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   BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11   

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https://dejure.org/2012,45322
BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11 (https://dejure.org/2012,45322)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - I ZR 40/11 (https://dejure.org/2012,45322)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - I ZR 40/11 (https://dejure.org/2012,45322)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11; UKlaG § 1; AMG § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a; ApoG §§ 2, 11a; ApothBetrO § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 2a Satz 1 Nr. 7, § 20 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 1 UKlaG, § 73 Abs 1 S 1 Nr 1a AMG, § 2 ApoG
    Wettbewerbsverstöße einer ausländischen Internet-Versandapotheke: Pharmazeutische Kundenberatung über eine entgeltliche Telefon-Hotline; Inhaltskontrolle für eine Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Delegierung von Bestellannahme ...

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbsverstöße einer ausländischen Internet-Versandapotheke

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Verlangens einer Gebühr für eine pharmazeutische Beratung über eine Telefon-Hotline

  • kanzlei.biz

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstöße einer ausländischen Internet-Versandapotheke: Pharmazeutische Kundenberatung über eine entgeltliche Telefon-Hotline; Inhaltskontrolle für eine Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Delegierung von Bestellannahme ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüssel-I-VO Art. 5 Nr. 3; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Rechtmäßigkeit des Verlangens einer Gebühr für eine pharmazeutische Beratung über eine Telefon-Hotline

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Apotheken: Kostenpflichtige Telefon-Hotline unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine Versandapotheke darf keine Beratung per kostenpflichtiger Telefon-Hotline erteilen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pharmazeutische Beratung einer ausländischen Versandapotheke durch Call-Center über kostenpflichtige Telefon-Hotline unzulässig - für Deutsche Kunden gilt deutsches Recht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fernabsatz: deutscher Markt - deutscher Gerichtsstand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die niederländische Versandapotheke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pharmazeutische Beratung per Telefon-Hotline

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versandapotheke darf pharmazeutische Beratung nicht über kostenpflichtige Telefon-Hotline anbieten

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    OLG muss erneut über Betriebserlaubnis entscheiden

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    BGH setzt dem Outsourcing Grenzen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Niederländische Versandapotheke darf pharmazeutische Beratung nicht über Call Center in Deutschland erbringen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Praxisübliche Rechtswahlklausel in AGB unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Niederländische Versandapotheke darf pharmazeutische Beratung nicht über Call Center in Deutschland erbringen - Ausländische Versandapotheken müssen über deutsche Apothekenbetriebserlaubnis verfügen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vitalsana will Grundsatzurteil erstreiten

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pharmazeutische Beratung per kostenpflichtiger Telefon-Hotline ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 421
  • MMR 2013, 501
  • K&R 2013, 267
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Verbotsantrag im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was diesem verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 11 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 117/10, GRUR 2012, 407 Rn. 15 = WRP 2012, 456 - Delan).

    Zur Auslegung des Antrags kann dabei gegebenenfalls auch auf die Klagebegründung zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, BGHZ 156, 126, 130 - Farbmarkenverletzung I; Urteil vom 29. Mai 2008 - I ZR 189/05, GRUR 2008, 1121 Rn. 16 = WRP 2008, 1560 - Freundschaftswerbung im Internet; BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 16 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).

    Eine auch danach noch auslegungsbedürftige Antragsfassung kann hinzunehmen sein, wenn eine weitere Konkretisierung nicht möglich ist und die Antragsformulierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftspraxis erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 22 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 10 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 17 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; GRUR 2012, 407 Rn. 15 - Delan).

    bb) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ergeben sich auch aus dem von der Klägerin gehaltenen Sachvortrag und den von dieser gestellten Hilfsanträgen keine hinreichend konkreten objektiven Maßstäbe zur Abgrenzung des zulässigen vom unzulässigen Verhalten, die unter diesen Voraussetzungen für die Annahme eines den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechenden Unterlassungsantrags unverzichtbar sind (vgl. BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 13 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker, mwN).

    Damit ist im Hinblick auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes und den Anspruch der Parteien auf ein faires Verfahren eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht geboten, um der Klägerin die Möglichkeit zu einer Neufassung ihres zu I 4 gestellten Antrags zu ermöglichen (§ 139 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 18 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker, mwN).

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10

    Europa-Apotheke Budapest

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    Mit der seit 2004 geltenden Regelung des Versandhandels mit Arzneimitteln verzichtet das Gesetz zwar auf die räumliche Bindung der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel an die Apotheke, hält aber gleichwohl am Erfordernis fest, dass die Abgabe solcher Arzneimittel institutionell allein durch eine Apotheke erfolgen darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 Rn. 15 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07, BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

    Dieses Erfordernis hindert den Apotheker, der über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, allerdings nicht daran, in seinen Vertrieb etwa Logistikunternehmen einzuschalten oder auch mit Drogerien zusammenzuarbeiten, deren Niederlassungen als Abholstationen fungieren, solange diese Unternehmen sich nicht so verhalten, wie wenn sie selbst Arzneimittelhandel betrieben (BGH, GRUR 2012, 954 Rn. 17 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    Mit der seit 2004 geltenden Regelung des Versandhandels mit Arzneimitteln verzichtet das Gesetz zwar auf die räumliche Bindung der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel an die Apotheke, hält aber gleichwohl am Erfordernis fest, dass die Abgabe solcher Arzneimittel institutionell allein durch eine Apotheke erfolgen darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 Rn. 15 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07, BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

    Dieses Erfordernis hindert den Apotheker, der über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, allerdings nicht daran, in seinen Vertrieb etwa Logistikunternehmen einzuschalten oder auch mit Drogerien zusammenzuarbeiten, deren Niederlassungen als Abholstationen fungieren, solange diese Unternehmen sich nicht so verhalten, wie wenn sie selbst Arzneimittelhandel betrieben (BGH, GRUR 2012, 954 Rn. 17 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    Die Bestimmung des § 307 BGB hat jedenfalls insoweit, als sie einer Benachteiligung des Kunden entgegenwirken soll, die sich aus intransparenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen - wie der hier in Rede stehende Rechtswahlklausel (vgl. dazu sogleich in Rn. 32) - ergibt, eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion (vgl. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., Vor § 307 BGB Rn. 90b; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 Rn. 29 f. = WRP 2010, 1479 - Gewährleistungsausschluss im Internet, zu § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB; Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, GRUR 2012, 949 Rn. 45 bis 48 = WRP 2012, 1086 - Missbräuchliche Vertragsstrafe, zu § 307 BGB unter dem Gesichtspunkt einer unangemessenen Benachteiligung durch pauschale Abbedingung verschuldensunabhängiger Haftung, § 308 Nr. 1 BGB und § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB).

    Wegen ihres prinzipiell unterschiedlichen Regelungsansatzes besteht zwischen den Vorschriften des Lauterkeitsrechts und den Bestimmungen des AGB-Rechts grundsätzlich auch Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, GRUR 2010, 1117 Rn. 31 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen aaO Vor § 307 BGB Rn. 89, jeweils mwN).

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Verbotsantrag im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was diesem verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 11 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 117/10, GRUR 2012, 407 Rn. 15 = WRP 2012, 456 - Delan).

    Eine auch danach noch auslegungsbedürftige Antragsfassung kann hinzunehmen sein, wenn eine weitere Konkretisierung nicht möglich ist und die Antragsformulierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftspraxis erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 22 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 10 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 17 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; GRUR 2012, 407 Rn. 15 - Delan).

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 205/04

    Versandhandel mit Arzneimitteln

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    Die Frage, wann eine ausländische Apotheke, die aufgrund einer ihr nach ihrem nationalen Recht erteilten Erlaubnis Versandhandel mit Arzneimitteln betreibt und im Hinblick darauf, dass dieses Recht dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards vorsieht (vgl. § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG und dazu BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 I ZR 205/04, GRUR 2008, 275 Rn. 26 ff. = WRP 2008, 356 - Versandhandel mit Arzneimitteln), dazu gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Fall 1 AMG auch im Inland berechtigt ist, bei von ihr in diesem Zusammenhang über die damit notwendig verbundenen Vertriebstätigkeiten hinaus entfalteten weitere Aktivitäten bereits einen eine gesonderte Erlaubnis erfordernden eigenen Apothekenbetrieb unterhält, ist im deutschen Recht nicht besonders geregelt.
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    Die vorliegende Beurteilung steht auch nicht in Widerspruch zu dem in BSGE 101, 161 veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts.
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    a) Die Anspruchsberechtigung und Klagebefugnis (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, NJW 1998, 454, insoweit nicht in BGHZ 136, 394; Urteil vom 25. September 2002 - VIII ZR 253/99, BGHZ 152, 121, 127 ff.) der Klägerin für diesen Klageantrag folgt, soweit sie den in dieser Hinsicht geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf § 1 UKlaG in Verbindung mit § 307 BGB stützt, aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, und soweit sie ihn aus §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 307 BGB herleitet, aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.
  • BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99

    Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    a) Die Anspruchsberechtigung und Klagebefugnis (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, NJW 1998, 454, insoweit nicht in BGHZ 136, 394; Urteil vom 25. September 2002 - VIII ZR 253/99, BGHZ 152, 121, 127 ff.) der Klägerin für diesen Klageantrag folgt, soweit sie den in dieser Hinsicht geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf § 1 UKlaG in Verbindung mit § 307 BGB stützt, aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, und soweit sie ihn aus §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 307 BGB herleitet, aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11
    Zur Auslegung des Antrags kann dabei gegebenenfalls auch auf die Klagebegründung zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, BGHZ 156, 126, 130 - Farbmarkenverletzung I; Urteil vom 29. Mai 2008 - I ZR 189/05, GRUR 2008, 1121 Rn. 16 = WRP 2008, 1560 - Freundschaftswerbung im Internet; BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 16 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 68/09

    Freier Architekt

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 90/08

    Mundspüllösung

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 30.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten;

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Aus dem Klagevorbringen, das zur Auslegung des Klageantrags heranzuziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 40/11, GRUR 2013, 421 Rn. 42 = WRP 2013, 479 - Pharmazeutische Beratung über Call-Center, mwN), ergibt sich, dass die Klägerin das Charakteristische dieser Verletzungsform darin sieht, dass im Stadtblatt überwiegend nicht Öffentlichkeitsarbeit der Kommune stattfindet, sondern pressemäßige Berichterstattung über allgemeine Stadtereignisse.
  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der

    Das vom Landgericht für die gegenteilige Ansicht zitierte Urteil des BGH vom 19.07.2012 - I ZR 40/11 - betreffe eine Sonderkonstellation des deutschen Apothekenrechts und sei nicht einschlägig.

    Dementsprechend sind die §§ 305ff. BGB auf Verbraucherverträge, die Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland geschlossen haben, anwendbar (BGH, Urt. v. 19.07.2012 - I ZR 40/11 -, WRP 2013, 479).

    Die Rechtswahlklausel in den AGB der Beklagten benachteiligt den Kläger als Verbraucher aber unangemessen, weil sie intransparent ist, nachdem aus ihr gerade nicht klar und verständlich hervorgeht, welche Rechtsvorschriften tatsächlich Anwendung finden, und sie den Eindruck vermittelt, es sei lediglich maltesisches Recht anzuwenden; insbesondere fehlt ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Kläger als Verbraucher nach Art. 6 Abs. 2 S.2 Rom I-VO durch die Rechtswahl nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts verlieren kann (vgl. EuGH, Urt. v. 28.07.2016 - C-191/15 -, NJW 2016, 2727; BGH, Urt. v. 19.07.2012 - I ZR 40/11 -, WRP 2013, 479).

  • LG Gießen, 25.02.2021 - 4 O 84/20

    Online-Glücksspiel, erfolgreiche Klage auf Rückerstattung von verlorenen

    Eine wirksame Rechtswahl im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung ist hier nicht ersichtlich, jedenfalls wäre diese - wie hier - in der Form allgemeiner Geschäftsbedingungen ohne Hinweis auf weiterhin anwendbare zwingende Vorschriften des deutschen Rechts unbeachtlich (vgl. BGH, Urt. v. 19.7. 2012 - I ZR 40/11, GRUR 2013, 421.).
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