Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1735
BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89 (https://dejure.org/1990,1735)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1990 - I ZR 30/89 (https://dejure.org/1990,1735)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1990 - I ZR 30/89 (https://dejure.org/1990,1735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Irreführende Angaben - Werbung mit einer Selbstverständlichkeit - Inklusive Mehrwertsteuer

  • werbung-schenken.de

    Incl. MwSt. IV

    UWG § 3
    Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Incl. MwSt. IV"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Inklusivangabe

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    "Incl. MwSt. IV"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Inklusivangabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten (IBR 1991, 152)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 680
  • MDR 1991, 503
  • GRUR 1991, 323
  • BB 1991, 291
  • DB 1991, 1167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78

    Irreführende Werbung mit viermonatigem Preisschutz

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89
    Das Berufungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats - davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz Richtigkeit der Angaben dann gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 = WRP 1981, 93 - 4 Monate Preisschutz).

    Als eine im Sinne des § 3 relevante Irreführung mit Selbstverständlichkeiten ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Preiswerbung "inklusive Mehrwertsteuer" nur dann zu beanstanden, wenn der Mehrwertsteuerhinweis werbemäßig betont wird (BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).

  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 217/88

    Incl. MwSt. III - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89
    Wie der Senat verschiedentlich ausgeführt hat (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027 = WRP 1990, 818 - Incl. MwSt. I; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88, GRUR 1990, 1028 = WRP 1990.819 - Incl. MwSt. II; Urt. v. 5.7.1990 - I ZR 217/88 - Incl. MwSt. III WRP 1991, 29) mißt der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung bei, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird.
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89
    Wie der Senat verschiedentlich ausgeführt hat (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027 = WRP 1990, 818 - Incl. MwSt. I; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88, GRUR 1990, 1028 = WRP 1990.819 - Incl. MwSt. II; Urt. v. 5.7.1990 - I ZR 217/88 - Incl. MwSt. III WRP 1991, 29) mißt der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung bei, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird.
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89
    Wie der Senat verschiedentlich ausgeführt hat (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027 = WRP 1990, 818 - Incl. MwSt. I; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88, GRUR 1990, 1028 = WRP 1990.819 - Incl. MwSt. II; Urt. v. 5.7.1990 - I ZR 217/88 - Incl. MwSt. III WRP 1991, 29) mißt der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung bei, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird.
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89
    Das gilt auch dann, wenn - wie im Streitfall - mit der Werbung neben dem privaten Letztverbraucher auch zum Vorsteuerabzug berechtigte gewerbliche Abnehmer angesprochen werden; das Gebot des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV, den die Umsatzsteuer einschließenden Preis anzugeben, greift nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 PAngV nur dann nicht ein, wenn sich die Werbung mit Preisen ausschließlich an gewerbliche Abnehmer richtet (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, GRUR 1990, 617, 623 = WRP 1990, - Metro III).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Als eine in diesem Sinne irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist eine Preiswerbung mit dem Hinweis auf eine darin enthaltene Umsatzsteuer nur anzusehen, wenn der Umsatzsteuerhinweis werbemäßig als Besonderheit herausgestellt wird (BGH, Urt. v. 5.7.1990 - I ZR 217/88, GRUR 1990, 1029, 1030 = WRP 1991, 29 - incl. MwSt. III; Urt. v. 15.11.1990 - I ZR 30/89, GRUR 1991, 323 = WRP 1991, 221 - incl. MwSt. IV).
  • LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung im Internet;

    Denn erst aufgrund der besonderen Betonung eines (objektiv richtigen) selbstverständlichen Umstandes erwartet jedenfalls ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise einen besonderen Vorteil, der bei der Ware der Mitbewerber nicht ohne weiteres zu erhalten ist (BGH GRUR 91, 323 - incl. Mwst. IV; Köhler/Pieper a.a.O. Rn. 181 f.).
  • LG Hamburg, 04.11.2003 - 312 O 484/03

    Pflicht zur Angabe ggf. zusätzlich anfallender Lieferkosten und Versandkosten

    Zudem hat der BGH nachfolgend klar gestellt, dass -auch nach der alten Rechtslage- der Hinweis, dass ein beworbener Pauschalpreis die Mehrwertsteuer einschließt, keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit darstelle, wenn weder durch diesen Hinweis, noch durch das Gesamtbild der Werbeanzeige die Inklusivangabe in einer für den Verkehr auffälligen Weise betont werde (BGH GRUR 1991, 323 [BGH 15.11.1990 - I ZR 30/89] -"Incl. MwSt. IV).
  • OLG Bamberg, 01.04.2009 - 3 U 238/08

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009

    Letzteres wäre nur dann der Fall, wenn die Aussage besonders hervorgehoben worden wäre, das heißt, das Augenmerk des potentiellen Kunden in besonderer Weise darauf gelenkt worden wäre, etwa durch eine drucktechnische Hervorhebung (vgl. BGH, Beschluss v. 15.11.1990, Az. I ZR 30/89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht