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   BGH, 24.11.1988 - I ZR 200/87   

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https://dejure.org/1988,1831
BGH, 24.11.1988 - I ZR 200/87 (https://dejure.org/1988,1831)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1988 - I ZR 200/87 (https://dejure.org/1988,1831)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1988 - I ZR 200/87 (https://dejure.org/1988,1831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 425
  • MDR 1989, 327
  • GRUR 1993, 60
  • BB 1989, 648
  • DB 1989, 676
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 2 U 11/09

    Schutzrechtsverwarnung: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter

    ee) Auch wenn der Berufung zuzugeben ist, dass zwischen den Immaterialgüterrechten und dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz dogmatisch grundlegende Unterschiede bestehen - wobei die fehlende Begrenzung der Schutzdauer bei § 4 Nr. 9 UWG zum einen angesichts der Verjährungsfrist des § 21 UWG, zum anderen aber auch angesichts des Umstands, dass das Markenrecht bei entsprechender Verlängerung ebenso wie das Unternehmenskennzeichenrecht zeitlich unbegrenzt ist, nicht entscheidend gegen die hier vertretene Ansicht angeführt werden kann - und auch hinsichtlich der Rechtsfolgen keine vollständige Angleichung stattgefunden hat (etwa kein Anspruch auf ein Einstellung der Produktion oder Vernichtung bereits hergestellter Vervielfältigungsstücke, so BGH GRUR 1999, 923, 927 f; - Tele-Info-CD, einen Vernichtungsanspruch allerdings bejahend Ullmann, a.a.O., Rn. 70), so lassen die oben dargestellte, im Rahmen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes dem Berechtigten zuerkannte, dem Immaterialgüterrecht angenäherte Rechtsposition und ihre Nähe zur Schutzrechtsverletzung (vgl. BGH GRUR 1972, 189, 190 - Wandsteckdose II, Ullmann, a.a.O., Rn. 68; Harte/Henning-Bergmann, a.a.O., Vorb. zu § 8 Rn. 3 und Rohnke, GRUR 1993, 60 - Anm. zu "Tchibo/Rolex II) sowie die vergleichbare Interessenlage dennoch die Anwendung der Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auf eine Abmahnung aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes zu der unlauteren Nachahmung - jedenfalls für die Fälle der Herkunftstäuschung und der Rufausbeutung - als folgerichtig und angemessen erscheinen, und zwar auch dann, wenn im Hinblick auf die UGP-Richtlinie anzunehmen sein sollte, durch Verstöße gegen den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz würden neben den primär geschützten individuellen Interessen auch solche der Allgemeinheit geschützt mit der Folge einer möglichen Klagebefugnis (Aktivlegitimation) von Verbänden (so im Ergebnis wohl Harte/Henning-Bergmann, a.a.O., § 8 Rdnr. 260).
  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 183/94

    Aussehen mit Brille - Pauschale Herabsetzung

    Deren richtige Anwendung kann auch im Verfahren der Sprungrevision geprüft werden (§ 566 a Abs. 3 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1988 - I ZR 20O/87, WRP 1989, 304 f. - Komplettpreis; BGHZ 106, 1Ol, 104 - Dresdner Stollen I).
  • BGH, 17.11.1994 - I ZR 193/92

    Kosmetikset - übertriebenes Anlocken; Werbegeschenk; Set-Preis; Mengenrabatt

    Die Beklagte hat vielmehr einen eigenständigen Preis für eine Verkaufseinheit gebildet, der den von ihr geforderten Normalpreis beim Kauf einer jeden einzelnen Ware unberührt läßt; das ist rabattrechtlich nicht zu beanstanden (BGH, Urt. v. 24.11.1988 - I ZR 200/87, WRP 1989, 304, 305 = GRUR 1993, 60 - Komplettpreis; Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392, 393 = WRP 1985, 74 - Sparpackung; OLG München WRP 1989, 826, 829 f.).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 161/93

    Paketpunktsystem - Normalpreis

    Der Kaufmann ist nicht gehindert, verschiedene Artikel zu selbständigen Verkaufseinheiten zusammenzustellen und für diese neue Preise als Normalpreise zu fordern (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1988 - I ZR 200/87, WRP 1989, 304, 305 - Komplettpreis; Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192 - Kosmetikset; Urt. v. 23.3.1995 - I ZR 221/92, Umdr. S. 19 - 2 für 1-Vorteil, zur Veröffentlichung bestimmt).
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