Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,165
BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98 (https://dejure.org/2001,165)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2001 - I ZR 311/98 (https://dejure.org/2001,165)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - I ZR 311/98 (https://dejure.org/2001,165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • Telemedicus

    SPIEGEL-CD-ROM

  • Telemedicus

    SPIEGEL-CD-ROM

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zweckübertragungslehre im Urheberrecht - wenn nichts vereinbart ist, was gilt dann als vereinbart?

  • JurPC

    UrhG § 31 Abs. 4 und 5, § 97; BGB § 242
    SPIEGEL-CD-ROM

  • stroemer.de

    Spiegel-CD-Rom

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nutzungsrecht - Fotografie - Umfang des Nutzungsrechts - Unterlassungsanspruch - CD-ROM - Treuepflicht

  • Kanzlei Flick

    SPIEGEL CD-Rom

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spiegel CD-ROM

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 16, 17, 31 Abs. 4, Abs. 5, 72, 97 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 31 Abs. 5; ; UrhG § 97; ; BGB § 242 Cd

  • ra.de
  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    CD-Rom-Ausgaben alter Zeitschriftenjahrgänge als nicht erfasste neue Verwertungsarten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 31 Abs. 4, 5 § 97; BGB § 242
    SPIEGEL-CD-ROM; Umfang des Nutzungsrechts an einer Fotografie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Umfang der Nutzungsrechtseinräumung durch Fotografen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Urheberrechte der Fotografen bei zusätzlicher Verbreitung auf CD-ROM (SPIEGEL-CD-ROM). Bundesgerichtshof stärkt Urheberrecht der Fotografen

  • chip.de (Pressebericht)

    Fotos auf CD müssen extra bezahlt werden

  • beck.de (Leitsatz)

    SPIEGEL-CD-ROM

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    CD-Rom-Ausgaben alter Zeitschriftenjahrgänge als nicht erfasste neue Verwertungsarten

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 221
  • NJW 2002, 896
  • GRUR 2002, 248
  • WM 2002, 296
  • MMR 2002, 231
  • ZUM 2002, 214
  • afp 2002, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    Insbesondere steht ihr - entgegen der Auffassung der Revision - nicht entgegen, daß der in Prozeßstandschaft geltend zu machende Anspruch nicht abtretbar ist (BGH, Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi).

    Zwar ist die gewillkürte Prozeßstandschaft in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, daß die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi, m.w.N.).

    Handelt es sich aber um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind, hat die Rechtsprechung, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet, wenn der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (BGH GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi, m.w.N.).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    (2) Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, daß der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (vgl. BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).

    Dies bedeutet, daß im allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, durch welche die Erreichung des Vertragszwecks ermöglicht wird (BGHZ 137, 387, 392 f. - Comic-Übersetzungen I).

    Denn der Zweckübertragungsgedanke kommt gerade auch dann zum Zug, wenn es darum geht, die Grenzen des - sich ganz in einer Nutzungsart haltenden - Nutzungsrechts zu bestimmen (vgl. BGHZ 137, 387, 392 f. - Comic-Übersetzungen I, zur Frage der Zustimmung des Übersetzers zur Veranstaltung von Folgeauflagen).

  • BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95

    BGH läßt Preisbindung für Text-CD-ROM zu

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    (3) Zur Beantwortung der Frage, ob es sich bei der CD-ROM-Ausgabe einer Zeitschrift um eine selbständige Nutzungsart handelt oder ob sich eine erfolgte Rechtseinräumung für ein Druckerzeugnis auch auf eine CD-ROM-Ausgabe erstreckt, kann weder auf die zur Frage der Preisbindungsfähigkeit von CD-ROM-Ausgaben ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs "NJW auf CD-ROM" (BGHZ 135, 74) noch auf die zur Frage der dinglichen Aufspaltung von Nutzungsrechten ergangenen Entscheidungen (vgl. BGHZ 145, 7, 11 - OEM-Version, m.w.N.) zurückgegriffen werden.
  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93

    Videozweitauswertung III

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    Ist im Rahmen der Anwendung der Zweckübertragungslehre darauf abzustellen, ob eine technisch neue Nutzung eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung verspricht (vgl. BGHZ 128, 336, 341 - Videozweitauswertung III), folgt daraus im Streitfall, daß die Verbreitung des SPIEGEL auf CD-ROM von dem ursprünglichen Vertragszweck nicht gedeckt ist.
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    Fahrlässig handelt daher, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muß (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 205/95, GRUR 1999, 49, 51 - Bruce Springsteen and his Band).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    Fahrlässig handelt daher, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muß (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 205/95, GRUR 1999, 49, 51 - Bruce Springsteen and his Band).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    (3) Zur Beantwortung der Frage, ob es sich bei der CD-ROM-Ausgabe einer Zeitschrift um eine selbständige Nutzungsart handelt oder ob sich eine erfolgte Rechtseinräumung für ein Druckerzeugnis auch auf eine CD-ROM-Ausgabe erstreckt, kann weder auf die zur Frage der Preisbindungsfähigkeit von CD-ROM-Ausgaben ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs "NJW auf CD-ROM" (BGHZ 135, 74) noch auf die zur Frage der dinglichen Aufspaltung von Nutzungsrechten ergangenen Entscheidungen (vgl. BGHZ 145, 7, 11 - OEM-Version, m.w.N.) zurückgegriffen werden.
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 212/97

    Nutzungsrechte an Fotografien

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    Das Berufungsgericht hat durch Grund- und Teilurteil den Zahlungsanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem oben wiedergegebenen Unterlassungsantrag unter namentlicher Nennung der fraglichen 64 Fotografen stattgegeben (OLG Hamburg CR 1999, 322 = MMR 1999, 225 = ZUM 1999, 78).
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, daß die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (vgl. BGH, Urt. v. 23.2.1979 - I ZR 27/77, GRUR 1979, 637, 638 f. - White Christmas; E. Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 365; Schricker aaO §§ 31/32 UrhG Rdn. 31).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95

    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
    Für eine gewillkürte Prozeßstandschaft des Klägers fehlt es auch nicht an dem erforderlichen eigenen schutzwürdigen Interesse (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 122/95, GRUR 1998, 417, 418 = WRP 1998, 175 - Verbandsklage in Prozeßstandschaft).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

  • LG Hamburg, 19.08.1997 - 308 O 284/96

    Anspruch von Fotografen auf Unterlassung der Veröffentlichung von Bildern;

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Eine (isolierte) Abtretung solcher Unterlassungsansprüche ist im Hinblick auf die damit verbundene Veränderung des Leistungsinhalts ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, BGHZ 119, 237, 241 - Universitätsemblem; Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 311/98, BGHZ 148, 221, 225 - SPIEGEL-CD-ROM).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung

    Denn gerade in dem Zweckübertragungsgedanken des § 31 Abs. 5 UrhG kommt der von der Rechtsprechung geprägte Grundsatz zum Ausdruck (Axel Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., Einl. UrhG Rn. 22), dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgen seines Werkes beteiligt bleibt (BGH GRUR 2002, 248, 251 - Spiegel-CD-ROM ).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Denn der Bundesgerichtshof hat dies vornehmlich damit begründet, dass dies auf eine gesetzliche Lizenz hinausliefe, die den Urheber schlechter stellte als eine urheberrechtliche Zwangslizenz, da er seinen Vergütungsanspruch nach erfolgter Nutzung des Werks geltend machen müsste, statt die Erteilung der Zustimmung von der Zahlung der geschuldeten Vergütung abhängig machen zu können (BGHZ 148, 221, 231 f. - SPIEGEL-CD-ROM, vgl. auch Jaecks/Dörmer aaO S. 108 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht