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   BGH, 29.09.2016 - I ZR 232/15   

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https://dejure.org/2016,50762
BGH, 29.09.2016 - I ZR 232/15 (https://dejure.org/2016,50762)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2016 - I ZR 232/15 (https://dejure.org/2016,50762)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2016 - I ZR 232/15 (https://dejure.org/2016,50762)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 EGV 1924/2006, Art 28 Abs 5 EGV 1924/2006, Art 28 Abs 6 EGV 1924/2006, § 12 Abs 1 Nr 5 LFGB
    Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Vorliegen einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe; Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Nährstoffs

  • damm-legal.de

    Unzulässige Angaben bei Lebensmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

  • IWW

    § 97 Abs. 1 ZPO, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, § ... 12 Abs. 1 Nr. 5 LFGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Art. 28 Abs. 5, Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben über eine Gewichtsreduktion und über verbesserte Blutzuckerwerte bei einem Lebensmittel

  • rewis.io

    Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Vorliegen einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe; Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Nährstoffs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beanstandung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben über eine Gewichtsreduktion und über verbesserte Blutzuckerwerte bei einem Lebensmittel

  • rechtsportal.de

    Beanstandung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben über eine Gewichtsreduktion und über verbesserte Blutzuckerwerte bei einem Lebensmittel

  • datenbank.nwb.de

    Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Vorliegen einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe; Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Nährstoffs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Angaben bei Lebensmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Angaben bei Lebensmitteln "Almased"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus BGH, 29.09.2016 - I ZR 232/15
    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass die bloße Angabe einer bestimmten Wirkung ohne Benennung des Nährstoffs, der Substanz, des Lebensmittels oder der Lebensmittelkategorie, auf der diese Wirkung nach der Liste der zugelassenen Angaben beruht, mit der zugelassenen Angabe nicht inhaltsgleich und daher unzulässig ist (BGH, Urteil vom 7. April 2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200 Rn. 36 = WRP 2016, 1359 - Repair-Kapseln).

    Der Senat hat das von ihm gefundene Auslegungsergebnis als zweifelsfrei angesehen und deshalb eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nicht für erforderlich gehalten (BGH, GRUR 2016, 1200 Rn. 41 - Repair-Kapseln).

  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur

    Auszug aus BGH, 29.09.2016 - I ZR 232/15
    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Celle, GRUR-RR 2016, 361).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 29.09.2016 - I ZR 232/15
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus BGH, 29.09.2016 - I ZR 232/15
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage ist zudem deshalb nicht entscheidungserheblich, weil die konkret angegriffenen Aussagen nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert und deshalb als irreführende Angaben unzulässig sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 Rn. 15 f. = WRP 2013, 772 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, mwN).
  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 204/19

    Sinupret

    Vielmehr wird die entzündungshemmende und antivirale Wirkung des Arzneimittels mit den beanstandeten Werbeaussagen ohne jede Einschränkung und damit in irreführender Weise hervorgehoben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15, juris Rn. 11).
  • BGH, 19.09.2019 - I ZR 91/18

    Erstellung der Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung als Voraussetzung für

    c) Es kann offenbleiben, ob Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auf Angaben anwendbar ist, deren Bewertung durch die Behörde oder deren Prüfung durch die Kommission noch nicht abgeschlossen ist, wie Angaben, die sich auf die Wirkung pflanzlicher Stoffe beziehen und die gemeinhin als "Botanicals" bezeichnet werden, und bestimmte andere gesundheitsbezogene Angaben, über deren Aufnahme in die Liste zulässiger Angaben die Kommission noch nicht abschließend befunden hat (vgl. dazu die Erwägungsgründe 10 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sowie die Erwägungsgründe 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 536/2013; Meisterernst, WRP 2018, 397 Rn. 29; Meisterernst/Haber, WRP 2019, 413 Rn. 27; zu bereits überprüften Angaben in Bezug auf "Botanicals" vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 233/15, juris Rn. 13 f.; Meisterernst, WRP 2018, 397 Rn. 30).
  • BGH, 01.06.2023 - I ZR 109/22

    Botanicals - EuGH-Vorlage zu gesundheitsbezogenen Angaben für pflanzliche Stoffe

    b) Es ist aber fraglich, ob Art. 10 Abs. 1 und 3 HCVO auf Angaben anwendbar sind, deren Bewertung durch die Behörde oder deren Prüfung durch die Kommission zurückgestellt und noch nicht abgeschlossen ist, wie Angaben, die sich auf die Wirkung pflanzlicher Stoffe beziehen und die gemeinhin als "Botanicals" bezeichnet werden, und bestimmte andere gesundheitsbezogene Angaben, über deren Aufnahme in die Liste zulässiger Angaben die Kommission noch nicht abschließend befunden hat (zu bereits überprüften Angaben in Bezug auf "Botanicals" vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 233/15, juris Rn. 13 f.).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Bewerbung von Globuli mit "radionisch

    Die konkret angegriffenen Aussagen sind wie dargelegt nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert und deshalb als irreführende Angaben unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2016 - I ZR 232/15, Rn. 11, juris).
  • OLG Celle, 06.09.2019 - 13 U 69/18

    Spezifische gesundheitsbezogene Angabe; Zugelassener Health Claim

    Insbesondere kann sich die Verwenderin insoweit nicht auf einen Claim für Fructose stützen, weil gesundheitsbezogene Angaben nach Art. 10, 13 HCVO nur zu dem jeweiligen Nährstoff, der Substanz oder dem Lebensmittel gemacht werden dürfen, für die sie nach der Gemeinschaftsliste zugelassen sind, nicht jedoch zu dem Lebensmittelprodukt, das diese Elemente enthält, ohne den der zugelassenen Aussage zugrundeliegenden Zusammenhang mit der Substanz etc. herauszustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15, juris Rn. 7 m.w.N.; Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 13 U 123/14 -, juris Rn. 53 ff.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und des Bundesgerichtshofs dürfen gesundheitsbezogene Angaben nach Art. 10, 13 HCVO nur zu dem jeweiligen Nährstoff, der Substanz oder dem Lebensmittel gemacht werden, für die sie nach der Gemeinschaftsliste zugelassen sind, nicht jedoch zu dem Lebensmittelprodukt, das diese Elemente enthält, ohne den der zugelassenen Aussage zugrundeliegenden Zusammenhang mit der Substanz etc. herauszustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15, juris Rn. 7 m.w.N.; Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 13 U 123/14 -, juris Rn. 53 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2018 - 13 B 410/18

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anordnung der

    vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15 -, juris, Rn. 7, Urteile vom 7. April 2016 - I ZR 81/15 - (Repair-Kapseln), juris, Rn. 35, und vom 10. Dezember 2015 - I ZR 222/13 - (Lernstark), juris, Rn. 53, jeweils m.w.N.

    Der Senat sieht - ebenso wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15 -, juris, Rn. 4 ff. - keine Veranlassung, die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob eine zusammenfassende produktbezogene Wirkungsaussage nach der HCVO unzulässig ist, wenn die einzelnen gesundheitsbezogenen Angaben verschiedener Inhaltssubstanzen die zusammenfassende Aussage decken, dem Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorabentscheidung vorzulegen.

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 197/17

    Anspruch auf Zulassung der Revision wegen geltend gemachter

    In den ebenfalls von der Beklagten betriebenen Beschwerdeverfahren I ZR 232/15 und I ZR 233/15 (vgl. Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15, juris Rn. 5 ff., 7; Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 233/15, juris Rn. 8) sowie in einem weiteren Verfahren (Beschluss vom 6. Dezember 2017 - I ZR 167/16, juris Rn. 11 - Detox) hat der Senat daran festgehalten.
  • OLG Celle, 18.06.2018 - 13 U 35/18

    Entscheidung des Gerichts über einen Unterlassungsantrag bei beispielhaften

    aa) Die Übergangsvorschrift des Art. 28 Abs. 5 HCVO findet keine Anwendung auf solche pflanzlichen Stoffe (sogenannte Botanicals), die bereits Gegenstand einer Überprüfung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit waren (BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15, juris Rn. 10; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 13 U 123/14, juris Rn. 93).
  • KG, 18.02.2022 - 5 U 1007/20

    Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen

    Dies hat auch der BGH unmissverständlich so festgestellt (BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15 -, Rn. 10, juris; vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2019 - I ZR 91/18 -, Rn. 19 a.E. m.w.Nw., juris - Gelenknahrung III).
  • LG Trier, 23.12.2023 - 7 HKO 59/20

    Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen den unlauteren Wettbewerb gegen die

    Gesundheitsbezogene Angaben nach Art. 10, 13 VO 1924/2006 dürfen aber nur zu dem jeweiligen Nährstoff, der Substanz oder dem Lebensmittel gemacht werden, für die sie nach der Gemeinschaftsliste zugelassen sind, nicht jedoch zu dem Lebensmittelprodukt, das diese Elemente enthält, ohne den der zugelassenen Aussage zugrundeliegenden Zusammenhang mit der Substanz etc. herauszustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZR 232/15, juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 06. September 2019 - 13 U 69/18 -, Rn. 48, juris).
  • OLG Celle, 03.02.2022 - 13 U 75/21

    Unterlassung von Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel; Werbung mit

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