicht den in erster Linie behaupteten Inhalt hat oder nicht ohnehin nichtig ist (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. Mai 1968, VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099 unter B III mwN; vom 28. September 2006, I ZR 198/03, NJW-RR 2007, 1282 Rn. 17).

    Zwar ist eine Anfechtungserklärung wegen ihres Gestaltungscharakters grundsätzlich bedingungsfeindlich (BGH, Urteil vom 28. September 2006 - I ZR 198/03, NJW-RR 2007, 1282 Rn. 17 mwN).

    Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich dann nämlich aus der künftigen gerichtlichen Klarstellung eines damals nur für die Parteien ungewissen, aber objektiv bereits bestehenden Rechtszustandes (BGH, Urteile vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099 unter B III mwN; vom 28. September 2006 - I ZR 198/03, aaO).

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09

    Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn

    Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28. September 2006 - I ZR 198/03, NJW-RR 2007, 1282, 1285 Rn. 32; v. 3. Juli 2008 - I ZR 183/06; NJW-RR 2009, 46, 48 Rn. 24).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06

    Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des

    Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 32).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Beklagte dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt ( BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24; BGH TranspR 2008, 163 Tz. 35).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 183/06

    Abwägung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterbliebener Wertdeklaration

    Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 32).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06

    Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das

    Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 32).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Beklagte dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt (BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24).
  • LG Bonn, 15.05.2020 - 1 O 50/19

    Sendungsverlust - Unzureichende Kennzeichnung - Quote

    Es entspricht auch nicht der Lebenserfahrung, dass Handelsunternehmen ohne weiteres unzutreffende Rechnungen ausstellen, so dass derartigen Dokumenten bei der Rekonstruktion des Inhaltes einer Warensendung im jeweiligen Einzelfall ein gewisser (Hilfs-) Beweiswert zukommen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 2013, 813, 814 Rd.16ff.; BGH NJW-RR 2007, 1282, 1284f.; BGH NJW-RR 2007, 28, 29f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - 18 U 160/07

    Haftung des Transportunternehmens für Sendungsverlust - Zur Anwendbarkeit des

    Jedoch setzt der Anscheinsbeweis nicht in jedem Fall voraus, dass sowohl der Lieferschein als auch eine korrespondierende Rechnung vorgelegt werden; vielmehr kann sich der Tatrichter die Überzeugung (§ 287 ZPO) von der Richtigkeit der Behauptung, es seien die in einer Rechnung oder in einem Lieferschein enthaltenen Waren zur Beförderung übergeben worden, anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Beklagte dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt (BGH NJW-RR 2007, 1282, 1284 f.).

    Die von der Klägerin vorgelegte Handelsrechnung der Versenderin datiert vom 15.05.2006, also einen Tag vor dem 16.05.2006, an dem die Frachtstücke unstreitig der Beklagten zur Beförderung übergeben worden sind, so dass eine zeitliche Kongruenz zwischen Rechnungs- und Beförderungsdatum besteht (auf diesen Gesichtspunkt stellt auch BGH NJW-RR 2007, 1282, 1285 ab).

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz wegen eines vollständigen

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der beklagte Transporteur dagegen keine substantiierten 20 Einwände erhebt (BGH, Urt. v. 28.9.2006 I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24; Urt. v. 20.9.2007 I ZR 44/05, TranspR 2008, 163 Tz. 34 f. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06

    Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen

  • SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07

    Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 61/06

    Haftung des Luftfrachtführers für den Verlust von Transportgut

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 204/06

    Mitverschulden des Versenders einer Paketsendung; Prozentuale Begrenzung des

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07

    Beweiswürdigung: Schadensersatzanspruch wegen eines qualifizierten Verschuldens

  • LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17

    Hinterlegung - Sicherungszession - Vorpfändbare Forderung

  • OLG München, 19.04.2012 - 23 U 164/11

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr von Italien nach Deutschland: Minderung

  • OLG Köln, 22.10.2013 - 3 U 51/13

    Formularmäßige Freizeichnung eines Transportdienstleisters von der Haftung für

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 215/09

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen

  • OLG Koblenz, 27.04.2009 - 5 W 238/09

    Unzulässiges selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung erst im

  • LG Düsseldorf, 12.11.2009 - 31 O 68/09

    Nachweis des Nichtankommens von bestimmten Sendungen kann u.a. durch

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 238/09

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen

  • LG Bonn, 08.11.2007 - 14 O 136/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs einer

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