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   BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74   

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https://dejure.org/1975,1556
BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74 (https://dejure.org/1975,1556)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1975 - I ZR 3/74 (https://dejure.org/1975,1556)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1975 - I ZR 3/74 (https://dejure.org/1975,1556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lahmlegen des Betriebes des bisherigen Haupthändlers durch seinen Nachfolger nach Abwerben des kaufmännischen und technischen Fachpersonals - Vorliegen eines unzulässigen, gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs verstoßenden Behinderungswettbewerbes und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Baumaschinen -, Naturalrestitution, Beschäftigungsverbot, vertragswidrige Konkurrenztätigkeit, Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 733
  • GRUR 1976, 306
  • DB 1975, 1264
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 41/62

    Milchfahrer

    Auszug aus BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74
    Der Beklagte zu 1 hat sich nicht darauf beschränkt, bei Gewinnung der benötigten Arbeitskräfte Gelegenheiten auszunutzen, wie sie sich im gewöhnlichen Ablauf des Wirtschaftslebens bieten und rechtlich zulässig sind, sondern er hat die Abwerbung von Arbeitnehmern des Klägers unter Einsatz von noch in Diensten des Klägers stehenden Arbeitnehmern so vorbereitet, daß der Betrieb des Klägers kaufmännisch wie technisch schlagartig gelähmt wurde (vgl. BGH GRUR 64, 215 - Milchfahrer), und sich durch die ihm zufallende Summe von Spezialkenntnissen die gesamtbetrieblichen Erfahrungen und Leistungen des Betriebs des Klägers auf dem Gebiet des J.-Baumaschinen Vertriebs und deren Wartung nutzbar gemacht.
  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 97/69

    Abwerbung ist verboten

    Auszug aus BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74
    Das Senatsurteil vom 19. Februar 1971 - I ZR 97/69 (GRUR 71, 358, 359 - Textilspitzen) betraf einen rechtlich insoweit anders zu beurteilenden Sachverhalt.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74
    § 286 ZPO stellt nur darauf ab, ob der Richter die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung gewonnen hat; maßgeblich ist die persönliche Gewißheit des Tatrichters, der ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen hat, ob er Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann; auf die eigene Überzeugung des Tatrichters kommt es an (vgl. BGHZ 53, 245, 256); darauf hat das Berufungsgericht abgestellt.
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Auszug aus BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74
    Der Beklagte zu 1 hat diese Folgen seiner Maßnahmen zumindest billigend in Kauf genommen; sein Verhalten verstößt daher gegen § 1 UWG (vgl. BGH GRUR 66, 263, 265 - Bau-Chemie m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    So können nach dieser älteren Rechtsprechung in Fällen der unlauteren Mitarbeiterabwerbung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes durch Naturalrestitution Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden, die darauf gerichtet sind, zu verhindern, dass durch die Abwerbung ein unlauterer Vorteil erlangt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1961 - I ZR 26/60, GRUR 1961, 482, 483 = WRP 1961, 212 - Spritzgußmaschine; Urteil vom 21. Dezember 1966 - Ib ZR 146/64, GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung I; Urteil vom 19. Dezember 1971 - I ZR 97/69, GRUR 1971, 358, 359 = WRP 1971, 224 - Textilspitzen; Urteil vom 23. April 1975 - I ZR 3/74, GRUR 1976, 306, 307 - Baumaschinen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 Sa 164/15

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot

    Ebenso werden die Grenzen des wettbewerbsrechtlich Zulässigen überschritten, wenn der wirtschaftliche Erfolg des vom Wettbewerbers betriebenen Unternehmens darauf basieren soll, dass Kunden und der für die Betreuung dieser Kunden notwendige Mitarbeiterstamm "hinübergezogen' werden, um eine für die Kunden nahtlose Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen (BGH 23.4.1975 -I ZR 3/74-, 3.12.1969 -I ZR 151/67-, 19.11.1965 a.a.O.; OLG Jena 4.12.1996 -2 U 902/96-; BAG 26.9.2012 -10 AZR 370/10-, juris).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2018 - 6 U 165/17

    Beschäftigungsverbot für unlauter abgeworbene Arbeitnehmer

    Der Bundesgerichtshof hat derartige Beschäftigungsverbote in der Vergangenheit "in besonderen Ausnahmefällen" damit begründet, dass sie unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes durch Naturalrestitution darauf gerichtet sind zu verhindern, dass durch die Abwerbung ein unlauterer Vorteil erlangt wird (BGH GRUR 1961, 482, 483 - Spritzgußmaschine; GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung I; GRUR 1971, 358, 359 - Textilspitzen; GRUR 1976, 306, 307 - Baumaschinen).

    b) Der Anspruch auf Verhängung eines Beschäftigungsverbotes als Schadensersatzanspruch im Wege der Naturalrestitution würde jedenfalls nach gefestigter Rechtsprechung dann ausscheiden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse zwischenzeitlich so geändert haben, dass das Ziel des Verbots, nämlich eine Naturalherstellung im Sinne des § 249 BGB, nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BGH GRUR 1976, 306 f.; OLG Oldenburg a. a. O.; Senat, Beschluss vom 23.10.1995, 6 U 49/94, BeckRS 1995, 09901).

  • OLG Frankfurt, 23.10.1995 - 6 U 49/94

    Unterlassung der Abwerbung von Mitarbeitern; Angemessenheit eines

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  • OLG Hamm, 07.12.2017 - 18 U 14/17

    - LVM 6 -, Treuepflicht des U während der Kündigungsfrist, Abwerbung von

    Im Rahmen des Schadensersatzes ist anerkannt, dass eine Naturalrestitution auch durch ein Beschäftigungsverbot der abgeworbenen Personen erfolgen kann (im Anschluss an BGH, 19.02.1971 - I ZR 97/69 - Juris; 23.04.1975 - I ZR 3/74 - Juris - Baumaschinen -).

    Dem Ziel der Naturalrestitution kann nicht mehr genüge getan werden, wenn sich die Verhältnisse sowohl auf Seiten des Geschädigten als auch auf Seiten des Schädigers verändert haben (im Anschluss an BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74 - Juris - Baumaschinen -) .

  • OLG Jena, 04.12.1996 - 2 U 902/96

    Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs durch Verleitung eines anderen zum

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  • LG Frankfurt/Main, 02.02.1994 - 6 O 298/93

    Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

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  • OLG München, 06.12.1979 - 6 U 3225/79

    Abwerben von Mitarbeitern, Verstoß gegen Wettbewerbsrichtlinien der

    Nach § 1 UWG kann ein uneingeschränktes Abwerbungsverbot nur dann ausgesprochen werden, wenn dem Mitbewerber Arbeitskräfte ausgespannt wurden bzw. werden, wenn ein Abwerbungsplan vorlag, der auf ein bestimmtes Unternehmen gezielt und auf einen größeren Umfang angelegt war und der außerdem das betroffene Unternehmen ernsthaft gefährdet (unter Bezugnahme auf BGH, GRUR 76, 306, 307 - Baumaschinen - GRUR 71, 358, 359; OLG Hamm, GRUR 73, 421, 422 - Textilspitzen -).
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