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   BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99   

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BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99 (https://dejure.org/2002,701)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - I ZR 225/99 (https://dejure.org/2002,701)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - I ZR 225/99 (https://dejure.org/2002,701)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1466
  • MDR 2002, 1445
  • GRUR 2002, 1003
  • ZUM 2003, 137
  • afp 2002, 503
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, daß zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltete Gewinnverlosungen grundsätzlich nicht gegen § 1 UWG verstoßen und im allgemeinen zulässig sind (BGH, Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 151/95, GRUR 1998, 735, 736 = WRP 1998, 724 - Rubbelaktion; Urt. v. 17.2.2000 - I ZR 239/97, GRUR 2000, 820, 821 = WRP 2000, 724 - Space Fidelity Peep-Show; vgl. hierzu auch: Großkomm.UWG/Schünemann, § 1 Rdn. C 154; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 Rdn. 167; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 232).

    Besondere Umstände, die die Annahme der Sittenwidrigkeit rechtfertigen, können in der Kopplung des Warenabsatzes mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel, in einem psychischen Kaufzwang, in einer Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen oder in einem übertriebenen Anlocken bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1989 - I ZR 180/87, GRUR 1989, 757 = WRP 1989, 799 - McBacon; Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, GRUR 1996, 290, 291 = WRP 1996, 199 - Wegfall der Wiederholungsgefahr; BGH GRUR 2000, 820, 821 - Space Fidelity Peep-Show).

    Erst wenn der Anlockeffekt so stark ist, daß das Publikum von einer sachgerechten Prüfung des Waren- oder Dienstleistungsangebots abgelenkt und seine Entschließung nicht mehr von sachlichen Überlegungen, sondern maßgeblich von der Erwägung bestimmt wird, den in Aussicht gestellten Gewinn zu erlangen, kann die Werbung mit einem Gewinnspiel unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens sittenwidrig sein (BGH GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820, 821 - Space Fidelity Peep-Show).

    Zwar können auch in einem solchen Fall Umstände vorliegen, die die Unlauterkeit begründen, wie sie etwa bei einer Irreführung über die Gewinnchancen, in einer verschleierten Kopplung mit dem Warenabsatz oder in der Behinderung kleinerer Mitbewerber liegen (vgl. BGH GRUR 2000, 820, 821 - Space Fidelity Peep-Show).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, daß zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltete Gewinnverlosungen grundsätzlich nicht gegen § 1 UWG verstoßen und im allgemeinen zulässig sind (BGH, Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 151/95, GRUR 1998, 735, 736 = WRP 1998, 724 - Rubbelaktion; Urt. v. 17.2.2000 - I ZR 239/97, GRUR 2000, 820, 821 = WRP 2000, 724 - Space Fidelity Peep-Show; vgl. hierzu auch: Großkomm.UWG/Schünemann, § 1 Rdn. C 154; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 Rdn. 167; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 232).

    Erst wenn der Anlockeffekt so stark ist, daß das Publikum von einer sachgerechten Prüfung des Waren- oder Dienstleistungsangebots abgelenkt und seine Entschließung nicht mehr von sachlichen Überlegungen, sondern maßgeblich von der Erwägung bestimmt wird, den in Aussicht gestellten Gewinn zu erlangen, kann die Werbung mit einem Gewinnspiel unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens sittenwidrig sein (BGH GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820, 821 - Space Fidelity Peep-Show).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    Besondere Umstände, die die Annahme der Sittenwidrigkeit rechtfertigen, können in der Kopplung des Warenabsatzes mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel, in einem psychischen Kaufzwang, in einer Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen oder in einem übertriebenen Anlocken bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1989 - I ZR 180/87, GRUR 1989, 757 = WRP 1989, 799 - McBacon; Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, GRUR 1996, 290, 291 = WRP 1996, 199 - Wegfall der Wiederholungsgefahr; BGH GRUR 2000, 820, 821 - Space Fidelity Peep-Show).
  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.11.2000 - I ZR 167/98, GRUR 2001, 529, 531 = WRP 2001, 531 - Herz-Kreislauf-Studie; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 40/99, GRUR 2002, 86, 88 = WRP 2001, 1294 - Laubhefter; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.11.2000 - I ZR 167/98, GRUR 2001, 529, 531 = WRP 2001, 531 - Herz-Kreislauf-Studie; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 40/99, GRUR 2002, 86, 88 = WRP 2001, 1294 - Laubhefter; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    Die allgemeinen Gesetze sind daher aus der Erkenntnis der Bedeutung dieses Grundrechts auszulegen und so in ihrer dieses Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 71, 206, 214).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    Denn es ist keine Frage der Bestimmtheit des Klageantrags und damit der Zulässigkeit der Klage, sondern ihrer Begründetheit, wenn der Klageantrag durch eine zu weitgehende Verallgemeinerung wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Verhaltensweisen einbezieht (vgl. BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 16.11.2000 - I ZR 186/98, GRUR 2001, 446, 447 = WRP 2001, 392 - 1-Pfennig-Farbbild, jeweils m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., § 51 Rdn. 13; Pastor/Ahrens/Jestaedt, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 27 Rdn. 19).
  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87

    McBacon

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    Besondere Umstände, die die Annahme der Sittenwidrigkeit rechtfertigen, können in der Kopplung des Warenabsatzes mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel, in einem psychischen Kaufzwang, in einer Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen oder in einem übertriebenen Anlocken bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1989 - I ZR 180/87, GRUR 1989, 757 = WRP 1989, 799 - McBacon; Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, GRUR 1996, 290, 291 = WRP 1996, 199 - Wegfall der Wiederholungsgefahr; BGH GRUR 2000, 820, 821 - Space Fidelity Peep-Show).
  • KG, 06.07.1999 - 5 U 1196/98

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Gewinnspiels eines Radiosenders

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (KG ZUM-RD 2000, 23 = AfP 2000, 281).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.11.2000 - I ZR 167/98, GRUR 2001, 529, 531 = WRP 2001, 531 - Herz-Kreislauf-Studie; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 40/99, GRUR 2002, 86, 88 = WRP 2001, 1294 - Laubhefter; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Zuweilen kann die Gefahr für die Verbraucher - wie häufig bei den an ein Absatzgeschäft gekoppelten Gewinnspielen (BGH, Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 151/95, GRUR 1998, 735, 736 = WRP 1998, 724 - Rubbelaktion; Urt. v. 11.4.2002 - I ZR 225/99, Umdr. S. 7 - Gewinnspiel im Radio) - auch in unzureichender Information verbunden mit einer hohen Anlockwirkung liegen.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Zuweilen kann die Gefahr für die Verbraucher - wie häufig bei den an ein Absatzgeschäft gekoppelten Gewinnspielen (BGH, Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 151/95, GRUR 1998, 735, 736 = WRP 1998, 724 - Rubbelaktion; Urt. v. 11.4.2002 - I ZR 225/99, Umdr. S. 7 - Gewinnspiel im Radio) - auch in unzureichender Information verbunden mit einer hohen Anlockwirkung liegen.
  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 212/08

    Mega-Kasten-Gewinnspiel

    Der Bundesgerichtshof ging von der generellen Unzulässigkeit einer Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - I ZR 314/98, GRUR 2001, 1178, 1179 - Gewinn-Zertifikat; Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 225/99, GRUR 2002, 1003, 1004 - Gewinnspiel im Radio).
  • OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07

    Kopplungsverbot bei Gewinnspielen

    Besondere Umstände, die ihre Unlauterkeit begründen, können aber nicht nur auf Grund der Sondertatbestände einer Koppelung der Teilnahme mit dem Warenabsatz (§ 4 Nr. 6 UWG) und einer Intransparenz der Teilnahmebedingungen (§ 4 Nr. 5 UWG) oder bei Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen (§ 5 UWG), sondern auch in einem unangemessenen Einwirken auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers - wie beim psychischen Kaufzwang oder beim übertriebenen Anlocken - bestehen (BGH, GRUR 1998, 735 [736] - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820 [821] -Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2002, 1003 [1004] - Gewinnspiel im Radio; GRUR 2002, 976 [978] - Koppelungsangebot I; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 1/134; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4, Rn. 1.123 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 197/04

    UWG -Recht - "Zinsbonus Volltreffer"; Abhängigkeit des Zinssatzes vom

    Aus seiner Sicht bestimmt die Gesamtzinshöhe, die sich aus garantiertem Basiszinssatz und variablem Zinsbonus zusammen setzt, die Attraktivität der Leistung der Beklagten im Verhältnis zu den Angeboten der Mitbewerber und ist Bestandteil des Leistungswettbewerbs selbst (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 1003, 1004 - "Gewinnspiel im Radio").

    Erst wenn die Anlockwirkung so stark ist, dass der Verkehr von einer sachgerechten Prüfung des Waren- oder Dienstleistungsangebots abgelenkt wird und seine Entschließung nicht mehr nach sachlichen Kriterien trifft, sondern maßgeblich von der Erwägung bestimmt wird, die in Aussicht gestellte Gewinnchance oder unentgeltliche Zuwendung zu erhalten, ist das Angebot mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht zu vereinbaren und unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens als wettbewerbswidrig zu qualifizieren (vgl. BGH WRP 1998, 724, 726 - "Rubbelaktion"; GRUR 1989, 757, 758 - "McBacon"; GRUR 2000, 820, 821 - "Space Fidelity Peep-Show"; GRUR 2002, 1003, 1004 - "Gewinnspiel im Radio"; GRUR 2003, 626, 627. - "Umgekehrte Versteigerung II"; WRP 2003, 1101, 1103 - "Foto-Aktion"; WRP 2004, 345, 347 - "Umgekehrte Versteigerung im Internet").

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 117/02

    Verbindung von Bestellschein und Gewinnspiel-Coupon

    Dieses Regelbeispiel unlauteren Wettbewerbsverhaltens entspricht der Senatsrechtsprechung zu § 1 UWG a.F., nach der die Kopplung des Warenabsatzes mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel grundsätzlich die Sittenwidrigkeit begründete (vgl. BGHZ 147, 296, 302 - Gewinn-Zertifikate; BGH, Urt. v. 11.4.2002 - I ZR 225/99, GRUR 2002, 1003, 1004 = WRP 2002, 1136 - Gewinnspiel im Radio, jeweils m.w.N.; vgl. auch Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drucks. 15/1487, S. 18).
  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Webhosting-Dienstleistungen im Internet ohne

    Denn ein Unterlassungsanspruch wird (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn er von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).

    Ein Unterlassungsanspruch wird jedenfalls stets dann (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen bzw. Verhaltensweisen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH GRUR 05, 692, 694 - "statt"-Preis; BGB GRUR 04, 604, 606 - Dauertiefpreise; BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).

  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 112/03

    Kennzeichnende Verwendung eines Begriffs; Kennzeichnungskraft ungebräuchlicher

    Denn ein Unterlassungsanspruch wird dann (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH, WRP 2002, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH, WRP 2002, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH, WRP 2000, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH, GRUR 2000, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).

    Zudem darf nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, WRP 2002, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH, WRP 2002, 1269, 1271 - Zugabenbündel; BGH, GRUR 2002, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; BGH, WRP 2000, 386, 387 - Preisknaller; BGH, GRUR 1999, 1017 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

    Zuweilen kann die Gefahr für die Verbraucher - wie häufig bei den an ein Absatzgeschäft gekoppelten Gewinnspielen (BGH, Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 151/95, GRUR 1998, 735, 736 = WRP 1998, 724 - Rubbelaktion; Urt. v. 11.4.2002 - I ZR 225/99, Umdr. S. 7 - Gewinnspiel im Radio) - auch in unzureichender Information verbunden mit einer hohen Anlockwirkung liegen.
  • OLG Hamburg, 08.05.2003 - 5 U 175/02

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung auf einer Rückseite einer Jugendzeitschrift

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - allerdings nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Beklagten verboten ist (BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1269, 1271 - Zugabenbündel; BGH GRUR 02, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; BGH GRUR 98, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag).
  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 210/02

    Werbung für eine Telefonauskunft als Wettbewerbsverstoß

  • OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 205/05

    "Jeder 20. Käufer gewinnt" - Anwendungsbereich des § 4 Nr. 6 UWG

  • OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 85/04

    Wöchentliches Gewinnspiel einer Supermarktkette mittels Haushaltskarte

  • OLG München, 20.02.2003 - 29 U 4850/02

    Gewinnspiel im Internetradio

  • LG Bonn, 16.09.2004 - 14 O 107/04
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