Rechtsprechung
BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- MIR - Medien Internet und Recht
E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden - Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG a.F. kann E-Mail-Werbung nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Telemedicus
Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung
- Telemedicus
Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung
- webshoprecht.de
Im Business-to-Business-Verkehr stellt die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einer Homepage keine Einwilligung in den Empfang von Spammails dar
- JurPC
Kein mutmaßliches Einverständnis in E-Mail-Werbung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme unerlaubter Werbung bei Zusendung eines aktuellen Kfz-Händlerangebots per elektronische Post ohne vorherigen geschäftlichen Kontakt; Erforderlichkeit der Prüfung eines Bagatellverstoßes nach Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S.d. Gesetzes gegen den ...
- info-it-recht.de
Zur Frage des mutmaßlichen Einverständnis in E-Mail-Werbung
- ra.de
- kanzlei.biz
Kontaktinformationen auf Webseite keine Einwilligung in Email-Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 91a Abs. 1
Annahme unerlaubter Werbung bei Zusendung eines aktuellen Kfz-Händlerangebots per elektronischer Post ohne vorherigen geschäftlichen Kontakt; Erforderlichkeit der Prüfung eines Bagatellverstoßes nach Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S.d. Gesetzes gegen den ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unverlangte Werbung per E-mail im Geschäftsverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (a.F.)
E-Mail-Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig - internet-law.de (Leitsatz)
Zulässigkeit von E-Mail-Werbung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Email-Adresse auf einer Homepage ist keine Zustimmung zur Zusendung von E-Mail-Werbung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zu unerlaubter E-Mail-Werbung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Beteiligung an einem Viertel der Kosten bei erfolgreichem aber unbestimmten Antrag
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation)
Kontaktangaben auf Homepage keine konkludente Einwilligung für Werbemails (Spam)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kontaktangaben auf Homepage kein Einverständnis für E-Mail-Werbung
- rechtmedial.de (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Keine Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Angabe der E-Mail-Adresse bei den Kontaktdaten auf einer Internetseite
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein mutmaßliches Einverständnis in E-Mail-Werbung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Anforderung an Einwilligung in E-Mail-Werbung im B2B-Geschäft
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Stellt die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einer Internetseite eine Einwilligung zur E-Mail-Werbung dar?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Spam-Mails - Unerwünschte E-Mail Werbung keine Bagatelle
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Anforderung an Einwilligung in E-Mail-Werbung im B2B-Geschäft
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 30.04.2007 - 8 O 173/06
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
Papierfundstellen
- MMR 2010, 183
- MIR 2010, Dok. 006
- K&R 2010, 115
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
c) Entgegen der Ansicht der Revision bestanden im Streitfall keine Anhaltspunkte dafür, dass trotz des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 eine unzumutbare Belästigung aufgrund einer Interessenabwägung zu verneinen sein könnte (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 795 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; OLG Naumburg K&R 2007, 274, 275 und 277 f. = DB 2007, 911 = OLG-Rep 2007, 753;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 7 Rdn. 2;… Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 32;… Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 7 Rdn. 4;… Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 1. Aufl., § 7 Rdn. 286).d) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass nach der Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 die Frage eines Bagatellverstoßes nicht mehr zu prüfen ist (vgl. BGH GRUR 2007, 607 Tz. 23 - Telefonwerbung für "Individualverträge";… BGH, Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Tz. 23 = WRP 2008, 44 - Suchmaschineneintrag).
Die Revision hätte ohne die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien gleichwohl Erfolg gehabt und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht geführt, weil der von der Klägerin gestellte und vom Berufungsgericht für zulässig und begründet erachtete Unterlassungsantrag nicht die Voraussetzungen erfüllte, unter denen ein gesetzeswiederholender Unterlassungsantrag nach den in der Textziffer 16 der Senatsentscheidung "Telefonwerbung für 'Individualverträge'" (GRUR 2007, 607) dargestellten Grundsätzen ausnahmsweise als hinreichend bestimmt und damit zulässig anzusehen ist.
Entgegen der Ansicht der Klägerin war es auch nicht Sache der Beklagten, schlüssig darzulegen, wie anders als geschehen ein Verbot formuliert werden könnte, sondern wäre gegebenenfalls vom Berufungsgericht und zuvor von der Klägerin darzulegen gewesen, dass die Antragsformulierung trotz ihrer Auslegungsbedürftigkeit zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf die in Rede stehende Werbemethode erforderlich war (vgl. BGH GRUR 2007, 607 Tz. 16 a.E. - Telefonwerbung für "Individualverträge").
- BGH, 11.12.2003 - I ZR 68/01
Vereinbarkeit der Gewährung von "Treuepunkten" mit der ZugabeVO
Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
Die Erledigung der Hauptsache kann auch noch im Revisionsverfahren erklärt werden (vgl. BGHZ 123, 264, 265 f.; BGH, Beschl. v. 11.12.2003 - I ZR 68/01, GRUR 2004, 350 = WRP 2004, 350 - Pyrex).Bei der unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO ist darauf abzustellen, inwieweit das Rechtsmittel der Beklagten Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (vgl. BGHZ 50, 197, 199; BGH GRUR 2004, 350 - "Pyrex", m.w.N.).
- BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92
Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers
Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
Die Erledigung der Hauptsache kann auch noch im Revisionsverfahren erklärt werden (vgl. BGHZ 123, 264, 265 f.; BGH, Beschl. v. 11.12.2003 - I ZR 68/01, GRUR 2004, 350 = WRP 2004, 350 - Pyrex).
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
c) Entgegen der Ansicht der Revision bestanden im Streitfall keine Anhaltspunkte dafür, dass trotz des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 eine unzumutbare Belästigung aufgrund einer Interessenabwägung zu verneinen sein könnte (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 795 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; OLG Naumburg K&R 2007, 274, 275 und 277 f. = DB 2007, 911 = OLG-Rep 2007, 753;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 7 Rdn. 2;… Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 32;… Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 7 Rdn. 4;… Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 1. Aufl., § 7 Rdn. 286). - BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05
FC Troschenreuth
Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 E-Mail-Werbung nicht durch ein mutmaßliches, sondern nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein kann (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 197/05, GRUR 2008, 925 Tz. 25 = WRP 2008, 1330 - FC Troschenreuth). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
Suchmaschineneintrag
Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
d) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass nach der Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 die Frage eines Bagatellverstoßes nicht mehr zu prüfen ist (vgl. BGH GRUR 2007, 607 Tz. 23 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Tz. 23 = WRP 2008, 44 - Suchmaschineneintrag). - BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67
Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)
Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
Bei der unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO ist darauf abzustellen, inwieweit das Rechtsmittel der Beklagten Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (vgl. BGHZ 50, 197, 199; BGH GRUR 2004, 350 - "Pyrex", m.w.N.). - OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
Rechtswidriger Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits …
Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
c) Entgegen der Ansicht der Revision bestanden im Streitfall keine Anhaltspunkte dafür, dass trotz des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 eine unzumutbare Belästigung aufgrund einer Interessenabwägung zu verneinen sein könnte (…vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 795 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; OLG Naumburg K&R 2007, 274, 275 und 277 f. = DB 2007, 911 = OLG-Rep 2007, 753;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 7 Rdn. 2;… Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 32;… Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 7 Rdn. 4;… Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 1. Aufl., § 7 Rdn. 286).
- BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14
Facebook-Funktion "Freunde finden"
Die Übersendung von E-Mails mit werblichem Inhalt an Empfänger, die hierin nicht zuvor ausdrücklich eingewilligt haben, führt gemäß § 7 Abs. 2 UWG stets zu einer unzumutbaren Belästigung, ohne dass es einer Interessenabwägung im Einzelfall bedarf (vgl. [zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004] BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - I ZR 201/07, CR 2010, 525 Rn. 10;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 7 Rn. 200;… MünchKomm.UWG/Leible aaO § 7 Rn. 95;… Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 7 Rn. 34). - BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Nach der Rechtsprechung des Senats schloss eine unzumutbare Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 einen Bagatellverstoß von vornherein aus (…vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge";… Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Tz. 23 = WRP 2008, 44 - Suchmaschineneintrag; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, juris Tz. 11). - BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09
Verbotsantrag bei Telefonwerbung
c) Der Senat hat allerdings entschieden, dass ein Unterlassungsantrag, der den Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 wiedergibt, nicht die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ein gesetzeswiederholender Unterlassungsantrag ausnahmsweise als hinreichend bestimmt anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - I ZR 201/07, MMR 2010, 183 Rn. 12).
- BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es jedenfalls nicht generell ausgeschlossen, im Rahmen von § 91a ZPO naheliegende hypothetische Entwicklungen zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Tz. 31 zur Herbeiführung einer Eintragung als Eigentümer; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, K&R 2010, 115 zur Stellung hinreichend bestimmter Anträge nach Zurückverweisung, Zöller/Vollkommer aaO). - OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Werbenachrichten ohne ausdrückliche …
Der auf §§ 3, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG gestützte Unterlassungsantrag der Klägerin orientiert sich, um den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, an den Umständen der beiden am 26.03.2009 und 21.04.2009 an Herrn G per E-Mail versandten Werbenachrichten als konkreter Verletzungsform (vgl. BGH, MMR 2010, 183 [Rn. 12]), was der Senat in Bezug auf alle vier Beklagten durch Einblendung der betreffenden Werbenachrichten (Anlagen K 18 und 22) redaktionell klargestellt hat; eine Teilabweisung des Petitums der Klägerin ist damit nicht verbunden. - OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor …
Danach sind die von der Beklagten herangezogenen BGH-Entscheidungen zur Klärung des vorliegenden Bestimmtheitsproblems allerdings wenig behilflich, da sie den früheren Rechtszustand (auch konkludente Einwilligung möglich) betroffen haben (vgl. BGH GRUR 2007, 607 [Tz. 17] - Telefonwerbung für "Individualverträge" ) oder eine andere Rechtsnorm (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004), für welche das ausdrückliche wie auch das konkludente Einverständnis genügte (BGH CR 2010, 525 [Tz. 1, 8 und 12]).Danach muss die Tenor-Wendung "ohne vorherige Einwilligung" nicht auch zugleich den Fall der konkludenten Einwilligung aufnehmen, der in hohem Maße als uneindeutig galt (vgl. BGH CR 2010, 525 [Tz. 12]).
- BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09
Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung …
Die Erledigung der Hauptsache kann auch noch in der Rechtsmittelinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 30.9.2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126; zur übereinstimmenden Erledigungserklärung im Revisionsverfahren vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07 Tz. 9 m.w.N.).