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   BGH, 30.01.1986 - I ZR 242/83   

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https://dejure.org/1986,1132
BGH, 30.01.1986 - I ZR 242/83 (https://dejure.org/1986,1132)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1986 - I ZR 242/83 (https://dejure.org/1986,1132)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - I ZR 242/83 (https://dejure.org/1986,1132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; UrhG § 31 Abs. 5
    "Programmerstellung"; Auslegung eines Vertrages über die Erstellung von Individualsoftware

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenster.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Pflicht zur Überlassung des Quellcodes - Eine liberale Lösung des BGH und ihre Folgen (Dr. Thomas Hoeren, Münster; CR 2004, 721)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1259
  • NJW-RR 1987, 695 (Ls.)
  • MDR 1986, 910
  • GRUR 1986, 610
  • WM 1986, 1002
  • BB 1986, 1319
  • ZUM 1986, 530
  • afp 1986, 262
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.02.2001 - X ZR 9/99

    Anspruch auf Erstellung einer Dokumentation des Bestellerrs einer individuellen

    Die Überlassung einer solchen Dokumentation gehört zu seinen Hauptpflichten (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1986 - I ZR 242/83, MDR 1986, 910; siehe auch BGH, Urt. v. 4.11.1992 - VIII ZR 165/91, MDR 1993, 121 = NJW 1993, 461; OLG Köln NJW-RR 1998, 343 u. OLG Saarbrücken NJW-RR 1997, 558 für die vergleichbare Problematik beim Kaufvertrag); die Verletzung dieser Verpflichtung kann auf seiten des Bestellers die Rechte nach den §§ 325, 326 BGB auslösen.
  • OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91

    Wandelung eines Werkvertrages über individuell angepaßte Standardsoftware mit

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Software auf die Bedürfnisse des Kunden umgearbeitet wird (BGH NJW 1987, 1259 ; OLG Köln NJW 1988, 2477), wobei bereits die individuelle Anpassung eines Standardprogramms an die Besonderheiten des Betriebs und die Einarbeitung des Personals genügen (OLG Düsseldorf CR 1989, 696).
  • OLG München, 16.07.1991 - 25 U 2586/91

    Herausgabe eines Quellenprogramms (Quellencode) bei Erwerb einer Computersoftware

    Daraus mag bei Individualsoftware unter Umständen ein Vertragsanspruch auf Herausgabe des Quellenprogramms zu folgern sein (so LG München I, CR 1989, 990 vgl. auch BGH NJW 1987, 1259 ), nicht jedoch bei der hier vorliegenden Standardsoftware.
  • OLG München, 24.01.1990 - 27 U 901/88

    Kaufpreisrückzahlungsanspruch nach Erklärung der Wandlung eines Kaufvertrages

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  • OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90

    Rechtliche Einordnung von Verträgen über Software-Leistungen

    Demgegenüber ist ein solches Interesse des Herstellers einer für einen bestimmten Besteller hergestellten individuellen Software so gering, daß sich eher umgekehrt die Frage stellt, ob bei einem Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware der Ersteller auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung sogar zur Herausgabe des Quellprogramms verpflichtet ist (bejaht vom LG München I, NJW 1989, 2625 [LG München I 18.11.1988 - 21 O 11130/88] jedenfalls für den Fall, daß zwischen Anwender und Ersteller kein langfristiger Wartungsvertrag geschlossen ist; nach Auffassung des BGH NJW 1987, 1259 [BGH 30.01.1986 - I ZR 242/83] ist eine solche Verpflichtung zur Herausgabe des Quellenprogrammes beim Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware Frage der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 102/93

    Mitwirkungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag

    Ebenso wie anerkannt ist, dass ein Vertrag über die Lieferung von Standardhard- und -software durchgehend nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist, wenn die Software auf die Bedürfnisse der Kunden umgearbeitet wird (vgl. BGH NJW 1987, 1259 ; Senat VersR 1993, 1277, 1278; CR 1992, 153, NJW 1988, 2477; OLG Koblenz CR 1992, 154), so ist auch hier im Falle der Aufstellung einer Bildwandanlage mit so genanntem Spliteffekt das Werkvertragsrecht und die dafür geltenden Gewährleistungsvorschriften anzuwenden, weil zur Ermöglichung des Spliteffektes eine auf das vorzuführende Videoband abgestimmte Lösung erarbeitet werden mußte.
  • LG Koblenz, 10.10.2005 - 16 O 296/02
    Im letzteren Fall ist dann vielmehr von der Anwendung von Werkvertragsrecht auszugehen ( BGH NJW 1987, Seite 1259; 1990, Seite 320).
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