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   BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72   

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https://dejure.org/1973,1261
BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72 (https://dejure.org/1973,1261)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1973 - I ZR 33/72 (https://dejure.org/1973,1261)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1973 - I ZR 33/72 (https://dejure.org/1973,1261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Irreführende Werbung mit "Ein deutsches Spitzenerzeugnis"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer Werbung für eine Ski-Sicherheitsbindung gegen das Irreführungsverbot - auslegung eines Verzichts auf die Formulierung "eine deutsche Spitzenleistung" als einen allgemeinen Verzicht auf die Verwendung des Wortes"deutsch" für jeden ausländischen Lizenzbau - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Rechtsprechungsübersicht)

    Zertifizierungen "Made in Germany” könnten lange Gesichter produzieren

  • it-recht-kanzlei.de (Auszüge)

    Made in Germany - oder doch nicht? Die Zulässigkeitskriterien für die Herkunftsangabe nach der Rechtsprechung

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 650
  • GRUR 1973, 594
  • DB 1973, 1162
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68

    Unterlassunganspruch hinsichtlich der Verwendung des Wortes "Opel" durch einen

    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72
    Dies setzt allerdings zusätzlich voraus, daß die deutsche oder ausländische Herkunft jener Eigenschaften der Ware für die Kaufüberlegungen der Interessenten von Bedeutung sein können (BGH GRUR 1970, 467 - Vertragswerkstatt), was aber ebenfalls nicht stets aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze, sondern oft nur anhand der Verhältnisse des konkreten Marktes festgestellt werden kann.
  • BGH, 14.04.1961 - I ZR 150/59

    Feldstecher

    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72
    Zunächst kann sich das Berufungsgericht dafür nicht auf das Feldstecher-Urteil des Bundesgerichtshofs (GRUR 1961, 538) berufen.
  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 23/69

    Anforderungen an Zusätze der Etiketten, von in Deutschland hergestellten

    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72
    (WRP 1971, 120).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 16/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch die Werbung für Kondome mit "Made in

    Danach ist es für die Richtigkeit der Angabe "Made in Germany" notwendig, aber auch ausreichend, dass die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, durch die das zu produzierende Industrieerzeugnis seine aus Sicht des Verkehrs im Vordergrund stehenden qualitätsrelevanten Bestandteile oder wesentlichen produktspezifischen Eigenschaften erhält (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1973 - I ZR 33/72, GRUR 1973, 594, 595 = WRP 1973, 407 - Ski-Sicherheitsbindung; OLG Frankfurt, GRUR 1991, 690 - Werbung mit West-Germany; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54; OLG Düsseldorf, WRP 2011, 939, 940 - Produziert in Deutschland; OLG Köln, WRP 2014, 1082 Rn. 15 - Schmiedekolben "Made in Germany").
  • OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 156/13

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit "Made in Germany"

    Nach der Rechtsprechung (BGH, MDR 1973, 650 f. - Ski-Sicherheitsbindung; OLG Hamm, MPR 2013, 68 ff. [Kondome]; OLG Düsseldorf, GRUR-Prax 2011, 280 [Besteckset]; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53) ist es in Übereinstimmung mit der Literatur (Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 4.83 ff.; Mey/Eberli, "Made in Germany" im europäischen und internationalen Kontext, GRUR-int 2014, 321 ff.; Dück, Kriterien für eine geographisch korrekte Benutzung von "Made in Germany", GRUR 2013, 576 ff.; Klein/Sieger, "Made in EU", "Germany" oder die deutsche Flagge - Alternativen zu "Made in Germany"?, GRUR-Prax 2013, 57 ff.; Slopek, Schwarz, rot, bunt - wie "deutsch" muss ein Produkt "Made in Germany" sein?, GRUR-Prax 2011, 291 f.) für die Bezeichnung "Made in Germany" nicht erforderlich, dass die Ware zu 100 %, vom gedanklichen Entwurf bis zur endgültigen Fertigstellung, in Deutschland produziert wird.
  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 4 U 121/13

    Unzulässige Werbung mit "deutsche Markenkondome"

    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, dass wenn auch nicht ausnahmslos sämtliche, jedoch alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes in Deutschland erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhält, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild; Köhler/ Bornkamm , UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 4.83 mwN).
  • OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 U 95/12

    Verbraucherschutz: unzulässige Werbung KONDOME - Made in Germany?

    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 38/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen

    Da andererseits der Beklagte ohne weiteres über die Informationen verfügt, mit denen er die Richtigkeit seiner Werbebehauptung unter Beweis stellen kann, trifft ihn die Verpflichtung, darzulegen und ggf. zu beweisen, worauf sich seine Werbebehauptung stützt (BGH GRUR 1973, 594, 596 - Ski-Sicherheitsbindung; BGH GRUR 1978, 249, 250 - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779, 781 - Schuhmarkt; BGH GRUR 2010, 352 Rn 22 - Hier spiegelt sich Erfahrung; OLG Karlsruhe GRUR 1994, 134, 135).
  • LG Hamburg, 18.01.2007 - 315 O 457/06

    "Unversicherter Versand" bei eBay

    Der Beklagte, der ohne weiteres über die Informationen verfügt, mit denen er die Richtigkeit seiner Werbebehauptung unter Beweis stellen kann, trifft die Verpflichtung (iSe prozessualen Aufklärungspflicht), darzulegen und ggf zu beweisen, worauf sich seine Werbebehauptung stützt (BGH GRUR 1973, 594, 596 - Ski-Sicherheitsbindung; BGH GRUR 1978, 249, 250 - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779, 781 - Schuhmarkt; OLG Karlsruhe GRUR 1994, 134, 135; vgl auch ÖOGH ÖBl 1969, 22 - Größte Tageszeitung; ÖOGH ÖBl 1973, 53 - Stahlrohrgerüste).
  • OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Kondomen "Made in Germany"

    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • LG Düsseldorf, 14.07.2010 - 2a O 12/10

    Hinweise "Made in Germany" und "Produziert in Deutschland" ist bei Fertigung des

    Ebenso wie bei der Prüfung, ob eine geografische Herkunftsangabe richtig ist, ist darauf abzustellen, ob die Eigenschaften oder Teile einer Ware, die nach der Auffassung des Publikums ihren Wert ausmachen, auf einer deutschen oder einer ausländischen Leistung beruhen (BGH GRUR 1973, 594, 595 - Ski-Sicherheitsbindung).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 50/14

    Irreführung der Werbeangabe "Einer der etabliertesten Anbieter seriöser

    Insbesondere im Falle der Berühmung einer Zugehörigkeit zu einer Spitzengruppe ist der Beklagte im Sinne einer prozessualen Aufklärungspflicht verpflichtet, darzulegen und ggf. zu beweisen, worauf sich seine Werbebehauptung stützt (BGH GRUR 1973, 594, 596 - Ski-Sicherheitsbindung; BGH GRUR 1978, 249, 250 - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779, 781 - Schuhmarkt; BGH GRUR 2010, 352 Rn 22 - Hier spiegelt sich Erfahrung; OLG Karlsruhe GRUR 1994, 134, 135), was der Sache nach auf eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast hinausläuft, soweit der Gläubiger - wie hier der Kläger - auf die Beweiserleichterung angewiesen ist.
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 39/19
    Allerdings hat der Werbende die Verpflichtung, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, worauf sich seine vollmundige Werbebehauptung stützt (BGH GRUR 1973, 594 (596) - Ski-Sicherheitsbindung; BGH GRUR 1978, 249 (250) - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779 (781) - Schuhmarkt; BGH GRUR 2010, 352 Rn. 22 - Hier spiegelt sich Erfahrung).
  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 4 U 213/09

    Zur Werbung mit der Garantie einer "24-Stunden-Lieferung" und zur Werbung mit

  • LG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 O 127/19
  • LG Düsseldorf, 30.01.2014 - 4b O 65/13
  • LG Bonn, 08.08.2013 - 14 O 38/12

    Beurteilung der Richtigkeit der geografischen Herkunftsbezeichnung einer Ware;

  • LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09

    Irreführende Werbung durch den Hersteller eines manuellen Kaffeebereiters:

  • BGH, 25.03.1982 - I ZR 169/79

    Vertrieb von Wohnmöbeln und Schlafmöbeln unter Gebrauch der Werbeanpreisung "bed

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