Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11722
BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01 (https://dejure.org/2004,11722)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2004 - I ZR 269/01 (https://dejure.org/2004,11722)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2004 - I ZR 269/01 (https://dejure.org/2004,11722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berufungsschrift; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere Schriftstücke in der Berufungsschrift; Zweck der förmlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift

  • Judicialis

    ZPO a.F. § 313a; ; ZPO a.F. § 519 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1958 - II ZB 18/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01
    In der Rechtsprechung wird allerdings grundsätzlich als äußerer Nachweis, daß der Berufungsanwalt die Verantwortung für das in Bezug genommene Vorbringen übernimmt, gefordert, daß die betreffenden Schriftsätze von dem Berufungsanwalt unterschrieben oder beglaubigt sind (vgl. BGH, Beschl. v. 11.12.1958 - II ZB 18/58, LM § 519 ZPO Nr. 37).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 48/91

    Ausreichende Berufungsbegründung bei Bezugnahme auf geordnete Urkundensammlung

    Auszug aus BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01
    Davon sind jedoch Ausnahmen vor allem in Fällen gemacht worden, in denen die Forderung eines solchen äußeren Merkmals der Verantwortungsübernahme eine bloße Förmelei gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1993 - I ZR 48/91, NJW 1993, 1866; BAGE 17, 186, 189 f. = NJW 1966, 565, 566; BAG AP § 519 ZPO Nr. 20).
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01
    Auch sollte das Berufungsgericht in die Lage versetzt werden, sich möglichst schnell und sicher darüber unterrichten zu können, welche Gründe im einzelnen gegen die in dem angefochtenen Urteil enthaltene tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitstoffes geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 13, 244, 247).
  • BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64

    Arbeitsunfähigkeit - Entlassung - Langzeitarbeiter

    Auszug aus BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01
    Davon sind jedoch Ausnahmen vor allem in Fällen gemacht worden, in denen die Forderung eines solchen äußeren Merkmals der Verantwortungsübernahme eine bloße Förmelei gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1993 - I ZR 48/91, NJW 1993, 1866; BAGE 17, 186, 189 f. = NJW 1966, 565, 566; BAG AP § 519 ZPO Nr. 20).
  • BAG, 14.10.1968 - 5 AZR 104/68

    Bezugnahme der Berufungsbegründung - Schriftstücke in Parallelverfahren -

    Auszug aus BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01
    Davon sind jedoch Ausnahmen vor allem in Fällen gemacht worden, in denen die Forderung eines solchen äußeren Merkmals der Verantwortungsübernahme eine bloße Förmelei gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1993 - I ZR 48/91, NJW 1993, 1866; BAGE 17, 186, 189 f. = NJW 1966, 565, 566; BAG AP § 519 ZPO Nr. 20).
  • BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09

    Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch

    Ob darüber hinaus auch noch eine Verbindung der beiden Schreiben zu verlangen ist (anders BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 269/01, juris), kann offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 20.01.2009 - 11 U 28/08

    Berufungsbegründung: Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit

    Von diesem Formerfordernis ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann eine Ausnahme gemacht worden, wenn sich die Notwendigkeit eines Beglaubigungsvermerkes als bloße Förmelei erweisen würde (BGH Urteil vom 9.9.2004 - Az.: I ZR 269/01; BAG a. a. O.; BAG AP § 519 Nr. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht